Bad Dürkheim Supermarkt im Fronhof: Glogger meldet „grünes Licht“

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Bad Dürkheim. Im Fronhof darf ein großer Supermarkt entstehen. Laut Bürgermeister Christoph Glogger (SPD) hat die SGD Süd in einer Stellungnahme an die Stadtverwaltung grünes Licht für das Vorhaben gegeben, teilt der Verwaltungschef am Mittwoch mit.In der Stellungnahme der Behörde heißt es laut Glogger, dass dem Planstandort „Versorgungsbereich Lebensmittelnahversorgung Fronhof“ „mit der Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern zugestimmt werden“ könne. Die Stadt hatte in mehreren Abstimmungsrunden für einen Vollsortimenter dieser Größe geworben, für den aber die Zustimmung der SGD nötig ist. Einen kleineren Markt hätte die Stadt in Eigenregie errichten können. Die schleppenden Fortschritte bei dem Projekt waren zuletzt Thema im Vorfeld der Bürgermeisterwahl am 25. Juni. „Damit haben unsere Bemühungen nach mehreren Überarbeitungsrunden zum Erfolg geführt und der Weg für den Supermarkt im Fronhof ist frei“, so Glogger in einer Pressemitteilung.

Das weitere Verfahren werde nun im Bauausschuss am 13. Juli besprochen. Dort sollen bereits Details für die Ausschreibung des Supermarktes festgelegt werden. Wie Glogger im Gespräch mit der RHEINPFALZ sagte, könne die Stadt dort Kriterien wie das gewünschte Sortiment oder Nachhaltigkeitsanforderungen definieren. Er gehe davon aus, dass es mehrere Interessenten für den Standort geben werde.

Parallel dazu soll eine nötige Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht werden. „Das kann dann sehr flott gehen“, teilt Glogger mit. Er rechnet mit einem Baubeginn im kommenden Jahr auf dem Gelände in der Nähe der Christlichen Sozialstation.

Noch größerer Markt?

Am 13. Juli werden Glogger zufolge die Details des nun vorgelegten 100-seitigen Einzelhandelskonzeptes vorgestellt und die Forderungen der SGD Süd erläutert und diskutiert. In der Stellungnahme sei zudem in Aussicht gestellt worden, dass auch ein noch größerer Supermarkt mit bis zu 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche grundsätzlich möglich wäre.

Dafür müsse „im Zuge der nachfolgenden Bauleitplanung“ eine „gesonderte Auswirkungsanalyse nachgereicht“ werden. Auch diese Möglichkeit werde von der Verwaltung dargestellt und im Ausschuss diskutiert. jpl/spk

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