Siebeldingen RHEINPFALZ Plus Artikel Generalstaatsanwalt ermittelt gegen Südpfälzer

Das Anwesen des Mannes in der Weinstraße.
Das Anwesen des Mannes in der Weinstraße.

Hat ein 51-jähriger Siebeldinger geplant, brandgefährliche Waffen zu bauen und gegen die Polizei einzusetzen? Solchen Hinweisen geht der Generalstaatsanwalt zur Bekämpfung von Terrorismus nach. Der Beschuldigte nutzt Symbole und Aussagen der Reichsbürger. Im Ort ist sein Treiben nicht unbemerkt geblieben.

Ein 51-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Landau-Land ist am Sonntag nach der Durchsuchung seines Wohnanwesens vorläufig festgenommen und am Montag dem Haftrichter vorgeführt worden. Er kam in Untersuchungshaft. Auslöser war ein Drogenverdacht, der sich auch bestätigt hat. Doch es gibt weitaus schwerwiegendere Vorwürfe gegen den Mann. Nicht ohne Grund war die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus, eingebunden, und bei der Durchsuchung waren neben Kräften des Polizeipräsidiums Rheinpfalz auch Spezialkräfte des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und Spezialeinheiten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen beteiligt. All dies haben die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium mitgeteilt.

Über den Mann ist wenig bekannt, aber dass es sich bei dem Ort in der Verbandsgemeinde Landau-Land um Siebeldingen handelt, ist ein offenes Geheimnis. Bereits im Oktober hatte der 51-Jährige Besuch von Spezialkräften der Polizei bekommen. Damals sollte er dem Amtsgericht Landau vorgeführt werden, nachdem er zu einem ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war. Verantworten musste er sich damals wegen Drogenbesitzes und dem Besitz von Waffen und Munition, und deswegen ist er auch am selben Tag zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Weil er Berufung eingelegt hatte, war das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Flaggen an einem Nebengebäude. SHAEF steht für Erzählungen der Reichsbürger.
Flaggen an einem Nebengebäude. SHAEF steht für Erzählungen der Reichsbürger.

Durchsuchungen wegen Drogenverdachts

Die Landauer Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig kann nur zu dem Drogenvorwurf Auskunft geben, für alle weiteren Vorwürfe hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse in Koblenz das Auskunftsrecht vorbehalten. Möhlig bestätigt, dass es wegen eines Drogenverdachts im Oktober schon einmal eine Durchsuchung bei dem Mann gegeben habe und bei ihm Betäubungsmittel gefunden worden seien. Dies sei auch jetzt wieder der Fall gewesen.

Doch bei ihren Ermittlungen sind die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz auf Hinweise gestoßen, dass der Mann „Vorrichtungen für Angriffe auf Polizeibeamte hergestellt haben soll“. Dies war der Auslöser für einen weiteren Durchsuchungsbeschluss, den Polizeikräfte am Sonntag vollstreckten. Dabei wurden „auch“ Betäubungsmittel sichergestellt.

Auch der Pickup gegenüber des Hauses trägt einschlägige Dekorationen.
Auch der Pickup gegenüber des Hauses trägt einschlägige Dekorationen.

Generalstaatsanwalt übernimmt

Die Betonung liegt auf „auch“, denn inzwischen geht es um den Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Paragraf 89a Strafgesetzbuch. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz, hat das Verfahren am Samstag, 7. Januar, übernommen, wie Oberstaatsanwalt Christopher do Paço Quesado auf Anfrage mitteilt. Nach seinen Angaben wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich Feuerlöscher und brennbare Flüssigkeiten verschafft zu haben, um daraus eine Art Flammenwerfer zu konstruieren und diese gegebenenfalls bei Demonstrationen gegen Polizeibeamte einzusetzen. Bei der Durchsuchung am Sonntag wurden in dem Anwesen mehrere Feuerlöscher und eine größere Menge von möglicherweise brennbarer Flüssigkeit gefunden. Ferner wurden Datenträger und Betäubungsmittel „in nicht geringer Menge“ sichergestellt.

Die Ermittlungen beruhen auf den Angaben eines Hinweisgebers, demgegenüber der Beschuldigte entsprechende Aussagen gemacht haben soll. Noch stehen die Ermittlungen am Anfang, betont der Oberstaatsanwalt. Ob der Beschuldigte die genannten Utensilien in der vom Hinweisgeber beschriebenen Absicht in Besitz hatte und ob diese für eine entsprechende Verwendung geeignet sind, sei Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Nahaufnahme des Fahrzeugs.
Nahaufnahme des Fahrzeugs.

Was ist eine staatsgefährdende Gewalttat?

Von denen wird es abhängen, ob dem Mann tatsächlich die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen werden kann. Dann würde ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen. Eine solche Straftat liegt vor, wenn es gegen das Leben oder die Freiheit anderer geht, der Bestand oder die Sicherheit des Staates beeinträchtigt werden oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland untergraben werden sollen. Der Paragraf 289 nennt explizit die Herstellung von oder den Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen und weiteren gesundheitsschädlichen Stoffen.

Waffen oder gefährliche Gegenstände, die Gegenstand der von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) geplanten Verschärfung des Waffenrechts sein sollen – neben halbautomatischen Pistolen auch Schreckschusswaffen und Armbrüste – seien nicht gefunden worden. Im Oktober waren bei dem Mann auch Waffen und Munition gefunden worden. Nähere Angaben dazu hatten die Ermittlungsbehörden seinerzeit abgelehnt.

Angeblich gelten hier Gesetze der Bundesrepublik nicht.
Angeblich gelten hier Gesetze der Bundesrepublik nicht.

Polizei war schon öfter vor Ort

Der Einsatz am Sonntag in Siebeldingen ist an den Bürgern nicht einfach so vorüber gegangen. Einige haben mitbekommen, dass sich SEK-Kräfte im Ort auf den Zugriff vorbereitet haben. „Die Einsatzzentrale wurde mittags im Dorfgemeinschaftshaus eingerichtet. Es standen Polizeiautos auf dem Parkplatz“, berichtet Ortsbürgermeister Peter Klein. Etwa zeitgleich habe im Feuerwehrhaus der Neujahrsempfang der Gemeinde stattgefunden. Der Einsatzort, wo es später zum Zugriff kam, sei von der Polizei im Vorfeld nicht mitgeteilt worden. Der Mann, der verhaftet wurde, sei im Ort bekannt. Die Polizei habe das Anwesen in der Weinstraße schon häufiger durchsucht. Der eine oder andere Bürger mache sich natürlich seine Gedanken. Insgesamt seien der Mann und die damit verbundenen Szenarien aber kein Thema, das den Ort dauerhaft beschäftigt, sagt Peter Klein.

Auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Landau-Land ist der 51-Jährige kein Unbekannter. Der Mann habe auf dem Hof des Amtssitzes in der An 44 und auch auf dem Gelände der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schon Flugblätter verteilt, sagt VG-Bürgermeister Torsten Blank. Auch Zuschriften seien von ihm schon eingegangen. Gehandelt werde in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Verfassungsschutz, so Blank.

Starke Hinweise auf Reichsbürger

Das Anwesen in der Weinstraße ist auffällig. Im Hof wehen vor dem zurückgesetzt in zweiter Reihe stehenden Wohnhaus zwei Fahnen: die der USA und die schwarz-weiß-rote des Deutschen Reiches. An der Mauer eines offenbar unbewohnten Nebengebäudes hängen drei weitere, eine russische mit dem Doppeladler auf weiß-blau-rotem Untergrund, darüber eine schwarz-weiße mit der Aufschrift „Preußen Landrecht 1850“, sowie daneben eine mit einem Flammenschwert und den Buchstaben SHAEF. Letzteres Symbol findet sich auch auf etlichen Aushängen am Hoftor des Mannes. Die Abkürzung steht für Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force. Die Aussage dahinter ist, dass Deutschland noch unter Besatzungs- oder Kriegsrecht stehe. Auf weiteren Aushängen daneben wird die Bundesrepublik als „Firma Angela Merkel“ bezeichnet, gegen Corona-Schutzmaßnahmen gewettert und erklärt, dass Gesetze der Bundesrepublik keine Gültigkeit hätten. „Kein sogenannter ,Beamter’ hat hier irgendwelche Hoheitsrechte“, ist dort zu lesen – typische Reichsbürger-Aussagen.

Was hat es mit Waffenbesitzkarte auf sich?

Ebenfalls angepinnt ist die Kopie einer von der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ausgestellten Waffenbesitzkarte mit vollem Namen und Geburtsdatum – mutmaßlich des Bewohners. Ob sie gültig ist, war am Nachmittag nicht mehr zu klären.

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite steht ein olivgrün und mattschwarz lackierter amerikanischer Allrad-Pick-up. Auch er ist dekoriert mit SHAEF-Stickern und einer Trump-Mütze. Unter dem Scheibenwischer steckt ein eingetütetes Schreiben des Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

Am Dienstagnachmittag sind in Siebeldingen vor dem Anwesen des Beschuldigten kaum Menschen unterwegs. Auf die Frage, ob er den Mann kenne, antwortet ein Jugendlicher: „Der ist nicht da“ und bestätigt dann grinsend, dass ihn die Polizei mitgenommen habe. Mehr weiß er nicht über den Nachbarn, nur dass er „eigentlich ganz nett“ gewesen sei.

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