Südwestpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Raserprozess: Mit Vollgas und Tempo 231 den Braunsberg hinauf

Diese Stelle auf der L487 markiert den Standort des Mazda nach dem Unfall. Weil der Kleinwagen in der Fahrbahnmitte fuhr, kam es
Diese Stelle auf der L487 markiert den Standort des Mazda nach dem Unfall. Weil der Kleinwagen in der Fahrbahnmitte fuhr, kam es laut dem Sachverständigen zur ersten Kollission mit dem Audi.

Am vierten Tag des Prozesses um den tödlichen Unfall am 10. September 2023 sagte der Unfallgutachter aus. Er berichtet, wie schnell der Angeklagte unterwegs war. Und wie der Unfall hätte vermieden werden können.

Der Prozess um den tödlichen Unfall auf der L487 zwischen Salzwoog und Ludwigswinkel mutete den Beteiligten und den Prozessbeobachtern bereits einige schwer zu verarbeitende Details des schrecklichen Geschehens vom 10. September 2023 zu. Am Dienstag, beim vierten Prozesstag, bei dem sich ein 28-Jähriger für den Tod eines Ehepaares aus Baden-Württemberg verantworten muss, kamen weitere hinzu. Und nicht nur das.

Bei dem technischen Unfallgutachten ging es nicht nur um die Rekonstruktion des Geschehens, sondern auch um die Frage, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Das ist eine für die Bewertung der Schuld des Angeklagten wichtige Frage. Das sah man dem 28-jährigen Angeklagten am Dienstag auch an. Verfolgte er den Prozess zuvor konzentriert aber meist regungslos, wirkte er jetzt unruhig. Er sprach während der Verhandlung mit seinen Anwälten, blickte sich im Gerichtssaal um und schaute zu den Zuschauern.

Tempo 231 12,8 Sekunden vor dem Unfall

Der Sachverständige beschrieb die Situation nach dem Unfall, die Standorte der beteiligten Fahrzeuge und die Schadensbilder. Die massivsten Schäden wies der Seat Leon Kombi auf, in dem das Ehepaar aus Baden-Württemberg starb. Die größte Zerstörung gab es im Frontbereich auf der Fahrerseite. Auch Dach und Heckbereich waren deutlich verformt, Schäden, die vom späteren Zusammenstoß mit den Bäumen in der Böschung herrührten, in die der Wagen nach dem Zusammenprall geschleudert wurde. Der weiße Audi RS 5 des heute 28-Jährigen war im vorderen Bereich auf der Fahrerseite am stärksten beschädigt, das linke Vorderrad war gebrochen, nur noch die Radschrauben waren in der Nabe. Auch die linke Seite des Wagens war stark beschädigt.

Der Sachverständige hat auch ein Video ausgewertet, das die Beifahrerin des Audi von den letzten Sekunden der Fahrt bis zum ersten Zusammenstoß vom Cockpit mit Blick auf die Straße aufgenommen hatte. Die wichtigsten Erkenntnisse: 12,8 Sekunden vor dem Aufprall fuhr der damals 27-Jährige mit 231 Stundenkilometern und Vollgas auf der kurvigen Strecke durch den Wald in Richtung Braunsberg. Wie der Sachverständige erklärte, sei in dem Audi eine Vmax-Aufhebung verbaut gewesen, mit der die werkseitige Geschwindigkeitsabregelung aufgehoben wurde. Das Auto hätte ein maximales Tempo von 280 Stundenkilometern erreichen können.

Kollision 1,4 Sekunden nach erstem Sichtkontakt

Zwischen 1,3 und 1,4 Sekunden vor der ersten Kollision ist der entgegenkommende Mazda zum ersten Mal auf dem Video zu sehen. Die Entfernung zwischen den beiden Fahrzeugen schätzte der Sachverständige auf 75 bis 94 Meter. Eine Sekunde vor der Kollision war der Audi noch 164 Stundenkilometer schnell. Der Fahrer müsse aber bereits den Fuß vom Gaspedal genommen haben, die Leistungsanzeige zeigte einen Wert von 44 Prozent. Wann exakt zu erkennen war, dass der Mazda in der Fahrbahnmitte fuhr, war nicht zu ermitteln.

0,2 Sekunden vor der Kollision sind auch die dem Mazda folgenden Fahrzeuge im Video zu sehen. Das Steuergerät des Audi wies zum Zeitpunkt des ersten Unfalls eine Geschwindigkeit von 158 Stundenkilometern aus. Unter Berücksichtigung von Fehlertoleranzen geht der Sachverständige davon aus, dass die Geschwindigkeit beim ersten Aufprall bei 149 bis 159 Stundenkilometern lag. Ein Bremsvorgang durch den Fahrer sei nicht aufgezeichnet worden, aber eine Lenkbewegung nach rechts.

Sachverständiger: Mazda fuhr zu weit in der Mitte

Der erste Aufprall bremste den Audi ein. Nach Berechnungen des Sachverständigen war der Wagen noch zwischen 106 und 114 Stundenkilometern schnell, als er den Ford Kuga streifte. Mit einer Geschwindigkeit zwischen 95 und 106 Stundenkilometern könnte er dann frontal auf den Seat gestoßen sein. Der Seat selbst sei noch etwa 47 Stundenkilometer schnell gewesen, die Daten des Steuergerätes hätten gezeigt, dass der Seatfahrer wohl noch eine Vollbremsung eingeleitet hatte.

Laut der Aussage des Sachverständigen hätte es zwei theoretische Möglichkeiten gegeben, um den Unfall zu vermeiden: „Aus Sicht der Mazdafahrerin wäre es nicht zur Kollision gekommen, wenn sie rechts gefahren wäre. Die Folgekollisionen sind auf diese erste Kollision zurückzuführen.“ Die Frau sei aber mit 0,5 bis 0,7 Meter der Fahrzeugbreite über der – nicht markierten – Mittellinie gefahren. Auf der auf einer Breite von 5,6 Metern asphaltierten Strecke – die Fahrbahn ist zwischen den Markierungen 5,3 bis 5,4 Meter breit – habe somit noch eine Restbreite von zwei bis 2,2 Metern zur Verfügung gestanden. Der Audifahrer hätte den Unfall vermeiden können, wenn er mit seinem 1,87 Meter breiten Audi durch diese Lücke gekommen wäre. Dies sei die technische Sicht, betonte der Sachverständige mit Verweis auf die Abmessungen des Mazda und des Audi. Rechtlich müsse das Gericht diese Möglichkeit bewerten.

Audi „im Grenzbereich bewegt“

Die Frage, ob der 27-Jährige mit Tempo 158 überhaupt durch die Kurve gekommen wäre, wurde nicht gestellt. Auf die Frage nach seiner Einschätzung, mit welcher maximalen Geschwindigkeit man durch die Kurve fahren könne, hatte der Sachverständige gesagt, dass dies von der Fahrlinie abhängig sei. Er gehe davon aus, dass die Grenze, die selbst für sportliche Fahrzeuge anzunehmen wäre, bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometer liege. Der Audi sei zuvor schon „im Grenzbereich bewegt worden“.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dabei stehen die medizinischen Gutachten im Mittelpunkt. Es sollen dann auch Fragen zur Reaktionszeit beantwortet werden. Rund 0,8 Sekunden würde es dauern, bis das Hirn die Situation erfasst und das Kommando zum Bremsen gibt. Rund 0,2 Sekunden würde es dann dauern, bis die Bremse wirkt, so der Unfallgutachter. Er ging davon aus, dass „für eine Abwehrhandlung keine Zeit mehr bleibt.“ Wie sich beim Fahrer der Konsum von Alkohol – fünf Stunden nach dem Unfall wurde ein Blutalkoholwert von 0,41 Promille ermittelt – und Beruhigungsmitteln auf das Reaktionsvermögen ausgewirkt haben könnte, sollen die Mediziner berichten.

Außerdem wird der Sachverständige Nachfragen von Gericht und Verteidigung zum Gutachten beantworten und Szenarien aufzeigen, was bei geringeren Geschwindigkeiten des Audi hätte passieren können.

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