Rheinland-Pfalz
Funde von menschlichen Überresten bewusst falsch datiert?
Die Einladung ist ungewöhnlich: Kurzfristig beraumen das rheinland-pfälzische Innenministerium und seine Denkmalfachbehörde Generaldirektion Kulturelles Erbe für Donnerstagabend ein Hintergrundgespräch in Mainz an. Der Anlass: ein Disziplinarverfahren. Ein Moment, in dem in der Regel alle journalistischen Alarmglocken klingeln. Es geht um Schädel und Schädelfragmente, die ob ihres hohen Alters wiederholt publikumswirksam ausgestellt wurden, wie bei „vorZEITEN – Archäologische Schätze an Rhein und Mosel“ zum 70-jährigen Bestehen des Landes. Alles nur Fake, wenn sich der Verdacht gegen einen leitendenden Mitarbeitenden der Landesarchäologie bestätigen sollte.
Die Landesarchäologie ist eine Sparte der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) und hat Außenstellen in Mainz, Trier, Koblenz und Speyer. Der verdächtigte Mitarbeitende gehört seit vielen Jahren zum Koblenzer Team. Gegen ihn wurde das Disziplinarverfahren eingeleitet und nun erweitert, wie Innenstaatssekretärin Simone Schneider (SPD) bei dem Pressetermin bekanntgibt. Seit längerer Zeit sei er schon nicht mehr aktiv im Dienst.
Keineswegs vorchristlich
Bei den betroffenen Artefakten handelt es sich um mindestens 23 Schädel und Schädelfragmente, die von dem Betroffenen bereits vor etlichen Jahren rund um Koblenz gefunden und wissenschaftlich bewertet wurden. Nur zwei Schädelfragmente sind laut GDKE-Direktorin Heike Otto „zumindest ungefähr so alt“, wie von ihm dokumentiert, und stammten damit wahrscheinlich tatsächlich aus dem 5. Jahrhundert vor Christus. Alle anderen – und damit auch ein als außergewöhnlicher Fund eingestufter Schädel – ließen sich nicht auf vorchristliche Zeit datieren, sondern aufs Mittelalter (7. und 8. Jahrhundert) oder auf die Neuzeit (1647-1800). Dass es sich statt einer bewussten Manipulation um einen Irrtum des Wissenschaftlers handelt, schließt die GDKE nach bisherigem Kenntnisstand aus.
Wie die GDKE ihrem Mitarbeitenden auf die Schliche kam? Die mutmaßlich falsch dokumentierten Fundstücke waren auch Bestandteil seiner lange zurückliegenden Doktorarbeit. Diese wurde 2023 an einer deutschen Universität unter die Lupe genommen, warum, konnte Otto nicht sagen. Doch seien solche Überprüfungen nicht unüblich. Wegen der damit verbundenen Fragen bat die Universität die GDKE „um vertrauliche Unterstützung“ bei der Aufklärung. Indes konnte die Denkmalfachbehörde die Fragen nicht beantworten, stattdessen wurden die Zweifel immer größer. Deshalb beauftragte die GDKE Anfang 2024 das Mannheimer Curt-Engelhorn-Zentrum Archäometrie, ein Forschungsinstitut und Dienstleister für Hightech-Analytik, mit einer unabhängigen anthropologischen Untersuchung. Es ging um eine naturwissenschaftliche Altersbestimmung anhand der Radiokarbonmethode.
Schneider: Schaden abwenden
Diese Expertise liegt Schneider zufolge seit August vor und hat die Verdachtsmomente erhärtet. Und auch wenn bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte: „Da wir aktuell davon ausgehen müssen, dass andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsarbeiten auf diesen öffentlichkeitswirksam vorgestellten und publizierten Funden aufbauen, sehen wir uns der Öffentlichkeit gegenüber verpflichtet, darüber zu berichten, um weiteren wissenschaftlichen Schaden abzuwenden.“
Zwar muss die Geschichte von Rheinland-Pfalz angesichts der vermuteten archäologischen Manipulation nicht neu geschrieben werden: Die betroffenen Funde ließen sich räumlich und zeitlich klar eingrenzen, so Schneider, zudem stehe ausschließlich der leitende Mitarbeitende unter Verdacht. Indes erfordere das bislang bekannte Ausmaß der falschen Datierungen „dringend weitere Aufklärung“. Seit dieser Woche wird die GDKE dabei von zwei externen und damit unabhängigen Fachleuten unterstützt: von Ulf Ickerodt, dem Landesarchäologen von Schleswig-Holstein, und von Silviane Scharl, Professorin am Institut für Vor- und Frühgeschichte der Universität Köln.
Kein Vier-Augen-Prinzip
Dass bei archäologischen Funden kein Vier-Augen-Prinzip gilt, sondern man sich in der Regel auf die wissenschaftliche Expertise des Mitarbeitenden verlässt, sei durchaus normal, erklärt GDKE-Direktorin Otto. Wenn es ein Mitarbeitender darauf anlegt, Daten zu manipulieren, sei das kaum zu verhindern. Die Denkmalfachbehörde sei sich aber der Verantwortung bewusst, „was es heißt, für das kulturelle Erbe zu stehen“. Deshalb seien ihre Leitlinien von 2013 in den vergangenen Jahren erweitert und ergänzt worden, zum Beispiel auch zum Umgang mit menschlichen Überresten.
Neben den Entdeckungen des leitenden Mitarbeitenden werden laut Otto weitere Artefakte überprüft: „Wir schauen uns jetzt alle wichtigen Funde an und starten damit in Koblenz.“ Parallel läuft das Disziplinarverfahren gegen den langjährigen Kollegen, der nun als erstes angehört wird. Noch sei offen, warum er bei den Dokumentationen mutmaßlich getrickst habe, so Otto. Trotz der Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des Verfahrens spricht Innenstaatssekretärin Schneider schon jetzt von einem „sehr gravierenden Vergehen“ und rechnet mit einer Ahndung „eher am oberen, denn am unteren Ende der Skala“. Konkret könnte das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust der Pensionsbezüge für den Mitarbeitenden bedeuten.
