Friedelsheim RHEINPFALZ Plus Artikel Historisch: Der Graf fordert Gulden von Bayern

Graf von Wiser forderte Schadensersatz für das von französischen Revolutionstruppen zerstörte Friedelsheimer Schloss.
Graf von Wiser forderte Schadensersatz für das von französischen Revolutionstruppen zerstörte Friedelsheimer Schloss.

Hat der letzte Ortsherr von Friedelsheim, Joseph Graf von Wiser, eine Art Musterprozess für andere Adelshäuser wegen der Enteignungen in napoleonischer Zeit in den linksrheinischen Gebieten geführt? Dieser Frage geht der Historiker Ernst Bedau nach.

Mit der Friedelsheimer Geschichte beschäftigt sich Bedau schon lange. Nun spürt er mit dem Prozess einer neuen Facette nach. Dabei fragt er sich nicht nur, ob der Graf ein Musterverfahren für andere Adelige wie die von Hallbergs in Fußgönheim führte, sondern auch, ob er Mitfinanzierer für das kostspielige Unterfangen hatte. Damit ließe sich die Hartnäckigkeit bei dem elf Jahre währenden juristischen Schlagabtausch erklären, mit der von Wiser seinen Anspruch verfolgte. Beweise für diese These fand Bedau allerdings nicht.

Die Schadensersatzprozesse, die der Historiker untersucht, strengte der Graf in den Jahren 1823 bis 1827 gegen das Königreich Bayern an. Darauf gestoßen sei er, als er Teile der Prozessakten zufällig bei einem Besuch im Privatarchiv der Grafen von Wiser in Schloss Leuterhausen gefunden habe, berichtet Bedau. Eine Recherche im Generallandesarchiv München ergab, dass sich die kompletten Verfahrensakten, archiviert unter der Bezeichnung „Prozess des Joseph Grafen von Wiser gegen den Bayerischen Fiskus um die Entschädigung der Verluste in den Revolutionskriegen“ erhalten hatten.

Jährliche Einnahmen verloren

Die von 1699 bis 1794 währende Friedelsheimer Orts- und Lehensherrschaft der Grafenfamilie von Wiser fand mit der Zerstörung des Friedelsheimer Schlosses am 4. Mai 1794 durch französische Revolutionstruppen und der anschließenden Aufhebung sämtlicher Lehensverhältnisse durch die französische Verwaltung ein jähes Ende. Zwar war es dem Grafen später – nachdem die französischen Behörden nach dem Frieden von Lunéville (1801) die Beschlagnahme aufgehoben hatten – noch möglich, seinen gesamten Grundbesitz nebst dem zerstörten Schloss zu veräußern. Doch seiner jährlichen Einnahmen aus dem Friedelsheimer Lehen war er für immer verlustig gegangen.

Deswegen klagte er gegen das Königreich Bayern, zu dem die Pfalz seinerzeit gehörte. Mit seiner im Juli 1823 beim Appellationsgericht des Isarkreises erhobenen Klage verlangte von Wiser Schadensersatz für das zerstörte Schloss nebst Zubehör und Inventar, aber auch für die entgangenen Einnahmen aus seinen kurfürstlichen Lehen und Pachtverhältnissen. In drei Verfahren wurde seine Klage abgewiesen. Für heimathistorisch interessant hält Bedau unter anderem die beachtliche Höhe der von Wiserschen Einnahmen aus dem Friedelsheimer Lehen. Laut der ermittelten Schadensbeträge wären die Grafen von Wiser nach heutigen Maßstäben als Millionäre zu bezeichnen – erwirtschaftet von Friedelsheimer Leibeigenen und Erbbeständern (Pächtern), schreibt der Friedelsheimer.

Drei Klagen, drei Niederlagen

In der ersten Klage vom Juli 1823 brachte der Kläger vor, dass der Kurfürst von der Pfalz eine „besondere Gewährleistungsverpflichtung“ zu Gunsten des Grafen übernommen und für die Pfalz als Teilrechtsnachfolgerin Bayern einzustehen habe. Die Klage wurde durch das Urteil vom Mai 1824 verworfen. Die Begründung lautete, dass aus den Friedensverträgen von Lunéville und Paris hervorgehe, dass ausschließlich Erbfürsten Entschädigung für den Verlust ihrer linksrheinischen Ländereien erhielten und es gebe keine Regelung, wonach die Erbfürsten verpflichtet seien, aus dieser Entschädigung Privatgutbesitzer zu entschädigen.

Im Mai 1825 klagte Graf von Wiser erneut. Auch diese Klage wurde durch ein Urteil im Oktober 1825 abgewiesen. Genauso ging es mit der dritten und letzten Klage vom August 1827, bei der das Urteil erst 1834 erging, weil das Verfahren durch Zwischenentscheidungen in die Länge gezogen worden war. In den Jahren 1863 bis 1865 unternahm der Enkel Josephs, Carl Graf von Wiser, einen letzten und wieder vergeblichen Versuch, auf politischem Weg eine Entschädigung vom Königreich Bayern zu erhalten.

Im ersten Prozess machte von Wiser einen Schaden von insgesamt 389.987 Gulden geltend, für den Wert den Schlosses hatte er etwa 60.000 Florin angesetzt, nach heutigem Wert rund 1,5 Millionen Euro. Im Jahr 1820 entsprach ein Gulden, mit dem Florin gleichgesetzt, in etwa einer Kaufkraft von 21,89 Euro. Der von dem Grafen vor Gericht geltend gemachte Gesamtschaden würde demnach heute etwa 8,6 Millionen Euro entsprechen

x