Steinbach
Gemeinderat will zweiten Abschnitt des Baugebietes „Hochwaldblick“
Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2006, informierte Ortsbürgermeisterin Susanne Röß den Gemeinderat. Diese übergeordnete Planung, die den Bedarf der Gemeinde an Bauland und deren Entwicklung regelt, werde im Regelfall für 15 Jahre festgelegt, was bedeute, dass Ende 2021 die gültige Planung auslaufe, so Röß.
Zum weiteren Vorgehen sagte sie: „Wir befinden uns jetzt am Beginn eines zweistufigen Planungsverfahrens, in dessen Verlauf die Gemeinde zweimal beteiligt wird. Es ist jetzt unsere Aufgabe, unsere Wünsche für die Entwicklung von Steinbach in den nächsten 15 Jahren zu definieren.“ Das habe für den Ort insgesamt eine enorme Bedeutung, denn aktuell ist die Gemeinde nicht mehr in der Lage, Bauwilligen ein Areal anzubieten.
Momentan fast alle Bauplätze reserviert
„Unser Neubaugebiet Hochwaldblick ist zu fast 100 Prozent reserviert. Von den zur Verfügung stehenden 18 Bauplätzen sind für 17 feste Interessenten vorhanden. Außerdem wurde der Bauplatz der Gemeinde auf dem Kindergarten-Spielplatz bereits verkauft“, sagte die Ortsbürgermeisterin. Priorität eins habe deshalb aus ihrer Sicht die Erweiterung des Baugebiets um eine etwa 12.000 Quadratmeter große Fläche, die als „Hochwaldblick II“ direkt an das jetzige Neubaugebiet anschließen soll. Vorteil dieser Grundstücke sei, dass die Entwässerung über einen bestehenden Graben, der in ein Regenrückhaltebecken abgeführt werden soll, erfolgen könne. „Wir werden das Becken so auslegen, dass es für beide Baugebiete ausreicht“, so Susanne Röß.
Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, eine weitere Fläche neben dem Friedhof als bebaubares Gelände zu definieren. Das würde zwar bedeuten, dass der Friedhof dann in eine innerörtliche Lage käme, hätte aber auch den Charme für die Gemeinde, dass sie dann eigenes Gelände als Bauflächen vermarkten könnte. Generell sehe sie kein Problem darin, diesen Bereich auf die Wunschliste mit aufzunehmen, so Röß. Der Rat beschloss einstimmig die Erweiterung der Planung „Hochwaldblick II“. Letztlich werden übergeordnete Gremien entscheiden, welche der gewünschten Flächen überhaupt als weitere Baugebiete genehmigt werden, so Röß.
Solarpark an der A 63 weiterer Wunsch
Genau so einig war sich das Gremium darüber, das Gelände am Wolfspfad wieder in den Flächennutzungsplan zu integrieren. Hierbei handelt es sich um eine innerörtliche Fläche, die bereits einmal in die Planung einbezogen, dann aber zu Gunsten des Neubaugebiets „Hochwaldblick I“ wieder aus dem Flächennutzungsplan gestrichen worden war. Röß machte deutlich, dass dieser Bereich nur Priorität zwei für die Gemeinde habe und es auch davon abhänge, wie das Interesse der Eigentümer sei, die Grundstücke überhaupt zu vermarkten. Um in jedem Fall Zugriff auf die Areale zu bekommen und auch Herrin einer Planung sein zu können, hatte der Gemeinderat in der vorhergehenden Sitzung eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen, so dass die Gemeinde bei eventuellen Veräußerungen der Grundstücke in Verträge eintreten könnte. Die Flächen am Wolfpfad umfassen 10.000 Quadratmeter.
In den Flächennutzungsplan soll zudem ein fünf Hektar großes Gebiet an der Autobahn 63 als Sonderbaufläche für die Errichtung von Photovoltaikanlagen aufgenommen werden, beschloss der Rat. Das Gelände gehört zwar aktuell zur Gemarkung von Börrstadt, soll aber, sofern sich ein Solarpark realisieren lasse, von der Gemeinde angekauft werden, hieß es in der Sitzung. „Das Interesse an solchen Flächen entlang der Autobahnen ist derzeit wieder groß“, sagte Röß und begründete damit das Interesse der Gemeinde an einem solchen Sondergebiet.