Essay RHEINPFALZ Plus Artikel Volk gegen Staatsvolk: Was bedeuten diese Begriffe eigentlich?

Im Berliner Gropiusbau erinnerte 2016 eine Ausstellung an die Berliner Demonstrationen 1989 mit dem Schlachtruf „Wir sind ein Vo
Im Berliner Gropiusbau erinnerte 2016 eine Ausstellung an die Berliner Demonstrationen 1989 mit dem Schlachtruf »Wir sind ein Volk«.

Wie verfassungsfeindlich ist die Alternative für Deutschland (AfD)? Und wer gehört zum deutschen Volk? Was bedeutet der Begriff überhaupt? Eine Einordnung.

Die sogenannte Neue Rechte und mit ihr die Partei AfD bringt einen auf Abstammung beruhenden Volksbegriff in Anschlag. Verfassungsfeindlich ist sie damit zwar nicht. Doch sie rüttelt an den Grundfesten und Werten des modernen Staates.

Jede Urteilsverkündung in Gerichtssälen der Bundesrepublik ergeht „im Namen des Volkes“. Die kommunistischen Diktaturen nannten sich, wie heute noch China, „Volksrepubliken“. Diese Bezeichnung ist im Grunde zwar doppelt gemoppelt, sollte aber wohl „die wahren Demokratien“ von den „Klassengesellschaften“ des Westens abgrenzen und sie so noch überbieten. Die vorgebliche Eintracht zwischen Volk und Parteielite in ihrer Brüchigkeit enthüllten freilich die revoltierenden Massen in der Endphase der DDR. Sie erinnerten die Bonzen an den wahren Herrscher, als sie erst riefen „Wir sind Das Volk“, später dann „Wir sind Ein Volk“.

Was eint eine Gemeinschaft?

Der erste Schlachtruf betonte die Souveränität des Volkes, wie sie der Aufklärer Jean-Jacques Rousseau gegen die absolutistische Fürstenherrschaft des Ancien Régime aufgeboten und zum Prinzip moderner demokratischer Staaten gemacht hatte; der zweite zielte auf „die Brüder und Schwestern“ im Westen, auf die Wiedervereinigung.

Bürger begehren auf: Demonstration in Berlin am 4. November 1989.
Bürger begehren auf: Demonstration in Berlin am 4. November 1989.

All diesen Bezeichnungen gemeinsam ist die Bezugnahme auf das Volk als eine positive Legitimationsquelle. Die deutsche Sprache kennt außerdem noch den abwertenden Gebrauch im Sinne von „gemeinem Volk“ oder breiter Masse, von dem sich der politisch und sozial privilegierte Adlige vordemokratischer Zeiten abhob. Vom Beherrschten ist das Volk zum Herrscher geworden, vom Herrschaftsobjekt zum Subjekt der Herrschaft, wie diese Umkehrung die Französische Revolution vollzogen und Rousseau sie in seiner Staatstheorie vorweggenommen hat. Das alte germanische Wort „folc“ aber bedeutete Heerschar, was zwingend die Vorstellung eines Befehlshabers nach sich zieht, der diese kriegerische Menge zusammenhält. Doch worin besteht heute in den modernen Demokratien diese einheitsstiftende Instanz?

Die Frage ist nicht mehr: „Was ist deutsch?“, wie sie seit dem 19. Jahrhundert die Gemüter beschäftigt hat. Die Frage heute lautet vielmehr „Wer ist Deutscher?“ Ihre Beantwortung ist nicht minder verzwickt. Das „Etymologische Wörterbuch des Deutschen“ definiert Volk als „aus einer Vereinigung von Stämmen hervorgegangene ethnische Gemeinschaft“, auch „Bevölkerung eines Landes“. Wieder stellt sich die Frage: Was hat die Vereinigung der Stämme bewirkt? Was eint die Glieder dieser Gemeinschaft?

Ein zwiespältiger Begriff

Der eng mit Volk verwandte Begriff der „Nation“ leitet sich ab vom lateinischen Wort für Volksstamm, „natio“, letztlich aber vom Verb „nasci“, das „geboren werden“ bedeutet. Die aus frühen Zeiten stammende Blutsverwandtschaft einer Gemeinschaft ist so „Nation“ wie „Volk“ zutiefst eingeschrieben. Nur verblasste im Lauf der Geschichte diese quasi familiäre Gemeinschaft mehr und mehr, bis sie nahezu bedeutungslos wird. Selbst das Grundgesetz ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig und bildet die Zwiespältigkeit im Begriff des Volkes einerseits als Staatsvolk nach rein juristischen Kriterien, andererseits als eine durch Blutsbande miteinander verbundene Gemeinschaft ab.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, heißt es in Artikel 20 des Grundgesetzes, der die demokratische, das heißt durch allgemeine, freie, unmittelbare, gleiche und geheime Wahlen ihrer Repräsentanten garantierte Verfasstheit der Bundesrepublik und ihrer Institutionen bestimmt. Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Doch damit begannen für die Mütter und Väter der Verfassung im damals noch geteilten Deutschland schon die Schwierigkeiten. So heißt es in seiner Präambel, „das deutsche Volk“ habe sich das Grundgesetz gegeben. Damit bringt es das aller modernen Staatsgründung eingeschriebene Paradox zum Ausdruck, dass das Volk selbst definiert, was als Staatsvolk gelten soll. Weiter heißt es dort: „Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war“, womit nur die seinerzeit noch im sowjetischen Machtbereich, insbesondere die in der DDR lebenden Deutschen gemeint sein konnten. Ausdrücklich versteht sich das 1949 verabschiedete und 1951 in Kraft getretene Grundgesetz dabei als provisorisch und stellt eine endgültige Verfassung für „das Deutsche (bezeichnenderweise im Gesetzestext an dieser Stelle groß geschriebene!) Volk“ erst für den Fall einer Wiedervereinigung in Aussicht. Eine solche Novellierung ist unterblieben. Sie wäre aber inzwischen vielleicht angebracht.

Helmut Kohl erntete 1998 beim Bundestreffen der Russlanddeutschen Dankbarkeit dafür, dass er ihnen den Weg in die Bundesrepublik
Helmut Kohl erntete 1998 beim Bundestreffen der Russlanddeutschen Dankbarkeit dafür, dass er ihnen den Weg in die Bundesrepublik geebnet hatte.

Neben der Staatsangehörigkeit kennt das Grundgesetz nämlich auch die Volkszugehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip. So bestimmt Artikel 116 Absatz 1: Deutscher ist, wer„als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. Noch deutlicher definiert das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG): Deutscher Volkszugehöriger ist, wer sich zum deutschen Volkstum bekennt, sofern dies Bekenntnis durch Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt ist. Anwendung fand diese Bestimmung etwa auf die zahlreichen sogenannten Russlanddeutschen oder Spätaussiedler aus der Sowjetunion, als sie Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre aus der (ehemaligen) Sowjetunion emigrierten und ihnen mit geringem Aufwand die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde. Viele von ihnen sympathisieren heute mit der AfD.

Das Kaiserreich und das „Abstammungsprinzip“

Das Abstammungsprinzip, lateinisch ius sanguinis also Blutsrecht, war im deutschen Kaiserreich in Deutschland gesetzlich verankert und fand, die Verfassung der Weimarer Republik wieder aufhebend, in den berüchtigten Nürnberger Gesetzen der Nationalsozialisten seine äußerste Zuspitzung. Bekräftigt durch Rassentheorien des 19. Jahrhunderts, war Deutscher danach nur, wer „deutschen oder artverwandten Blutes“ ist. Auf deutschem Staatsgebiet lebende Menschen polnischer und/oder jüdischer Abstammung wurden dadurch von der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Es war der Versuch, die neuzeitliche, von der Aufklärung betriebene Idee eines Staatsvolks und eines auf juristischer Basis beruhenden Staatsbürgerrechts aufzuheben und das Rad der Geschichte in die nebelhaften Zeiten einer verklärten germanischen und mittelalterlichen Vergangenheit zurückzudrehen.

Der Volksbegriff der AfD und der Neuen Rechten steht dem heute nahe. Verfassungsfeindlich wird er aber erst in den daraus gezogenen politischen Konsequenzen, die in Forderungen nach „Remigration“ gipfeln und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Kant enthält sich

Immanuel Kant, hier als beispielhaft für die Bewegung der Aufklärung genannt, tut jegliche historische Ursprungsforschung als bloßes „Vernünfteln“ oder „Räsonieren“ ab. Seine Enthaltung kann nicht anders als weise genannt werden, denn: War Kaiser Karl der Große ein Deutscher oder ein Franzose, der Astronom Nikolaus Kopernikus ein Deutscher oder ein Pole? Staat definiert Kant darüber hinaus in seiner Rechtsphilosophie als „die Vereinigung einer Menge von Menschen unter Rechtsgesetzen“, und ihre Vereinigung zu einem Volk bestimmt sich – im Nachgang der Französischen Revolution und in der Tradition der stoisch-christlichen Ideengeschichte seit der Antike – aus der Freiheit und Gleichheit aller Menschen. Staat ist für Kant ein „Maschinenwerk der Vereinigung des Volks durch Zwangsgesetze“. An die Stelle von Abstammung nach dem ius sanguinis – letztlich mythisch von Adam und Eva – setzt er die Vorstellung, dass alle Menschen, „von einer gemeinschaftlichen Mutter (der Republik) geboren, gleichsam eine Familie (gens, natio) ausmachen, deren Glieder (Staatsbürger) alle ebenbürtig sind“. Von einer entsprechenden Entwicklung im Völkerrecht, die letztlich in einem „Weltbürgerrecht“ gipfelt, verspricht sich Kant nicht zuletzt den „ewigen Frieden“.

In seinen Fußstapfen bewegt sich Hegels Rechtsphilosophie, wenn sie als den großen Fortschritt des modernen Staats die allgemeine Rechtsgleichheit lobt, „worin Alle identisch sind. Der Mensch gilt so, weil er Mensch ist, nicht weil er Jude, Katholik, Protestant, Deutscher, Italiener usf. ist“. Die Gleichheit der Menschen aber verdankt sich für die Aufklärer der Einheit der Vernunft, unabhängig von rassischen und anderen Unterschieden.

Friedrich Julius Stahl wandte sich gegen das Vernunftprinzip der Aufklärung. Im Volk erkannte Stahl eine Individualität, „das Ge
Friedrich Julius Stahl wandte sich gegen das Vernunftprinzip der Aufklärung. Im Volk erkannte Stahl eine Individualität, »das Gepräge einer Persönlichkeit«.

Gegen die aufklärerische „Gleichmacherei“ und Mechanik einer Staatsmaschinerie begehrte die Romantik auf. Der abstrakten Vernunft der Aufklärung setzte sie Gefühl und historisches Gewordensein entgegen, der Verrechtlichung einen gegliederten Organismus des Volkes, der Rechtsgleichheit eine ständische Aufteilung des Volkes und Staates. Das „Urbild des Volkes“, befand der romantische Staatstheoretiker Friedrich Julius Stahl um 1830, sei unabhängig von Fürst und Staat. Konservativ, wenn nicht restaurativ eingestellt, forderten die Romantiker gegen den bürokratischen und nivellierenden Volksbegriff der Aufklärung eine Rückbesinnung auf die Vergangenheit, zumal auf ein idyllisch verklärtes Mittelalter. Im Volk erkannte Stahl eine Individualität, „das Gepräge einer Persönlichkeit“ aufgrund der „Einheit des Geistes, der Sitte, der Sprache“, wovon noch das BVFG zehrt. Verstärkung fand die Bewegung in einem aggressiven Nationalismus, befeuert durch die napoleonischen Kriege und die französischen Besatzer.

Die Romantik wirkt nach bis zu Martin Heidegger und seiner berüchtigten Rektoratsrede von 1933. „Die Fragwürdigkeit des Seins überhaupt“, donnert der Philosoph vom Katheder, „zwingt dem Volk Arbeit und Kampf ab und zwingt es in seinen Staat, dem die Berufe zugehören“, nämlich Berufe in den Ständen von „Arbeitsdienst, Wehrdienst und Wissensdienst“. Das „Dritte Reich“ erteilte dem sehr auslegungsbedürftigen, willkürlicher Bedeutung Tür und Tor öffnenden Begriff des Volkes eine gleichsam metaphysische Weihe. Hitler regierte bis zum Krieg oft und gerne mit Volksbefragungen, die in ihren Ergebnissen freilich mehr oder weniger erzwungen waren; die neue Technik des Radios wurde „Volksempfänger“ genannt, und das für Hoch- und Landesverrat zuständige Gericht hieß Volksgerichtshof.

Trumps „Vom Volk für das Volk“

US-Präsident Donald Trump bewegt sich heute in diesem Fahrwasser, wenn er seine verfassungsfeindliche Politik gegen den „deep state“, den verschwörungstheoretisch die Institutionen durchsetzenden „tiefen Staat“, mit einer Kontrolle „vom Volk für das Volk“ rechtfertigt.

Die Aufklärung scheint den Kampf zwischen juristisch-bürokratischer und historisch-traditioneller Weltanschauung, zwischen der Unterscheidung von „Volk“ und Staatsvolk gewonnen zu haben. Aber um welchen Preis? Was Staat und Gesellschaft in den modernen Demokratien mit ihren auf allgemeine Menschenrechte und religiöse Toleranz verpflichteten Verfassungen überwölbt und zusammenhält, ist der Rechtsstaat. Denn sowohl Sprache wie Abstammung, gemeinsame Sitten und Kultur, erst recht eine gemeinsame Geschichte haben ihre Bedeutung als einigendes Band weitgehend verloren. Der Preis dafür ist eine abstrakte „Kälte“, wie sie Vernunft und Recht eigen ist.

Die Klammer Fußball

Eher noch als die Verfassung vermag heute der Sport, besonders der Fußball – wo unser „Vielvölkergemisch“ sehr deutlich wird – Herzen zu entflammen. Auch gehören zahlreiche Migranten, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, zur deutschen Gesellschaft. Ohne sie würden Steuereinnahmen und Rentensystem, Gesundheitswesen und viele Industriezweige einbrechen. Die AfD wird also wohl die Entwicklung zur „Weltbürgergesellschaft“ kaum aufhalten.

x