1. FC Kaiserslautern
Flitzer vom Betzenberg: Diese Konsequenzen drohen dem Pfälzer
Beim 3:0-Heimsieg des 1. FC Kaiserslautern ist rund eine Stunde gespielt. Plötzlich geht ein Raunen durchs Stadion. Ein Zuschauer hat es aufs Spielfeld geschafft. Zunächst stolpert der offensichtlich Angetrunkene ein wenig umher, ehe er den Weg zu FCK-Kapitän Marlon Ritter findet. Der Unbekannte habe eine Wette abgeschlossen, dass er Video mit der Nummer sieben des FCK dreht, berichtet Ritter nach der Partie. Das Sicherheitspersonal bringt den Mann nach kurzer Zeit vom Feld. So weit, so amüsant.
Weniger amüsant sind hingegen die Folgen für den Flitzer, die sein Ausflug auf das Spielfeld nach sich zieht. Denn das zu betreten, ist Zuschauern gemäß Stadionordnung untersagt. Der FCK teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit, dass gegen Flitzer daher grundsätzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet wird. Zudem würden Flitzer, nachdem sie vom Platz geholt wurden, aus dem Stadion gebracht und die Personalien aufgenommen. Zunächst werde ein Stadionverbot für den laufenden Spieltag, dann gemäß der Richtlinie des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein bundesweit gültiges Stadionverbot ausgesprochen. Ein Flitzer müsse zudem die durch den DFB zu erwartende Geldstrafe übernehmen.
Die Polizei wurde eingeschaltet
Am Samstag wurde der Flitzer der Polizei übergeben, berichtet der FCK. Der Mann habe seine Personalien nicht herausgeben wollen. In einem solchen Fall sei es üblich, die Beamten hinzuzuziehen. Der Vorfall werde intern aufgearbeitet. Zudem werde geprüft, weshalb die Ordner – trotz eines entsprechenden vorherigen Briefings – zu spät eingegriffen haben. Konsequenzen für einzelne Personen werde es aber keine geben.
Das Polizeipräsidium Westpfalz bestätigt, dass der Flitzer – ein Pfälzer – an die Beamten übergeben wurde und, dass der FCK am Samstag eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet hat. Hausfriedensbruch kann nach Paragraph 123 des Strafgesetzbuches mit einer Freitheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Am Ende müsse laut Polizei jedoch ein Gericht über die Höhe der Strafe entscheiden. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
