Jubiläumskalender
Kalender: Die Freiheit ist nicht grenzenlos – 1956 wurde der Deutsche Presserat gegründet
„Freiheit, Freiheit ist das Einzige, was zählt“, singt Marius Müller-Westernhagen. Aber stimmt das denn noch in einer Zeit, in der Freiheit immer häufiger als völlig grenzenlos verstanden wird? Ist es Freiheit, wenn „Querdenker“ ihr Demonstrationsrecht nutzen, um ohne Maske gegen die auch ihnen verordnete Maskenpflicht zu demonstrieren? Ist es Freiheit, wenn dazu aufgerufen wird, einen Mann zu verprügeln, der einen Hund brutal getreten hat, und geschrieben wird „Schlagt ihn tot!“? Ist es Freiheit, einen Tatverdächtigen mit der Nennung seines Namens und seines Wohnsitzes erkennbar zu machen, um sich vor ihm schützen zu können?
Die Freiheit ist in der Demokratie ein herausragendes Grundrecht. Aber auch sie hat Grenzen, nämlich da, wo sie andere Grundwerte verletzt. Vielen „Querdenkern“ ist das nicht klar, oder es ist ihnen egal. Und so ist es auch mit jenen, die zu Selbstjustiz aufrufen und damit den Rechtsstaat aushebeln. Wehe nur, sie werden mal am eigenen Leibe getroffen von Rechtsbruch oder Denunziation.
Die Presse stand und steht immer im Brennpunkt des Streites um Freiheitsrechte. Im schlechtesten Falle wird sie unterdrückt und gleichgeschaltet, damit nur die Freiheit der Herrschenden gilt. Im besten Falle ist ihre Freiheit und Unabhängigkeit selbstverständlich und geschützt. Dann kann sie das Forum sein, in dem der Streit um Freiheitsrechte ausgetragen wird: faktenkundig, sachlich, fair, entschieden. Dass sie dabei immer wieder Missbrauchsversuchen ausgesetzt ist, dass sie sich auch missbrauchen lässt, liegt in der Natur einer Gesellschaft, in der nicht alle gut sind und nicht alles gut ist.
Deutschlands Medien kennen alle Höhen und Tiefen der Pressefreiheit. Ihre Gleichschaltung in der NS-Zeit hat eine tiefe, empfindliche Wunde hinterlassen. Sie hat aber auch die Entschlossenheit der Verlage gestärkt, dass ihnen solche Gleichschaltung nie mehr widerfahren darf. Vor diesem Hintergrund entbrannte in den 1950er Jahren ein heftiger Streit über ein Bundespressegesetz, das die Regierung Konrad Adenauers durchsetzen wollte. Es sah mal eine staatliche, später zumindest eine öffentlich-rechtliche Aufsichtsinstanz über die privaten Medien vor. Diese hatten sich aber erst wenige Jahre zuvor der Zensur durch die alliierten Kontrollbehörden entwunden.
Im Falle der RHEINPFALZ waren es französische Zensoren, die über die Papierzuteilung und die Inhalte bestimmten. Die Verbände der Verleger und der Journalisten widerstanden dem Druck der Regierung und verhinderten die Errichtung einer Aufsichtsbehörde. Stattdessen verpflichteten sie sich zur organisierten und transparenten Selbstkontrolle – und riefen am 20. November 1956 den Deutschen Presserat ins Leben. Seither ist die Debatte um Presseaufsicht zwar immer wieder aufgeflammt. Doch der Presserat hat sich etabliert. Er steht immer wieder in der Kritik. Abschaffen wollen ihn aber nur wenige.
Was ist der Zweck des Presserates?
Der Presserat tritt für die Pressefreiheit und die Wahrung des Ansehens der deutschen Presse ein. Dafür hat er Grundsätze für einen fairen und sauberen Journalismus formuliert. Etwa: wahre und wahrhaftige Berichterstattung, transparentes und sorgfältiges Arbeiten, korrekte Beschaffung von Informationen, Informantenschutz … Diese Grundsätze sind Richtschnur für den „Pressekodex“.
Was ist der Pressekodex?
Der Pressekodex des Presserates besteht aus 17 Selbstverpflichtungen der Pressemedien und ihrer Redakteurinnen und Redakteure. Sie sind die ethischen Standards des deutschen Journalismus. Sechs seien hier verkürzt genannt: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberstes Gebot …“ (1). „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen“ (4). Redaktionelle Veröffentlichungen dürfen „nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalisten beeinflusst werden“ (8) „Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden.“ (9) „Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen …“ (14) „Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“ (17)
Wer gehört dem Presserat an?
Der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV), der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju) bilden den Trägerverein des Presserates. Sie stellen die 28 Mitglieder des Plenums des Presserates. Aus der Mitte des Plenums werden jeweils für zwei Jahre drei Beschwerdeausschüsse gebildet. Sie prüfen eingehende Beschwerden und erteilen Maßnahmen.
Wer kann sich beschweren?
Jeder Bürger, jede Institution, jeder Verband, jede Partei hat das Recht, sich beim Deutschen Presserat über Veröffentlichungen in der deutschen Presse und über journalistisch-redaktionelle Inhalte im Internet zu beschweren. Für Beschwerden gegen Fernseh- und Rundfunksendungen und nichtredaktionelle Inhalte im Internet hat der Presserat keine Zuständigkeit.
Wie läuft das Beschwerdeverfahren?
Auf Basis des Pressekodex prüfen die Beschwerdeausschüsse, ob ein Verstoß gegen die presseethischen Regeln vorliegt. Der Ausschuss kann eine Beschwerde als unbegründet zurückweisen. Stellt er die Berechtigung der Beschwerde fest, hat er vier Sanktionsmöglichkeiten: ein Hinweis an die Redaktion, eine Missbilligung, eine nicht-öffentliche Rüge (nicht-öffentlich, weil Opferschutz berücksichtigt wird), eine öffentliche Rüge. Die Entscheidungen des Ausschusses werden ausführlich begründet und dem Beschwerdeführer wie dem betroffenen Medium mitgeteilt. Ist eine Zeitung oder Zeitschrift gerügt worden, muss das Medium diese Rüge in angemessener Weise veröffentlichen. Die große Mehrheit der deutschen Printmedien hält sich an diese Regeln.
Wie viele Beschwerden gibt es?
Die Anzahl der eingereichten Beschwerden ist über die Jahre deutlich gestiegen: 2013 waren es 1347, 2019 dann 2175 Beschwerden. Aber von den 2019 eingegangenen 2175 Beschwerden wurde die Mehrzahl nach der Vorprüfung nicht in einen Beschwerdeausschuss überwiesen. Mit 486 Klagen befassten sich die Beschwerdeausschüsse, 233 davon beurteilten sie als berechtigt, 225 als unbegründet. 34 Rügen wurden erteilt, 2018 waren es 28.
Was gilt für die Berichterstattung über Straftaten?
Die bekannteste und am häufigsten diskutierte Richtlinie des Pressekodex ist Nummer 12.1. Sie lautet: Es ist „bei der Berichterstattung darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.“
Die Erfahrung der Zeitungsredaktionen wie auch der Polizeipräsidien und des Verfassungsschutzes ist: Die Nennung der nationalen Herkunft von Tatverdächtigen oder Tätern führt immer häufiger in erschreckender Weise zu Diskriminierung, Hetze und Aufrufen zur Selbstjustiz, vor allem im Internet. Das behindert die polizeilichen Ermittlungen. Und das macht es für Redaktionen und den Deutschen Presserat zu einer Gratwanderung, mit der Berichterstattung über Verbrechen so umzugehen, dass sie einerseits dem öffentlichen Informationsbedürfnis gerecht wird und andererseits nicht neue Rechtsverstöße auslöst.
Der Deutsche Presserat ist keine gesetzliche Instanz. Er ist ein Organ der Selbstkontrolle und der Selbstkritik der Verlage und Redaktionen, wie es das vergleichbar in kaum einer anderen Demokratie auf der Welt gibt. Nach 55 Jahren seiner Existenz kann man aber sagen: Dieser Presserat trägt maßgeblich zur Qualität und zur Unabhängigkeit der deutschen Presse bei.
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