Pfalz Zum Schutz vor sexueller Gewalt: Presbyter brauchen künftig erweitertes Führungszeugnis
Presbyterinnen und Presbyter der Evangelischen Kirche der Pfalz müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Passus ist Teil des Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das die Landessynode gestern mit einer Gegenstimme angenommen hat. Damit solle „nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden, dass Menschen ein Presbyteramt übernehmen, die eine Vorstrafe im Bereich sexuelle Gewalt haben“, erklärte Oberkirchenrätin Marianne Wagner. Mit diesem Beschluss wolle die Kirche deutlich machen, dass der Schutz ihr anvertrauter Menschen höchste Priorität genieße. Im Vorfeld der Synode gab es Kritik an der Forderung nach Führungszeugnissen für Presbyter. Damit würden Männer und Frauen, die in einer Kirchengemeinde Leitungsfunktion übernehmen, nicht unter Generalverdacht gestellt, reagierte Wagner auf einen Vorwurf. Alle Hauptamtlichen der Kirche sowie Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiteten, müssten ein solches Zeugnis bereits vorlegen. Das Gesetz umfasst neben der Regelung für Presbyter, die ab der kommenden Presbyteriumswahl im November 2020 gilt, Maßnahmen zu Prävention, Aufarbeitung und Intervention.