Unkenbach Brandserie in Unkenbach: Freispruch für 15-Jährigen

Mehrfach hatte es auf dem Gehöft gebrannt: Diese Aufnahme stammt von Feuer Nummer drei.
Mehrfach hatte es auf dem Gehöft gebrannt: Diese Aufnahme stammt von Feuer Nummer drei.

Das Schöffengericht war von seiner Schuld überzeugt, in höherer Instanz aber wogen die Zweifel schwerer: Der Jugendliche, der auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Unkenbach (Donnersbergkreis) Feuer gelegt haben soll, ist rechtskräftig freigesprochen worden. Die Jugendkammer am Landgericht Kaiserslautern hat das erstinstanzliche Urteil in der Berufungsverhandlung kassiert. Zurecht, wie der Verteidiger des 15-Jährigen gegenüber der RHEINPFALZ sagte: Nach einem der Brände seien sofort die Hände des Jungen auf Schmauchspuren und chemische Anhaftungen von Brandbeschleunigern untersucht worden – ergebnislos. Vor Jahresfrist hatte es binnen kurzer Zeit fünf Mal auf dem Gehöft gebrannt. Der 15-Jährige war im November wegen Brandstiftung und schwerer Brandstiftung zu einer 18-monatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Die Strafe hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt und verfügt, den Jungen in einem Heim unterzubringen.

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