Donnersbergkreis Debatte um Sitzungsgeld

Auf der Tagesordnung des Rockenhausener Verbandsgemeinderates hat es als scheinbar harmlose Satzungsänderung gestanden – herausgekommen ist eine (mal wieder) hitzige Debatte über die Anzahl von Fraktionssitzungen und das damit verbundene Abrechnen von Aufwandsentschädigungen. Die Protagonisten: FWG und SPD.

Ausgangspunkt der Diskussionen: die in der Hauptsatzung enthaltene Regelung zur Abrechnung von Aufwandsentschädigungen – Sitzungsgelder genannt – für Mitglieder des VG-Rates und der Ausschüsse. Der entsprechende Passus sei fehlerhaft und müsse korrigiert werden, erläuterte Büroleiterin Marion Haas. Konkret geht es um die internen Treffen, mit denen die Fraktionen die jeweiligen Ausschuss- oder Ratssitzungen vorbereiten und für die ebenfalls eine Entschädigung gewährt werden kann. Dazu hieß es laut Haas seit mehreren Legislaturperioden in der Hauptsatzung der VG Rockenhausen unter Paragraf 6, Absatz 6: „Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, darf jährlich die zweifache Zahl der Verbandsgemeinderatssitzungen beziehungsweise die Zahl der jeweiligen Ausschusssitzungen nicht übersteigen.“ Letzterer Zusatz entspreche nicht der kommunalen Aufwandsentschädigungsverordnung, die der Regelung zugrunde liegt und somit übergeordnetes Recht darstellt. Demnach dürfe die Anzahl der Fraktionssitzungen „jährlich das Zweifache der Zahl der Sitzungen der kommunalen Vertretungskörperschaft (Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeinderat) nicht übersteigen“. Mit anderen Worten: Für das Festlegen der maximal abrechenbaren Anzahl an Fraktionstreffen werden nur die Rats-, nicht aber zusätzlich die Ausschusssitzungen herangezogen. Womit die Höchstgrenze der Zusammenkünfte, für die Sitzungsgeld bezahlt wird, entsprechend nach unten korrigiert werden muss. Haas betonte, die fehlerhafte Formulierung sei in der Vergangenheit ohne Auswirkungen geblieben, da bislang keine Fraktion die tatsächlich maßgebliche zweifache Anzahl der Ratssitzungen überschritten hatte. Die FWG hat daraufhin den Antrag gestellt, dass generell keine Sitzungsgelder mehr gezahlt werden. Auch die „besonders pauschalierte Entschädigungen an die Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter“ sei verzichtbar. Rats- und Ausschussmitglieder sollten künftig lediglich „für die notwendige Gremienarbeit einen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss von weiterhin zehn Euro je Sitzung erhalten“. Fraktionsvorsitzender Helmut Hyner betonte, „wir sind seit jeher der Auffassung, wir brauchen diese Entschädigungszahlungen nicht. Das machen wir ehrenamtlich.“ Dagegen sollten „bare Auslagen“ – allen voran die Spritkosten – erstattet werden. Zum von der FWG geforderten Verzicht auf Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter sagte Verbandsbürgermeister Michael Cullmann, diese hätten „natürlich einen höheren Aufwand als alle anderen. Bei Ihnen mag das vielleicht nicht so sein, aber ich kann diese Regelung, die wir ja auch bislang schon hatten, nachvollziehen“. Den Stein so richtig ins Rollen gebracht hat Norbert Ritzmann (SPD): Er merkte an, seine Fraktion treffe sich nur einmal pro bevorstehender Ratssitzung. „Wir schauen ja, dass wir der Verwaltung beziehungsweise dem Bürger nicht in den Geldbeutel greifen.“ Und bezüglich der vorgeschlagenen Satzungsänderung stellte er der Verwaltung die Frage: „Besteht da dringender Handlungsbedarf – haben andere mehrere Fraktionssitzungen zu einer Verbandsgemeinderatssitzung gemacht?“ Cullmann erwiderte darauf, „wir haben für 2015 eine Abrechnung vorgelegt bekommen, die nicht dem entspricht, was vom Gemeinde- und Städtebund vorgegeben wird“. Eine genaue Auskunft darüber, welche Fraktion wie viele Treffen geltend machen wollte, versuchte Hyner zunächst vehement mit dem Einwand zu verhindern, diese Information sei „nicht sachdienlich“. Nach minutenlangem Hin und Her hat Haas dann doch die Zahlen genannt: Für 2015 hatte die FDP drei, die SPD sieben, die CDU neun und die FWG 23 Fraktionssitzungen angegeben. Das hat Zweierlei ausgelöst: zum einen schallendes Gelächter, zum anderen wütende Reaktionen der FWG. „Ich weiß gar nicht, was Sie wollen“, sagte Hyner mit Verweis auf die bisherige (falsche) Passage in der Satzung, nach der das Abrechnen von 23 Sitzungen möglich gewesen wäre. Als sich nun herausgestellt habe, dass die Regelung geändert werden müsse, „haben wir das voll akzeptiert, da wird nichts von uns gemäkelt“. Es sei keine Frage, dass höheres Recht niederes Recht breche. Das widerspreche auch nicht dem von der FWG gestellten Antrag, gänzlich auf Sitzungsgelder zu verzichten, so Hyner. Seine Fraktionskollegin Anni Steitz sagte: „Mir unterstellen zu lassen, dass ich auf Sitzungsgelder aus bin, das weise ich zurück.“ Sie sei seit 16 Jahren im Seniorenbeirat aktiv, „dort wird noch nicht einmal Fahrtgeld gezahlt“. Manfred Sohn (CDU) betonte, natürlich seien die 23 Treffen der FWG seiner Ansicht nach zu viel. Für ihn habe jedoch die Angelegenheit „ein Geschmäckle“: Er könne sich nicht vorstellen, dass Ritzmann ohne vorherige Informationen nach der Anzahl der Fraktionssitzungen gefragt hätte. Dieser versuche, „hier Stimmung zu machen“. In die gleiche Kerbe schlug Helmut Faller (FWG): Ritzmann habe an diesem Abend bereits in anderem Zusammenhang (siehe „Zur Sache“) seiner Fraktion vorgeworfen, „mutwillig, um die VG zu schädigen, Sachen zu unternehmen“. Ritzmann wandte ein, dass er nicht von der FWG, sondern von „einer Fraktion“ gesprochen hatte – worauf Faller entgegnete: „Wir wissen doch alle, wie’s gemeint ist.“ Er forderte Ritzmann auf, diese „unverschämten Unterstellungen“ zu unterlassen. Zu dem von Sohn in die Diskussion gebrachten „Geschmäckle“ verwies Cullmann auf die Beschlussvorlage: Die Aussage, wonach die fehlerhafte Formulierung in der Satzung „bislang ohne Auswirkungen“ geblieben sei, lasse den Schluss zu, „dass man dieses Mal bei einer Fraktion eine andere Auslegung genommen hat“. Folglich habe Ritzmann für seine Anfrage auch keine weiteren Informationen benötigt. Volker Schwarz (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Was für eine Aufregung um fast nichts. Wir können doch die Hauptsatzung einfach anpassen, und alles ist gut.“ Für ihren Antrag auf Verzicht der Sitzungsgelder haben lediglich die drei FWG-Ratsmitglieder selbst gestimmt. Die Änderung der Hauptsatzung hat der VG-Rat bei Enthaltung der Freien Wählergruppe einstimmig beschlossen. (kra)

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