Donnersbergkreis Binnen drei Tagen vier Fälle von Unfallflucht

Die Polizei weist darauf hin, „dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist“ und für den Verursacher empfin
Die Polizei weist darauf hin, »dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist« und für den Verursacher empfindliche Folgen haben kann.

Gleich vier Fälle von Unfallflucht haben die Polizeiinspektionen Kirchheimbolanden und Rockenhausen in den vergangenen Tagen registriert. Am vorigen Donnerstag ist ein bislang unbekannter Autofahrer zwischen 14.45 und 18.15 Uhr auf dem Parkplatz des Ärztehauses in der Kirchheimbolander Gasstraße mit seinem Pkw gegen einen ordnungsgemäß abgestellten Wagen gestoßen. Danach ist der Verursacher weiter gefahren, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern.

Das hat auch ein Verkehrsteilnehmer getan, der am Freitag zwischen 14 und 15.45 Uhr an der Ecke Jahn-/Gutenbergstraße in Göllheim mit seinem Fahrzeug ein geparktes Auto an der linken Seite touchiert hat. An diesem ist ein Schaden von zirka 2500 Euro entstanden.

4000 Euro Schaden an geparkten Autos

Zwei in der Edenbornerstraße in Kirchheimbolanden abgestellte Pkw hat ein bislang unbekannter Fahrer am Samstag gegen 19.20 Uhr mit einem schwarzen BMW (älteres Baujahr) gestreift. Dabei ist an den beiden Wagen ein Schaden von 4000 Euro entstanden. Zudem wurde am Auto des Verursachers, der anschließend seine Fahrt fortgesetzt hat, der linke Außenspiegel abgerissen. Hinweise zu diesen drei Fällen an die Dienststelle in Kirchheimbolanden unter Telefon 06352 9110.

Ebenfalls am Samstag sind sich auf der Landesstraße 390 in Höhe der Leithöfe ein VW Golf samt Wohnwagen und ein Auto begegnet, bei dem sich um einen dunklen SUV gehandelt haben soll. Die Außenspiegel der beiden Fahrzeuge haben sich touchiert, der des Golfs ist dabei beschädigt worden. Der SUV-Fahrer hat daraufhin nicht angehalten. Die Polizei Rockenhausen bittet Zeugen, sich unter Telefon 06361 9170 zu melden.

Geld- oder Freiheitsstrafe drohen

Die Polizei weist einmal mehr darauf hin, dass „dass unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist“. Der oder die betreffende Fahrer(in) müsse mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie Führerscheinentzug rechnen. Außerdem könne der Flüchtige im Schadensfall den Kaskoschutz seiner KFZ-Versicherung verlieren und an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Deshalb sollte jeder Unfall gemeldet werden, so die Polizei.

x