Wachenheim
Straßenausbau: Ende der Einmalbeiträge
Bislang wurde der Ausbau der Straßen in Wachenheim über das System der Einmalbeiträge abgerechnet. Bei dieser Regelung zahlen nur die Anlieger der Straße, die ausgebaut wird. Mit dieser Methode ist nun Schluss. Am Donnerstag hat der Wachenheimer Stadtrat die Einführung der wiederkehrenden Beiträge in der Stadt beschlossen.
Eine Alternative gibt es indes nicht mehr. Seit Anfang 2024 dürfen Kommunen in Rheinland-Pfalz keine Einmalbeiträge mehr erheben. Zugelassen sind nur noch die wiederkehrenden Beiträge. Bei diesem System zahlen alle Grundstücksbesitzer, die in einem vorher festgelegten Abrechnungsgebiet wohnen.
In Wachenheim ist die gesamte Stadt ein großes Abrechnungsgebiet. Der Gemeindeanteil wurde auf 25 Prozent festgesetzt. Das heißt, der verbleibende Anteil der Ausbaukosten wird auf alle Wachenheimer Grundstückseigentümer umgelegt. Dabei zahlen nicht alle das Gleiche. Bei der Berechnung spielen die Größe des Grundstücks und die Anzahl der Geschosse eine Rolle. Geplant ist eine spitze Abrechnung der Kosten pro Jahr. Das erste Projekt, das in Wachenheim auf diese Weise abgerechnet wird, ist die Mittelgasse.
Allerdings wird nicht jeder Grundstückseigentümer Post bekommen. „Wir werden die Verschonungsregeln so lange wie möglich nutzen“, erklärte Bürgermeister Torsten Bechtel (CDU) in einer Sitzung des Stadtrats am Donnerstag. Wessen Straße in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut wurde, der ist für gewisse Fristen an der Beteiligung von wiederkehrenden Beiträgen verschont.
„Ich habe das immer für eine gute Lösung gehalten“, sagte Rainer Bergner (SPD). So falle nicht die gesamte Last auf den einzelnen Anschlussnehmer. „Ich denke, wir sind mit dem bisherigen System besser gefahren“, widersprach Marcus Scholz (CDU). Er sehe die Gefahr, dass das neue System zu Unfrieden führen wird. Wenn etwa die Anwohner einer Straße eine teurere Straßenausbauvariante wünscht und die Gemeinschaft eine günstigere Lösung präferiert.
Die wiederkehrenden Beiträge wurden einstimmig beschlossen und gelten rückwirkend seit dem 1. Januar 2025.