Donnersbergkreis Küchengarten-Ausbau geht in den Endspurt

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Nach einer kurzen witterungsbedingten Unterbrechung laufen die Arbeiten im „Küchengarten“ in Winnweiler nun wieder auf Hochtouren. Für rund eine Million Euro werden dort die Wasser- und Abwasserleitungen saniert sowie die Fahrbahn erneuert. Der Winnweilerer Verbandsbürgermeister Rudolf Jacob rechnet damit, dass die im vorigen Frühjahr begonnene Maßnahme in etwa vier bis sechs Wochen abgeschlossen ist. Zurückgewiesen hat der VG-Chef die am Freitag in einem Leserbrief geäußerte Kritik.

In dem Leserbrief „Retter kommen nicht mehr durch“ war bemängelt worden, die Straße sei während der Baumaßnahme nicht mehr für Rettungsdienste befahrbar gewesen. Auch hätten die Anlieger ihre Grundstücke nicht mehr erreichen können, der Müll sei nicht mehr abgeholt, Pakete seien nicht mehr zugestellt, frisch asphaltierte Abschnitte wieder aufgerissen und Hausanschlüsse vergessen worden. Auch der Brandschutz sei nicht eingehalten worden. Jacob hat auf Anfrage der RHEINPFALZ zu den verschiedenen Vorwürfen Stellung genommen. Zum Thema Rettungsdienste sagte Jacob, während der gesamten Bauphase sei der Brandschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. So sei die Einhaltung der Acht-Minuten-Frist bis zum Ergreifen erster Maßnahmen jederzeit möglich gewesen. Um ein Feuer löschen zu können, müsse nicht unbedingt vor dem betroffenen Gebäude ein kompletter Fuhrpark errichtet werden: Die Hydranten im „Küchengarten“ wären im Brandfall stets für Wasserentnahmen zugänglich. Jacob wies darauf hin, dass andernorts Löscharbeiten an Häusern ausgeführt werden müssen, die 80 Meter entfernt von der Straße stehen und keine eigene Zufahrt haben. Auch sei während der Arbeiten am Leitungsnetz eine Notversorgung eingerichtet worden, sodass immer genügend Löschwasser zur Verfügung gestanden hätte. Über Beeinträchtigungen für den Rettungsdienst habe er keine Kenntnisse, so Jacob. Zur Frage der Erreichbarkeit der Grundstücke sagte der Bürgermeister, mit einer Ausnahme habe es im gesamten Straßenzug während der mehrmonatigen Bauphase keine Beschwerden gegeben. Die beauftragte Baufirma aus Enkenbach-Alsenborn habe während der kompletten Dauer der Arbeiten dafür gesorgt, dass die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich sind. Bis auf wenige Ausnahmen seien die Grundstücke über eine der beiden Zufahrtsmöglichkeiten angebunden gewesen. Da die Baufirma in Abschnitten gearbeitet habe, konnte meistens bis zu 50 Meter vor die Häuser gefahren werden, sagte Jacob. Nicht korrekt sei auch der Vorwurf, bei den Sanierungsarbeiten seien Hausanschlüsse „vergessen“ und deshalb bereits asphaltierte Abschnitte wieder aufgerissen worden, betonte Jacob weiter. Richtig sei, dass das VG-Wasserwerk neben den Hauptleitungen und Hausanschlüssen im Straßen- und Gehwegbereich bei Bedarf auch die Hausanschlussleitungen ab der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler in den Gebäuden erneuert habe. Ein Anlieger habe jedoch die vorgeschlagene Erneuerung verweigert – und dies nicht nur für sein Grundstück, sondern zugleich für das Nachbargrundstück, dessen Leitung aufgrund eines eingetragenen Rechts durch seinen Besitz verläuft. Verschiedene Alternativen, darunter auch die Setzung eines Übergabeschachtes, habe der Betroffene trotz Verhandlungen mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz abgelehnt. Damit sei eine Chance vertan worden, kostengünstig die kompletten Hausanschlussleitungen zu erneuern, so die Werkleitung. Letztlich sind im öffentlichen Verkehrsraum die alten Hausanschlussleitungen an die neue Hauptwasserleitung angeschlossen worden. Aufgrund der durch die Weigerung des Anliegers und den folgenden Verhandlungen bedingten Verzögerungen habe dann in der Tat eine bereits hergestellte Tragschicht nochmals aufgebrochen werden müssen, bestätigte Jacob. Allerdings habe dies keine Auswirkungen auf die Straßenoberfläche: Die Schlussdecke wird erst demnächst aufgetragen. Mit der Abfuhr des Restmülls habe es seines Wissens nach tatsächlich ein Problem gegeben, räumte Jacob ein. Dafür sei allerdings nicht die VG, sondern die Kreisverwaltung zuständig. Ursache sei vermutlich ein Straßenaufbruch für einen Gasanschluss gewesen, wobei die ausführende Firma entgegen der von der VG-Verwaltung erteilten Genehmigung die Fahrbahn zu sehr verengt habe. Der Ordnungsdienst habe sich jedoch umgehend darum gekümmert, die Einengung sei daraufhin aufgehoben worden. Insgesamt hebt Jacob den reibungslosen Verlauf der Maßnahme hervor, sowohl auf die Bautätigkeit selbst als auch auf die Abstimmung mit den Anliegern bezogen. (llw)

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