Kolumnen
Im Nachhinein: Die hohe Kunst der Handarbeit
Es gibt sie mit Herzchen, Sternchen oder auch mit „Dubben“. Farblich sind sie oft in zartem Hellblau oder schlichtem Weiß gehalten. Auch im Schnitt fallen reichlich Unterschiede auf: Die einen liegen knalleng an, andere ähneln eher einem Vorhang. Kurzum: Die Verpflichtung, wegen des Coronavirus Mund-Nasen-Masken in Bus und Bahn sowie in Geschäften zu tragen, hat kreative Begabungen bei jenen Mitbürgern ans Tageslicht gefördert, die sich auf die hohe Kunst der Handarbeit verstehen.
Nicht jeder ist ein Meister seines Faches
Jedoch: Im Nachhinein betrachtet ist nicht jeder, den die Bastelleidenschaft gepackt hat, in allen Belangen ein Meister seines Faches. Das zeigt sich schon bei der Herausforderung, allen Köpfen gerecht zu werden – vom Quadratschädel bis hin zur Miniaturbirne. Vor allem die dehnbaren Bändel, die der Maske einen festen Sitz verleihen sollen, sind oft unpassend dimensioniert. Bei manchen Exemplaren sind diese Schnüre so knapp bemessen, dass sie die Ohrmuscheln gnadenlos nach vorne biegen. Vielleicht ist dieser Effekt sogar im Sinne des Erfinders: Solche Bedeckungen fühlen sich mindestens lästig, wenn nicht sogar schmerzhaft an. Ihr Träger wird deshalb seinen Aufenthalt in Bereichen, die der Maskenpflicht unterliegen, auf das absolut notwendige Minimum beschränken.
Nicht zu vergessen sind die Besitzer von Augengläsern: Wer die Maske vorschriftsmäßig über der Nase positioniert, wird damit unweigerlich seine Brille anlupfen. Das gilt insbesondere für Bedeckungen, die zum besseren Sitz an der Nase mit biegsamen Verstärkungen ausgerüstet sind. Dieses Anlupfen führt dazu, dass ein bebrillter Maskenträger seine Umwelt leicht verschwommen wahrnimmt.
Klägerin fühlt sich der Lächerlichkeit preisgegeben
Aber selbst eine perfekt und nach neuesten modischen Gesichtspunkten gestylte Bedeckung ist nicht jedermanns Geschmack. Entschiedene Gegner diffamieren sie gelegentlich als „Gesichts-Burka“. Was schon deshalb Unfug ist, weil die Dinger unabhängig vom Geschlecht angelegt werden müssen, Burkas aber nur ein Thema für Frauen sind.
Vor kurzem hat eine Baden-Württembergerin in ihrer Not den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof angerufen. Durch das Tragen einer Maske fühle sie sich geradezu der Lächerlichkeit preisgegeben, lautete eines ihrer Argumente. Doch die Richter zeigten kein Mitleid: Ihre Menschenwürde werde durch diese Vorschrift nicht verletzt. Im übrigen könne sie ja der Maskenpflicht „auf zumutbare Weise ausweichen“. Etwa, indem sie auf Bus und Bahn zugunsten anderer Verkehrsmittel verzichte. Kleine Anmerkung: Wenn die Dame aufs Rad umsteigt, darf sie ihr Anlitz der Welt völlig ungeschützt präsentieren.
Justitia gibt für ihre Hallen der Rechtsfindung Leitlinien vor
Bürger, die auf Masken allergisch reagieren, fanden bei Justitia auch in anderen Bundesländern kaum Gehör. Und wie halten es die rheinland-pfälzischen Gerichte mit dem Gesundheitsschutz in ihren eigenen Hallen der Rechtsfindung? Eine generelle Maskenpflicht gibt es nicht, wohl aber Leitlinien, heißt es im Justizministerium. Wer als Mitarbeiter ein Büro nur für sich hat, müsse in der Regel keine Maske tragen. Und die Wachtmeister in den Gerichten sitzen am Empfang meistens hinter einer dicken Scheibe. Anders könne es aussehen, wenn die Beamten in Großverfahren gegen gefährliche Straftäter die Besucher kontrollieren müssen.
Wie so oft in der Justiz hängt es also vom Einzelfall ab, ob der Direktor oder Präsident eines Gerichtes eine Maskenpflicht anordnet, so das Ministerium weiter. Bei mündlichen Verhandlungen entscheidet der Vorsitzende Richter als Inhaber der „sitzungspolizeilichen Gewalt“ über diese Frage. Bei Zivilprozessen, bei denen sich die Anzahl der Verfahrensbeteiligten und Zuhörer oft mühelos an den Fingern einer Hand abzählen lässt, wird der Vorsitzende Masken eher für entbehrlich halten als in Strafverfahren mit Besucherandrang und zwei Dutzend Beteiligten. Wer also unbedingt bei einem Prozess zuhören oder Einblick ins Grundbuch nehmen möchte, sollte vorsorglich eine Maske einstecken.
Sitzung musste abgebrochen werden
Ein Fall wie neulich beim Amtsgericht Brandenburg/Havel ist in Rheinland-Pfalz noch nicht aktenkundig geworden: Dort hatte die Vorsitzende Richterin angeordnet, dass die Anwesenden ihre Gesichter bedecken. Weil sich der Staatsanwalt standhaft weigerte, die Aufforderung zu folgen, hob die Richterin kurzerhand den Prozesstermin auf. Jürgen Müller