Bad Dürkheim WBL-Darstellung als falsch entlarvt

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Das Thema Supermarkt hat in Wachenheim gegen Wahlkampfende neue Brisanz erhalten. Aus Reihen der „Wachenheimer Bürgerliste 2014“ (WBL) war gestreut worden, dass das von der Stadt beantragte Zielabweichungsverfahren von der SGD bereits abgelehnt worden sei: Damit wäre der Standort Bischofsgarten „gestorben“ gewesen. Die SGD hat dieser Darstellung gestern widersprochen.

Der sperrige Begriff Zielabweichungsverfahren beschreibt einen Prozess, den der Wachenheimer Stadtrat durch Mehrheitsbeschluss in die Wege geleitet hat: Es geht um die Frage, ob im Außenbereich Bischofsgarten ein Supermarkt entstehen kann, weil kein anderer Standort in der Stadt denkbar ist. Darüber gehen die politischen Meinungen – wie allgemein bekannt – auseinander. Während CDU und Wachenheimer Liste (WL) den Bischofsgarten für einen guten Standort halten, sehen die anderen Fraktionen dies kritisch – darunter auch die Bürgerliste (WBL). Von dort wurde zuletzt – auch der RHEINPFALZ gegenüber – verbreitet, das Zielabweichungsverfahren sei von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt längst abgelehnt worden. Dies hätte zur Folge gehabt, dass im Bischofsgarten endgültig kein Markt hätte realisiert werden können. Und mitten im Wahlkampf hätten dessen Befürworter eine herbe Schlappe eingestehen müssen. Die WBL ging noch weiter: Die Ablehnung liege der Verwaltung schon seit zwei Wochen vor, man habe sie aber nicht öffentlich gemacht, um nicht Bürgermeister Bechtels Chancen auf Wiederwahl zu schmälern, so ihre Version. Auf Nachfrage bei der SGD erfuhr die RHEINPFALZ gestern von Pressesprecherin Nora Schweikert: „Es ist noch keine Entscheidung gefallen. Wir haben die Stadt Wachenheim lediglich gebeten, weitere Unterlagen nachzureichen.“ Außerdem habe man der Stadt empfohlen, eine raumordnerische Prüfung mit integriertem Zielabweichungsverfahren zu beantragen, sagte die Sprecherin. (als/psp)

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