Bad Dürkheim Führerschein: Wer muss ihn jetzt umtauschen?

Bis Ende 1998 wurden Papierführerscheine ausgegeben. Inzwischen gibt es Führerscheine im Scheckkartenformat.
Bis Ende 1998 wurden Papierführerscheine ausgegeben. Inzwischen gibt es Führerscheine im Scheckkartenformat.

Personen, die 1971 oder später geboren wurden und deren Führerscheine bis Dezember 1998 ausgestellt worden sind, müssen sich sputen: Bis 19. Januar müssen sie ihren Führerschein gegen den einheitlichen Kartenführerschein der EU ersetzen lassen.

Warum müssen die alten Führerschein umgetauscht werden?
Die früher gültigen Papierführerscheine, im Volksmund oft als „Lappen“, bezeichnet, verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – je nach Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers und nach Ausstellungsdatum. Grundlage dafür ist eine europäische Richtlinie. Die neuen Führerscheine sollen fälschungssicherer sein. Bis 2033 soll es in der EU nur noch Führerscheine im einheitlichen Scheckkartenformat geben. In Deutschland müssen 43 Millionen Führerscheine getauscht werden.

Welche Führerscheine sind jetzt vom Umtausch betroffen?
Bei Fristen, die das Geburtsjahr betreffen, geht es um Papierführerscheine, die bis einschließlich Ende Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Für Menschen, die im Jahr 1971 oder später geworden sind, gilt jetzt die Frist 19. Januar 2025. In den Jahren 2022 bis 2024 waren bereits die Geburtsjahre 1953 bis 1970 an der Reihe.

Was ist mit Personen, die vor 1953 geboren sind?
Sie haben für den Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033.

Welche Personen sind in den kommenden Jahren betroffen?
Dann werden rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. So müssen etwa Personen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, diesen bis 19. Januar 2026 umtauschen, bis zum 19. Januar 2033 folgen dann die Ausstellungsjahre 2002 bis 2013.

Sind die neu ausgegeben Führerscheine endlos gültig?
Nein. Die neuen Führerscheine, die seit 2013 ausgegeben werden, sind 15 Jahre lang gültig. Aktuellere Fotos sollen Polizeibeamten bei Kontrollen auch eine bessere Wiedererkennung der Besitzer ermöglichen. Die jeweilige Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Wo kann man den alten Führerschein umtauschen?
Bei der jeweils für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung sowie direkt bei der Kreisverwaltung.

Was kostet der Umtausch des Führerscheins?
Laut ADAC rund 25 Euro plus die Kosten für das biometrische Passbild.

Welche Dokumente sind zum Führerscheinumtausch mitzubringen?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gibt an, dass ein Identitätsnachweis, also ein Personalausweis oder ein Pass, der alte Führerschein im Original sowie ein aktuelles, biometrisches Passbild zum Führerscheinumtausch mitzubringen sind.

Welche Strafe gibt es, wenn Fahrerinnen oder Fahrer erwischt werden, die noch mit dem alten Führerschein unterwegs sind?
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer erwischt wird, riskiert laut ADAC ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch nicht die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.


x