Donnersbergkreis 28-Jähriger bleibt in Psychiatrie

Die „doppelte Tragödie“ wird für Täter und Angehörige auch weiterhin höchst schmerzliche Folgen haben: Daran ließ der Vorsitzende Richter keinen Zweifel. Doch ist nun ein erster juristischer Schlussstrich unter die Bluttat von Börrstadt gezogen: Ein 28-jähriger aus Börrstadt muss dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Nach Überzeugung der Strafkammer hat er am 13. Februar seine Mutter mit einem Messer getötet.

Bestraft wird der Mann nicht: „Aber bestraft ist er ohnehin. Er hat mal gesagt, ,ich habe ja jetzt keine Mutter mehr...’“, gab der Anwalt Einblick in einen der wenigen Momente, da sich der 28-Jährige ein wenig geöffnet, überhaupt etwas im Zusammenhang mit dem grausigen Geschehen geäußert hatte. Er scheine also zumindest zu begreifen, was da passiert ist. Was aber am späten Vormittag des 13. Februar in dem Mann vorgegangen ist, was ihn getrieben hat, liegt nach wie vor völlig im Dunkeln. „Man wird es wohl nie verstehen, allenfalls irgendwann mal nachvollziehen können“, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz. Dies sei für die Angehörigen, die in vielerlei Hinsicht eine doppelte Tragödie verarbeiten müssten, äußerst schmerzhaft. Sie hätten Ehefrau beziehungsweise eine gute Freundin, nahe Verwandte verloren. Und sie hätten den 28-Jährigen verloren: Er wird so schnell nicht wieder aus der forensischen Abteilung herauskommen. Die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung zur Bewährung auszusetzen, das kam nach Auffassung aller Verfahrensbeteiligter keineswegs in Frage. Man könne ihn – zum Schutze anderer – unmöglich in Freiheit entlassen. Schlimm für die Hinterbliebenen sei auch, dass eine mögliche Beteiligung einer weiteren Person nicht hinreichend geklärt sei. Dies sei zumindest nicht auszuschließen. Gab es nicht nur einen ominösen unbekannten Dritten? Hat da womöglich sogar noch ein Vierter mitgemischt? Überraschend war gestern Morgen die spektakulär anmutende Behauptung einer weiteren möglichen Zeugin aufs Tapet gekommen. Die Frau will die Hilfeschreie des Opfers gehört – und gleich danach zwei Unbekannte gesehen haben, die Hals über Kopf aus Richtung Tatort gerannt kamen und „geflüchtet“ seien. Verteidiger Johannes Berg konnte über diese neue Entwicklung allerdings nur Bericht erstatten: Die Frau hatte im Ermittlungsverfahren nie ausgesagt – angeblich aus Angst. Da ihre mutmaßlichen Beobachtungen bis dato völlig unbekannt waren, war die Frau auch nicht zur Hauptverhandlung geladen worden. Der Sache werde aber noch nachgegangen, die Akte sei nicht geschlossen. Der noch auf Hörensagen basierende Sachverhalt hat allerdings der Hauptverhandlung kurz vor Schluss keine Wende mehr gegeben: Denn auch wenn jemand – gleich in welcher Form – beteiligt gewesen sein sollte: Es ändere für den 28-Jährigen zunächst mal nichts. Weil keinerlei begründete Zweifel bestünden, dass er es gewesen sei, der das Messer geführt und seiner Mutter die tödlichen Verletzungen zugefügt habe. Die Spurenlage lasse in der Gesamtschau keinen anderen Schluss zu. „Auch wenn einige das anders sehen mögen: Ich bin überzeugt, dass umfassende Aufklärung – so weit sie uns möglich war – auch erfolgt ist“, betonte der Kammervorsitzende. Diese Auffassung hatte zuvor die Gerichtsmedizinerin gestützt: Sie hat bei der Obduktion – vergebens – nach Hämatomen an den Oberarmen gesucht, die darauf gedeutet hätten, dass jemand das Opfer festgehalten hat. Genau dies hatte der 28-Jährige kurz nach der Tat gegenüber der Polizei gesagt – ehe er sich in ein Schweigen hüllte, das bis heute anhält. Als ihm Schwarz nach den Schlussvorträgen von Oberstaatsanwältin Steffi Müller und Verteidiger Berg das Wort erteilte, brachte der 28-Jährige nichts heraus. Er schien gar um ein „Nein“ ringen zu müssen, als ihn der Richter fragte, ob er noch etwas sagen wolle. Der psychiatrische Sachverständige hatte zum Schluss der Beweisaufnahme die Lebensgeschichte eines unglücklichen seelisch kranken Menschen skizziert. Schon als Kleinkind sei er verhaltensauffällig geworden. Der Mann sei überdurchschnittlich intelligent, sei aber eben wegen der sich früh abzeichnenden Erkrankungen stets weit unter seinen Möglichkeiten geblieben. Die Eltern hätten früh Hilfe gesucht, die Mutter habe sich bis zuletzt um Unterstützung bemüht, ohne dass ihr adäquat geholfen worden sei. Was ihren Sohn plagte, sei nie richtig diagnostiziert worden. Psychose, Schizophrenie, Verfolgungswahn – das habe sich aber auch schleichend entwickelt. Dass er im Zustand der Schuldunfähigkeit das Messer geführt habe, stehe außer Zweifel.

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