Hintergrund
Der Fall Heinz Hoenig: Warum ein Spendenaufruf für eine Operation?
Ein Spendenaufruf für den 72-jährigen Schauspieler sorgt derzeit für Aufmerksamkeit und Gesprächsstoff. Darin heißt es, Hoenig sei schwer erkrankt und könne seine Operationen nicht bezahlen. Inzwischen wurde der Aktion von anfänglich 100.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Laut Initiatoren wurde der Schauspieler aus seiner privaten Krankenversicherung rausgeworfen, weil er die hohen Beiträge nicht mehr bezahlen konnte.
Wie das möglich ist? Wir wollten der Sache auf den Grund gehen. Und da muss man zunächst zwei Gruppen von Künstlern unterscheiden: die mit festem Engagement und die Selbstständigen. Die meisten Schauspielerinnen und Schauspieler sind an Theatern angestellt, auch wer beim Film oder Fernsehen eine Rolle hat, ist in der Zeit der Beschäftigung wie jeder Angestellte Mitglied der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Schauspieler teilen sich den Betrag hälftig. Die Höhe ist vom Einkommen abhängig: hohe Gagen, hohe Abgaben. Geringe Gagen, geringe Abgaben.
Seit über 40 Jahren gibt es die Künstlersozialkasse
Mit dem Ende des Engagements endet allerdings auch die Sozialversicherungspflicht. Fehlt es an einem neuen Vertrag, haben Schauspieler die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden. Neben Arbeitslosengeld zahlt das Jobcenter auch die Sozialversicherungsbeiträge. Nach mehr als einem Jahr droht das Bürgergeld. Selbst da ist die Krankenversicherung gedeckt, allerdings nicht mehr die Rentenversicherung.
Für Künstler gibt es im Sozialnetz aber noch einen besonderen doppelten Boden. Sie können bei ausbleibenden Engagements in die Selbstständigkeit wechseln und trotzdem wie Arbeitnehmer sozialversichert sein. Bewerben sie sich für Gastspiele, Werbeauftritte oder Moderationen auf Honorarbasis, können sie sich in der Künstlersozialkasse (KSK) anmelden. Seit über 40 Jahren gibt es diese Einrichtung für selbstständige Kunstschaffende und Journalisten. Es ist eines der nachhaltigsten Gesetze, die von der sozial-liberalen Koalition unter Helmut Schmidt (SPD) auf den Weg gebracht wurden. Ziel war, selbstständige Kunstschaffende möglichst vor Altersarmut oder fehlendem Schutz im Krankheitsfall zu bewahren.
Womöglich falsch abgebogen?
Nach Angaben des Sprechers der KSK, Andreas Kißling, sind aktuell 191.000 Selbstständige aus der Musik-, Grafik-, Medien- und Schauspielbranche dort versichert. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 3900 Euro im Jahr verdienen; das ist keine hohe Hürde. Zudem kann die Einkommensgrenze in den ersten drei Jahren unterschritten werden. Auch hier ist die Höhe der Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vom Jahreseinkommen abhängig, und der Versicherte trägt nur die Hälfte, wie alle Angestellten. Auch bei den im Schauspielberuf häufigen Wechseln zwischen festem Engagement und Selbstständigkeit, ist eine Rückkehr in die KSK laut Sprecher Kißling möglich.
Wer aber aus der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private wechselt, ist womöglich falsch abgebogen. Denn die Privaten passen die Beiträge nicht dem Einkommen an, sie steigen in aller Regel mit dem Alter. Die KSK zahlt aber nur so viel für die Krankenversicherung, wie die Gesetzlichen verlangen. Und eine Rückkehr in die Gesetzlichen ist ab 55 Jahren ausgeschlossen.
Auch Private müssen Basistarif anbieten
Laut „Finanztipp“ ist der komplette Rauswurf seit 2013 nicht mehr möglich, dann tritt vielmehr der „Notfalltarif“ ein. Laut Portal der Privaten beschränken sich die Leistungen dann auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Zahlt der säumige Versicherte seine Beiträge nach, tritt der Versicherungsschutz wieder ein. Hoenig war im Januar Teilnehmer im Dschungelcamp und erhielt Honorar. Ob er Beiträge nachzahlte, ist nicht bekannt.
Auch ob Hoenig je in der KSK war, wissen wir nicht. Auf unsere Anfrage teilte das Team der Spendenaktion mit, sie könnten das nicht beantworten, weil sie den Schauspieler früher nicht vertreten hätten. Hoenigs Ehefrau sagte laut „Bild“, sie habe bei der früheren privaten Krankenkasse einen Antrag auf „obligatorische Anschlussversicherung“ gestellt. Was daraus werde, sei noch „in der Schwebe.“
Klar scheint indes, um als Schauspieler durch ein Loch im Sozialnetz zu fallen, muss man schon zuvor viel verstolpert haben. Denn die Privaten müssen seit 2009 einen Basistarif anbieten, der maximal 844 Euro monatlich kosten darf, bei einer Selbstbeteiligung jedoch etwa halb so hoch liegt. Zudem wird aus der Rente, die Hoenig nach eigenen Angaben bezieht, ein Zuschuss an die private Krankenversicherung überwiesen, allerdings ein kleiner. In jedem Fall sind die Privaten im Alter aber teurer als die Gesetzlichen.