Bad Dürkheim Eingeschränkte Öffnungszeiten beim ärztlichen Bereitschaftsdienst

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Zum 1. Juli plant die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV) eine Änderung beim Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte. Diese neue Regelung betrifft auch direkt die Bereitschaftsdienstzentralen (BDZ) Bad Dürkheim und in Grünstadt.

Auf der Basis eines Beschlusses der jüngsten Vertreterversammlung der KV hat der Vorstand verfügt, dass die BDZ in Grünstadt (Standort Kreiskrankenhaus) an allen sieben Wochentagen besetzt sein wird: ab dem Ende der Sprechstunden bis um 7 Uhr am nächsten Werktag. Die BDZ Bad Dürkheim (Standort Evangelisches Krankenhaus) wird organisatorisch dem Bereich Grünstadt angegliedert. Mit der Konsequenz, dass ihre Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Ab dem 1. Juli, so steht es in einem Schreiben der KV von Mitte Mai an die niedergelassenen Ärzte im Bereich Bad Dürkheim und Grünstadt, „ist die BDZ Grünstadt als Hauptbetriebsstätte ganzwöchig geöffnet“. Bad Dürkheim wird eine Außenstelle mit eingeschränkten Öffnungszeiten. Sie ist ab 1. Juli mittwochs, freitags, samstags, sonntags sowie an Feier- und Brückentagen jeweils nur bis 0 Uhr besetzt. Öffnungszeiten „in der tiefen Nacht entfallen“, weil zu diesen Zeiten kaum Patienten gekommen seien, so die Begründung der KV. Die BDZ Grünstadt soll ab 1. Juli montags, dienstags und donnerstags ab 19 Uhr, mittwochs ab 14 Uhr und freitags ab 16 Uhr besetzt sein: bis zum nächsten Morgen, 7 Uhr. An Wochenenden ist sie von freitags, 16 Uhr, bis montags, 7 Uhr, dienstbereit. An Feier- und Brückentagen verlängert sich die Dienstbereitschaft. Ein Beispiel: Wegen des Tages der Deutschen Einheit, in diesem Jahr ein Montag, ist Grünstadt von Freitag, 30. September, 16 Uhr, bis Dienstag, 4. Oktober, 7 Uhr, rund um die Uhr besetzt. Wie die KV auf Anfrage mitteilte, verfolgt sie mit der Reform des Bereitschaftsdienstes im Wesentlichen zwei Ziele: Landesweit soll der Bevölkerung eine „ambulante ärztliche Versorgung auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen“ ermöglicht werden. Und: Alle niedergelassenen Ärzte – also Haus- und Fachärzte – sollen von der Pflicht entlastet werden, „die Erreichbarkeit für die Patienten 365 Tage im Jahr auch nachts und am Wochenende selbst zu organisieren“. Wenn diese Hürde wegfällt, erwartet die KV, dass mehr junge Ärzte bereit sind, Praxen auf dem Land zu übernehmen. Der Plan der KV sieht vor, dass alle niedergelassenen Ärzte in Rheinland-Pfalz ihre Patienten auf eine „ganzwöchig geöffnete Bereitschaftsdienstzentrale verweisen können“. Liegen zwei BDZ nahe beieinander, werde nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Erwägungen eine Zusammenlegung geprüft: Deshalb werde Bad Dürkheim der BDZ Grünstadt angegliedert. Dadurch vergrößert sich der Einzugsbereich der BDZ Grünstadt, der bisher das Leiningerland und die VG Eisenberg umfasst. Sie wird ab 1. Juli für insgesamt 40 Gemeinden und Städte zwischen Gerolsheim, Carlsberg, Ramsen und Forst zuständig sein. Wie schon im Donnersbergkreis, wo Kirchheimbolanden Alzey und Rockenhausen Meisenheim angegliedert wird, regt sich gegen diese Neuordnung Widerstand in der Ärzteschaft. Mehrere Mediziner haben Widerspruch eingelegt. Die Reform bringe für die Patienten keine Vorteile, führe aber zu einer Mehrbelastung der Ärzte, kritisiert Dr. Emil Völker (Bockenheim), stellvertretender Leiter der BDZ Grünstadt, dass die neue Regelung den Doktoren aufgedrückt werde. Zum 1. Juli sei ab Mitternacht in der BDZ Grünstadt nur ein Arzt für einen wesentlich größeren Einzugsbereich zuständig. Er müsse auch Hausbesuche von Bockenheim bis Forst machen. In dieser Abwesenheit fehle er in der BDZ. Finde sich kein externer Arzt, der die Dienste in der BDZ übernehme, werde ein niedergelassener Kollege verpflichtet. Im Extremfall könne das bedeuten, dass er seine Praxis abends nach der Sprechstunde verlässt, in der BDZ bis zum nächsten Morgen um 7 Uhr Dienst tut und dann seine Praxis wieder öffnen muss: So kämen Dienste mit bis zu 36 Stunden Dauer zustande, rechnet Völker vor. (ks)

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