Bad Dürkheim Straße zu luxuriös saniert?

„Das ist eine Luxus-Nobel-Sanierung“, sagte ein Weisenheimer über die Leistadter Straße.
»Das ist eine Luxus-Nobel-Sanierung«, sagte ein Weisenheimer über die Leistadter Straße.

In Weisenheim am Berg sind im Dezember 2016 wiederkehrende Ausbaubeiträge eingeführt worden. Im Juni 2018 wurden von den Grundstücksbesitzern erstmals entsprechende Zahlungen gefordert, und zwar für die Erneuerung der Leistadter Straße und der Karl-Geyer-Straße. Drei Grundstücksbesitzer haben gegen die Kostenbescheide Widerspruch eingelegt, die nun der Kreisrechtsausschuss behandelt hat. Ein Grundstücksbesitzer hatte Erfolg, ein Widerspruch wurde zurückgewiesen, ein weiterer ausgesetzt.

„Wir haben mit diesen Straßen nichts zu tun, unser Grundstück liegt mehrere hundert Meter entfernt“, argumentierte ein Ehepaar. Es sei Sache des Gemeinderats zu entscheiden, ob für die Erneuerung von Straßen ein einmaliger oder ein wiederkehrender Ausbaubeitrag gefordert wird, so Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. Beim einmaligen Beitrag müssen nur die Anlieger der Straße zahlen, die erneuert wird. Beim wiederkehrenden Beitrag müssen sich alle Grundstücksbesitzer an den Kosten beteiligen. Martin verwies darauf, dass die Bürger eines Ortes in der Regel alle Straßen nutzen. 30 Prozent der Kosten für den Ausbau der beiden Straßen trägt die Gemeinde. Dieser Anteil sei zu gering, argumentierten zwei der Grundstücksbesitzer. „Das ist eine willkürliche Festsetzung“, sagte eine Frau. Dem widersprach Martin. 30 Prozent Gemeindeanteil sei üblich, dies sei auch in der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes so festgelegt und sei von Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Die Leistadter Straße sei viel zu „luxuriös“ und „pompös“ erneuert worden, waren sich die drei Grundstücksbesitzer einig. „Das ist eine Luxus-Nobel-Sanierung und total überzogen“, sagte ein Weisenheimer. Ihm gefalle die neue Straße zwar, „aber das hätte man bescheidener machen können“, so ein anderer. „Es ist Sache des Gemeinderats, über die Art des Ausbaus zu entscheiden“, erklärte Martin. Die Gemeinde solle vorher die Bürger nach ihren Vorstellungen befragen, müsse dies aber nicht. In Weisenheim am Berg seien die Bürger einbezogen worden, stellte Martin anhand von Unterlagen fest. Einen Vorteil von dem „luxuriösen“ Ausbau der Leistadter Straße hätten vor allem die dort ansässigen gastronomischen Betriebe, so zwei der Grundstücksbesitzer. Zudem werde durch die Gäste dieser Betriebe die Straße verstärkt abgenutzt. Wenn das nicht der Fall wäre, hätte die Straße noch nicht erneuert werden müssen. Weil Gewerbebetriebe in der Regel mehr zur Abnutzung einer Straße beitragen, müssen diese einen sogenannten Gewerbezuschlag zahlen, erläuterte Martin. Der sei in Weisenheim am Berg mit 20 Prozent sehr niedrig angesetzt. Da dies allerdings in der Satzung der Gemeinde zu Ausbaubeiträgen so festgelegt ist und nicht rechtswidrig sei, könne der Kreisrechtsausschuss nichts dagegen tun. Auch gegen die Art der Berechnung des wiederkehrenden Ausbaubeitrags hatten die Grundstücksbesitzer Einwände erhoben. Faktoren bei der Berechnung sind unter anderem die Größe der Grundstücke, die Art der möglichen Bebauung und die Tiefe der Grundstücke. Bei der Berechnung des Beitrags sei eine zweigeschossige Bebauung angesetzt worden, ihre Häuser hätten jedoch nur ein beziehungsweise eineinhalb Geschosse, monierten die drei Grundstücksbesitzer. Maßstab sei nicht die tatsächliche, sondern die mögliche Bebauung, so Martin. Laut Bebauungsplan sind zwei Geschosse erlaubt. Zwar liegt das Grundstück eines der Widerspruchsführer außerhalb des Bebauungsplans, doch sei hier entscheidend, was in der Umgebung erlaubt ist, das seien zwei Geschosse. Allerdings hatte die Verbandsgemeindeverwaltung bei einem der Bescheide einen Fehler gemacht, der Berechnung des Beitrags wurde nicht eine zweigeschossige, sondern eine neungeschossige Bebauung zugrunde gelegt. Aus diesem Grund war dieser Widerspruch erfolgreich. Die Grundstücksbesitzer müssen nicht, wie gefordert, rund 482 Euro, sondern etwa 241 Euro zahlen. Damit seien sie einverstanden, erklärte das Ehepaar. Ein anderer Grundstücksbesitzer will alle Rechnungen prüfen, die für den Ausbau der Straßen angefallen sind. „Ich mache mir den Spaß, ich habe Zeit, ich bin Rentner“, sagte der Mann. Der Kreisrechtsausschuss hat eine Entscheidung über diesen Widerspruch ausgesetzt, bis der Rentner mit seiner Prüfung der Rechnungen fertig ist.

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