Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Jagdgesetz: Regierung spricht von Irrtümern seitens der Jäger

Müssen künftig mehr Rehe geschossen werden? Das Land sagt: Im Prinzip nein.
Müssen künftig mehr Rehe geschossen werden? Das Land sagt: Im Prinzip nein.

Das neue Jagdgesetz erhitzt landesweit die Gemüter, auch im Donnersbergkreis. Nun erklärt die Landesregierung, was sie wirklich vorhat – und was nicht.

Für viele Jäger in Rheinland-Pfalz ist es ein Dorn im Auge, für die Landesregierung ein wichtiger Schritt in die Zukunft: Das neue Jagdgesetz, das der Landtag im Juli beschlossen hat, sorgt schon Monate vor seinem Inkrafttreten für hitzige Auseinandersetzungen. Eigentlich soll es erst 2027 gelten – doch der Streit ist jetzt schon da. Von wütenden Kommentaren in Foren über Debatten am Stammtisch bis hin zu ersten Demonstrationen kochen die Emotionen hoch. Jäger fürchten, dass sich ihre Arbeit spürbar verändern wird und sehen Jagdtraditionen in Gefahr. Befürworter hingegen sprechen von notwendiger Anpassung an den Klimawandel.

Besonders die Annahme, künftig höhere Abschusszahlen erfüllen zu müssen, stößt bei den Gegnern des Gesetzes auf Widerstand. Ebenso stößt der Plan auf Widerstand, Forstwirtschaft und Jagdbehörden stärker an der Abschussplanung in den Revieren zu beteiligen. Auch längere Meldefristen und eine vermutete Einschränkung der Nachsuche verletzter Tiere heizen die Debatte an. Die Diskussion verläuft nicht nur im Netz, sondern auch vor Ort – und macht auch vor dem Donnersbergkreis nicht halt. Neben deutlicher Kritik gibt es allerdings auch Stimmen, die momentan zu Gelassenheit raten. Kreisjagdmeister Klaus Weber betonte, dass es sich zunächst einmal um einen Gesetzesentwurf handele, bei dem viele Details noch nicht geklärt seien.

Die Landesregierung hat die Wellen, die ihr Gesetz schlägt, durchaus registriert, spricht aber von „Irrtümern und Unschärfen“ auf Seiten der Gegner. Um Klarheit zu schaffen, veröffentlichte das Umweltministerium ein Positionspapier, das auf seiner Internetseite einsehbar ist. Ziel sei es, die Debatte zu versachlichen. Kern des Gesetzes, so die Darstellung der Regierung, sei der Schutz der Wälder im Klimawandel. Junge Bäume sollen eine Chance haben, die Artenvielfalt soll bewahrt, und es sollen gute Bedingungen für Wald und Wild geschaffen werden. Die Jägerschaft werde dabei ausdrücklich als wichtiger Partner gesehen. Das Gesetz, versichert die Regierung, diene nicht nur dem Natur- und Tierschutz, sondern baue zugleich bürokratische Hürden ab.

Steigende Temperaturen gefährden Wälder

In dem Positionspapier wird darauf hingewiesen, dass die Wälder im Land nicht wegen der Wildbestände gefährdet seien, sondern aufgrund steigender Temperaturen. Da aber auch das Wild unter den Folgen der Erderwärmung leide, sei Waldschutz immer auch Wildschutz. Die Vermutung, das Gesetz schreibe ausdrücklich höhere Abschusszahlen vor, weist die Regierung zurück. Gesichert werden solle lediglich, dass Wildverbiss den Wald nicht nachhaltig schädige – erreicht werden soll dies durch eine nachhaltige und störungsarme Jagd. Ebenfalls falsch sei der Eindruck, Förster würden künftig beauftragt, möglichst viele Rehe schießen zu lassen. Die Verantwortung bleibe bei den Jagdpächtern und Grundeigentümern. Nur wenn der Wildschaden „nachhaltig zu hoch“ ausfalle und Waldziele gefährde, könne die Behörde eingreifen.

Auch die Befürchtung, künftig nur „auf Kosten der Wildbiologie“ zu jagen und damit allein den Waldbesitzern zu dienen, weist das Papier zurück. Das Gesetz schreibe vor, Alters- und Sozialstrukturen innerhalb der Wildarten zu bewahren und natürliche Lebensgrundlagen zu schonen. Die Jagd müsse langfristig und mit möglichst wenig Störung betrieben werden.

Kritiker wie der Vorsitzende des Kreisjagdverbands, Torsten Windecker, knüpfen ihre Einwände an frühere Erfahrungen. Schon die Vorgängerversion des Gesetzes von 2011 habe aus seiner Sicht Strukturen zerschlagen und Hegeringen die Legitimation entzogen. Nach Darstellung der Landesregierung ist jedoch genau das Gegenteil geplant: Hegegemeinschaften sollen künftig gestärkt werden: Sie sollen selbst Abschusspläne für ihre Bereiche entwickeln sowie Vorschläge für Mindestabschüsse einbringen können.

Noch Zeit bis 2027

Ein weiterer Vorwurf der Jäger betrifft den Umgang mit dem Wolf. Der dürfe nicht regulär bejagt werden, wenn er sich aber zum Problemwolf entwickle, müsse die Jägerschaft als Problemlöser herhalten, so die Kritik. Laut Landesregierung wird aber kein Jäger persönlich verpflichtet, einen Wolf zu erlegen. Ebenso falsch sei die Behauptung, die Jagdabgabe fließe in den Herdenschutz oder in Entschädigungen für Wolfrisse. Sie komme ausschließlich der Jägerschaft zugute. Schließlich widerspricht die Regierung auch der Annahme, die Haftung für Wildschäden werde deutlich ausgeweitet. Vorsehen wolle man lediglich klare Regeln zur Feststellung der Schadenshöhe, nicht eine zusätzliche Belastung für Pächter oder Jagdgenossenschaften.

Klar ist: Die Positionen liegen noch weit auseinander. Die Landesregierung verweist auf Klimaschutz und die Zukunft der Wälder, viele Jäger auf den Erhalt ihrer Jagdtraditionen und gewachsenen Strukturen. Bis 2027 bleibt Zeit für Gespräche, Anpassungen und vielleicht auch Kompromisse.

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