Rockenhausen
Gericht zeigt jungem Raser Grenzen auf
Doch das Gericht hielt es für geboten, dem 18-Jährigen die Grenzen dessen aufzuzeigen, was im Straßenverkehr zulässig ist. Vorgeworfen wurde dem jungen Mann aus dem südwestlichen Donnersbergkreis, dass er am 22. Januar viel zu schnell durch Winnweiler gerast sein soll, dabei mehrfach ein einem Kreisel am Bahnhof „gedriftet“, also das Heck seines BMW zum Ausbrechen gebracht habe, so dass dadurch anschließend eine Passantin, die mit ihren Hund an diesem Abend dort spazieren ging, gefährdet wurde. Auf Grund des Vorfalls und der Meldung der Zeugin bei der Polizei hatte diese dem 18-Jährigen dann in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft den Führerschein entzogen und auch das Fahrzeug, den getunten BMW sichergestellt. Der Angeklagte, der erst seit November 2019 selbstständig fahren durfte, sei nicht geeignet ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, lautete die Begründung.
Zunächst bestreitet der 18-Jährige die Tat
Zunächst stritt der 18-Jährige, der schon vor mehr als einem Jahr mit 17 Jahren seinen Führerschein erhielt, danach bis zur Volljährigkeit nur begleitet Autofahren durfte, die Tat gegenüber dem Gericht ab. Er behauptete, dass er die Zeugin, mit der er sich nach seinem Rennenfahrer-Verhalten in Winnweiler auch noch verbal angelegt hatte, nicht beleidigt habe. Die Frau, die als Zeugin geladen war, konnte dem Gericht glaubhaft die Vorfälle schildern, zeichnete Skizzen zu ihrem Standort an jenem Abend, berichtet genau über den Ablauf der Vorgänge und nannte auch die Beleidigungen, die gefallen waren. Der Anwalt des Angeklagte versuchte zunächst durch Nachfragen Widersprüche in dieser Aussage aufzuzeigen, die Zeugin erwies sich allerdings als standhaft und konnte Zweifel durch weitere ergänzende Ausführungen ausräumen. Im Lauf der Vernehmung des Angeklagten hatte das Gericht zudem Video- und Bildmaterial gezeigt, das Fehlverhalten des Angeklagten im Straßenverkehr dokumentierte. Einmal hatte er Polizeibeamten bei einer Kontrolle provokativ zugerufen: „Alles legal, Brüder“, wohl ein Hinweis darauf, dass alle technischen Veränderungen am vom ihm gefahrenen Wagen gesetzlich erlaubt und in den Papieren eingetragen sind. Der Richter quittierte dies mit der Nachfrage: „Ach, Sie sind mit den Beamten verwandt, da Sie die Anrede Brüder verwenden?“
Vor Aussage eines Polizisten lenkt der Anwalt plötzlich ein
Vor der Aussage eines ebenfalls als Zeuge geladenen Polizeibeamten wurde dann durch das Gericht bekannt, dass ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten anhängig ist, das ebenfalls mit einer Straßenverkehrsgefährdung in Zusammenhang steht. Allerdings war der 18-Jährige dabei nicht Fahrer, sondern soll sich als Beifahrer eines Angriff auf eine Dritten sowie der Körperverletzung schuldig gemacht haben, ein Urteil hierzu ist noch nicht ergangen. Bevor das Gericht den Polizisten anhören konnte, beantragte der Anwalt dann ein Rechtsgespräch mit dem Ziel einer Verständigung. Es folgten mehrere Sitzungsunterbrechungen, in der zunächst das Jugendschöffengericht das Strafmaß auslotete, anschließend der Anwalt mit seinem Mandaten erörterte, ob ein Urteil angenommen werden soll. Das führte zur Wende in der Verhandlung, jetzt gestand der 18-Jährige die Vorwürfe, die er vorher noch bestritten hatte. Schon bei der Befragung zur Person hatte er deutlich artikuliert, dass seine wesentlichen Interessen und Lebensinhalte im Automobilbereich liegen, er auf Autos fokussiert ist.
Ganzes Leben auf schnelle Autos ausgerichtet
Dazu passt auch, dass er eine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker absolviert. „Ihre Fixierung auf das Thema Auto ist Ihr Problem, Sie müssen sich auch anders orientieren, erkennen, dass die Straße nicht Ihr persönlicher Spielplatz ist“, sagte die Staatsanwältin zum Angeklagten. Von der Jugendgerichtshilfe bekam der nicht vorbestrafte junge Mann zwar eine positive Sozialprognose, allerdings wurde dringend ein Sozialkompetenztraining angeraten. Das Gericht blieb bei seiner Meinung, dass ein weiterer Führerscheinentzug für drei Monate und eine Bewährungsstrafe für die Zeit von zwei Jahren nötig ist, um dem 18-Jährigen sein Fehlverhalten vor Augen zu führen. Außerdem wurde die Auflage gemacht, dass er 500 Euro Strafe an eine soziale Einrichtung zahlen soll und sich einer sozialtherapeutischen Maßnahme zu unterziehen hat. Das Urteil ist rechtskräftig.