Donnersberger Echo Corona-Regeln: Wer hat da noch den Durchblick?

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Mal wieder eine Episode aus dem Coronabekämpfungsverordnungs-Dschungel. Wobei zunächst betont werden soll, dass es hier nicht um die seit Monaten an der Kapazitätsgrenze (und darüber hinaus) arbeitenden Gesundheitsämter sowie die vielen, oft ehrenamtlich tätigen Helfer in den Teststellen und -zentren geht. Thema sind vielmehr die teils verwirrenden, in besten Amtsdeutsch verfassten Anweisungen, die von übergeordneten Stellen – meist den Ländern – herausgegeben werden und mit deren Deutung sich dann Behörden und Bürger vor Ort herumschlagen müssen. Ein Übersetzen des Fachjargons in Alltagssprache wäre da sicher eine Erleichterung für alle Beteiligten.

Beispiel Quarantäneregeln: Wer einen positiven Schnell- oder PCR-Test hat, muss sich in Absonderung begeben – soweit klar. Aber wann endet diese? Antwort: Automatisch nach Ablauf von zehn Tagen, ohne dass ein weiterer Test erfolgen muss. Oder – sofern in den 48 Stunden zuvor keine Symptome aufgetreten sind – durch Freitestung nach Ablauf von sieben Tagen (also frühestens ab dem achten Tag) mittels eines negativen Schnelltestes durch geschultes Personal. Soweit verständlich, so hat es auch das Donnersberger Gesundheitsamt kürzlich auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Der Teufel steckt nun aber bekanntlich im Detail: Wird bei der Berechnung der Frist der Tag der positiven Testung mitgezählt? Falls ja, wäre Tag acht der Absonderung (und damit der mögliche „Freitest-Tag“) wieder der gleiche Wochentag. Falls nein – also falls die Sieben-Tages-Frist erst am Tag nach dem positiven Testergebnis beginnt, „wandert“ das Ende der Absonderung um einen Wochentag nach vorne.

Freitesten: Nach sieben oder acht Tagen?

Genau darüber – zurück zum genannten Fall – haben neulich zwei Bekannte telefonisch diskutiert. Telefonisch deshalb, weil einer von ihnen seit mittwochs mit Corona in Quarantäne gesessen hat. Im Testzentrum habe er die Auskunft erhalten, dass er am Donnerstag der folgenden Woche zum Freitesten kommen könne – nach acht Tagen. Das hat der Gesprächspartner vehement bestritten: Er war überzeugt, von einem Freitesten am gleichen Wochentag wie das Bekanntwerden der Infektion gelesen zu haben. Ganz sicher war sich allerdings beide nicht. Zumal das Schreiben, das Infizierte vom Gesundheitsamt erhalten, darüber keine Auskunft gibt.

Der Verfechter der „Am-gleichen-Wochentag-freitesten-Version“ hat daraufhin nochmals recherchiert – und ist auf einen Artikel in einer Stuttgarter Zeitung gestoßen, der seine Theorie untermauert hat. Ein Blick in die Landesverordnungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg hat dann Aufklärung gebracht: Im „Ländle“ heißt es explizit, ein vorzeitiges Beenden der Absonderung mittels Negativ-Tests sei „ab dem siebten Tag“ möglich – anders ist es dagegen in Rheinland-Pfalz formuliert. Hier heißt es nicht nur „nach Ablauf von sieben Tagen“, sondern es findet sich auch noch der Zusatz, dass „die Sieben-Tage-Frist erst am Tag nach dem die Absonderung auslösenden Ereignisses“ startet.

Sind Rheinland-Pfälzer infektiöser?

Zusammengefasst bedeutet dies, um bei dem Beispiel zu bleiben: In Baden-Württemberg könnte sich der mittwochs positiv getestete Mann bereits am folgenden Mittwoch, in Rheinland-Pfalz – so die richtige Auskunft von Gesundheitsamt und Testzentrum – erst am nächsten Donnerstag freitesten. Da diese Regeln ja in der während der Pandemie zu einer Art Ersatz-Gesetzgeber aufgestiegenen Ministerpräsidenten-Konferenz vereinbart (und tags darauf in schöner Regelmäßigkeit von manchen Länderchefs wieder demontiert) wurden, stellen sich nun mehrere Fragen: Hat da der eine oder die andere Regierungschef(in) beim „MP-Gipfel“ nicht richtig aufgepasst und im eigenen Haus eine falsche Anweisung gegeben? Oder sind Rheinland-Pfälzer infektiöser als Baden-Württemberger und müssen deshalb einen Tag länger zu Hause bleiben? Oder ist es einfach so, wie es in den beiden vergangenen Jahren oft war: dass sich diejenigen, aus deren Feder die Verordnungen stammen, über die konkrete Umsetzung vor Ort relativ wenig Gedanken machen?! Wie auch immer: Es wird Zeit, dass wir solche und weitere Bestimmungen (hoffentlich) bald nicht mehr brauchen. Aber selbst wenn alles lockerer wird – eines sicher nicht: die Behördensprache ...

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