Donnersbergkreis Keine Windräder zwischen Buchwaldhof und Wochenendgebiet

Einstimmig (drei Enthaltungen) hat der Rockenhausener Stadtrat der Verbandsgemeinde grünes Licht für den aktualisierten Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) erteilt. Bei der Fortschreibung geht es um die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Windenergie. Auf Rockenhausener Gemarkung haben sich durch die Beteiligung der Öffentlichkeit zwei Änderungen ergeben. Diskutiert hat der Rat über mögliche Auswirkungen der von der Landesregierung ins Auge gefassten Neuregelung der Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung.

Wie berichtet, hatte der Verbandsgemeinderat im Februar beschlossen, im VG-Gebiet weitere 233 – und damit insgesamt 520 – Hektar für die Errichtung von Windrädern zur Verfügung zu stellen. Diese Gesamtfläche hat der VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung nach Abwägung der Stellungnahmen von Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Bürgern um 27 Hektar verringert (Bericht folgt). Die Auswirkungen auf das Rockenhausener Stadtgebiet hat der stellvertretende VG-Bauamtsleiter Michael Groß erläutert. Herausgefallen ist ein ursprünglich ausgewiesenes Areal im Viereck zwischen Buchwaldhof, Wallberg, Wochenendgebiet Falkenstein und Steinbruch. Dieses hatte sich durch das Einhalten von Abstandsflächen – 500 Meter zum Buchwaldhof, jeweils 800 Meter zum Wochenendgebiet und der geplanten Siedlungserweiterungsfläche Wallberg – sowie der Herausnahme des BAT-Gebiets (für „Biotopbäume, Altbäume, Totholz“) Steinbruch beträchtlich reduziert. Das verbliebene Gebiet hätte zum einen nur noch schwerlich dem Konzentrationsgebot des Landes – mehrere Windräder auf einer Fläche, um der „Verspargelung“ der Landschaft entgegenzuwirken – gerecht werden können, zum anderen barg es laut Groß auch noch Konfliktpotenzial mit Artenschutz und Waldfläche. Daher ist auf diesen Standort ganz verzichtet worden. Neu hinzugekommen ist dafür eine Fläche südwestlich des Rosenstückerwegs/Imsweilerwegs in Dörnbach. Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt der Pläne zur Erweiterung des Flugplatzes Imsweiler und der damit zusammenhängenden Verlegung der Platzrunde (wir berichteten mehrfach). Denn möglich wäre der Bau von Windrädern an diesem Standort nur, wenn die An- und Abflugroute geändert wird, betonte Groß. Dies ist derzeit noch unklar – die VG habe jedoch einen FNP erstellen wollen, der auch über diese Entscheidung hinaus Gültigkeit hat. Der Dörnbacher Ortsbeirat habe grundsätzlich keine Einwände gegen dieses Areal. Allerdings hätten die Vertreter des Rockenhausener Ortsteils darum gebeten, zwei zu diesem Gebiet gehörende Waldflächen in jedem Fall von Anlagen freizuhalten. Groß sagte hierzu, die Erfahrung zeige, „dass ein Projektierer ohnehin versucht, wenn irgend möglich den Wald zu meiden. Je mehr Wald betroffen ist, umso größere wären die Ausgleichsverpflichtungen.“ Sven Leitsbach (CDU) wollte wissen, wie sich die von der neuen „Ampel“-Landesregierung favorisierte Anhebung der Abstandsregelung auf mindestens 1000 Meter zur Wohnbebauung auf die Planung auswirken könne. Groß betonte, der vorliegende FNP-Entwurf sei vom VG-Rat vor den Wahlen und somit auch vor den Beschlüssen der neuen Koalition verabschiedet worden. „Wie diese umgesetzt werden sollen, kann im Moment keiner sagen. Es gibt die politische Absicht, die in das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms eingebracht werden soll. Ob das dann aber als Empfehlung, als Richtlinie oder als Ziel erfolgen wird, ist derzeit völlig offen“, bezog sich Groß auf entsprechende Gespräche mit den Genehmigungsbehörden, der Planungsgemeinschaft Westpfalz sowie dem Gemeinde- und Städtebund. Stadtbürgermeister Karl-Heinz Seebald ergänzte, dass es „dazu momentan nichts rechtlich Verbindliches gibt“. Er plädierte deshalb dafür, „eine an der Sache orientierte Entscheidung zu treffen – und nicht eine aufgrund möglicherweise immer mal wieder wechselnder politischer Einstellungen zur Windenergie“. Werner Dietz (CDU) hakte nach: Falls der Abstand von 1000 Metern vom Land als verbindlich beschlossen werde – welche Auswirkungen könnten sich daraus für den FNP der Verbandsgemeinde ergeben? Groß antwortete, dies ließe sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen: „Es gibt zwar diese recht plakative Aussage mit den 1000 Metern, es gibt aber keine Aussage, was aus dem ,substanziellen Beitrag’ werden soll, den jede Verbandsgemeinde zur Windenergie zu erbringen hat.“ Es könne dann beispielsweise notwendig sein, dass sich die VG mit Flächen wie FFH- oder Landschaftsschutzgebieten – „die wir im bisherigen Verfahren schon großzügig streichen konnten“ – nochmals intensiv beschäftigen müsste. In letzter Konsequenz könnte das bedeuten, „dass wir eine komplett neue Planung erstellen müssten“, so Groß. |kra

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