Kreis Bad Dürkheim
Wahlplakate: Welche Regeln gelten
Als die Grünen Ende August einen Antrag in den Bad Dürkheimer Stadtrat einbrachten, die Verwaltung möge prüfen, wie das Plakatieren vor Wahlen „rechtssicher auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann“, ahnten sie wohl kaum, dass schon wenige Monaten später erneut gewählt werden muss, weil die Ampel-Regierung zerbricht.
Doch welche Regelungen gelten für die Wahlwerbung in Bad Dürkheim? Wie Sonja Lutz, Pressesprecherin der Stadtverwaltung, auf Nachfrage erklärte, ergäben sich die Regelungen für die Bundestagswahl aus einem Merkblatt, das die Stadtverwaltung erarbeitet und mit den Parteien und den Freien Wählern besprochen hat. In diesem Kontext hätten sich die politisch Verantwortlichen in einer Selbstverpflichtung für die Bundestagswahl darauf geeinigt, „nicht über das gebotene Maß hinaus zu plakatieren“. Für kommende Wahlen solle zwischen Verwaltung und den Parteien über weitere Begrenzung der Wahlplakate nachgedacht werden.
Für die Wahl im Februar wurde vereinbart, dass nicht außerhalb geschlossener Ortschaften plakatiert werden darf. Allerdings dürfen wegen der Weinkaufsnacht auch auf Stadt- und Römerplatz sowie in der Römerstraße ab Donnerstag, 20. Februar, 12 Uhr, bis zum Wahltag keine Plakate mehr hängen. Generell dürfe es durch die Wahlwerbung nicht zu Sichtbeeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer kommen, auch die Plakatierung an Verkehrszeichen ist verboten. Bei Verstößen ist das Ordnungsamt angehalten, die betroffenen Plakate zu entfernen. Pro Plakat wird dafür eine Gebühr von 15 Euro in Rechnung gestellt. Seit dem 11. Januar – an diesem Tag begann der Zeitraum, in dem plakatiert werden darf – habe die Stadtverwaltung bereits mehrere Plakate wieder abgehängt. „Bei den Verstößen handelt es hauptsächlich um Plakate, die außerhalb geschlossener Ortschaften angebracht wurden“, informiert Lutz.
15 Plakate pro Partei
In der Verbandsgemeinde Freinsheim haben etliche Ortsgemeinden Einschränkungen erlassen, was die Platzierungen anbetrifft. So muss in Freinsheim die Altstadt frei von Wahlwerbung bleiben. In Kallstadt ist der Saumagenplatz werbefreie Zone. In Erpolzheim sind Plakate nur an den Ortseingängen und am Rathaus erlaubt. In Weisenheim am Sand dürfen in den Straßen nur maximal 15 Plakate pro Partei hängen. In Herxheim ist Wahlwerbung nur an den Ortseingängen erlaubt.
Die Parteien und Gruppierungen durften sechs Wochen vor der Wahl damit beginnen, ihre Plakate aufzuhängen. Bis zum dritten Werktag nach der Wahl müssen sie in der Verbandsgemeinde Wachenheim wieder verschwunden sein. Dabei müssen die Wahlkämpfer gewisse Regeln einhalten. So dürfen die Plakate nicht größer sein als das Format DIN A1 – das entspricht einer Fläche von 16 DIN A4-Blättern. Großflächenplakate werden gesondert – mit festen Standorten – genehmigt. Auch an die Befestigung stellt das Regelwerk der Verbandsgemeinde Wachenheim gewisse Anforderungen: Die Plakate müssen stand- und unfallsicher aufgestellt oder befestigt werden. Sie „müssen auch schweren Stürmen standhalten“, was in Winterwahlkampfzeiten ja eine gewisse Rolle spielen mag. Die Wahlkämpfer müssen zudem regelmäßig schauen, ob das Plakat noch richtig befestigt ist oder beschädigt wurde. Diese müssten nämlich entfernt oder erneuert werden.
Wahlkämpfer mit Zollstock
Auch beim Standort gibt es Vorgaben. Die Plakate mit Porträts oder Wahlslogans dürfen weder Autofahrer noch Fußgänger in Nöte bringen. Stellen an Kurven, Kreuzungen oder Einmündungen, die den Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen könnten, sind daher tabu.
Es empfiehlt sich, dass der Wahlkämpfer einen Zollstock mitnimmt. Denn wer Plakate an Plakatständern anbringen will, der muss darauf achten, dass für die Fußgänger noch 1,20 Meter Platz bleibt. Bei Geh- und Radwegen muss eine Durchgangshöhe von mindestens 2,25 Meter gewährleistet sein. Auch in der VG dürfen Verkehrszeichen nicht mit Plakaten versehen werden. Grund ist die Ablenkungsgefahr.
Was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält? Der macht Bekanntschaft mit dem Ordnungsamt. In diesem Wahlkampf sei das aber bislang erst einmal vorgekommen, teilt die Verwaltung mit. Eine Partei hatte früher als erlaubt mit der Aufstellung einiger Großplakate begonnen.