Wirtschaft Zur Sache: Beschuldigte und Freistellungen

Die im aktuellen Betrugsfall beschuldigten Mitarbeiter der BASF sind vom Unternehmen freigestellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer von der Erbringung der Arbeitsleistung entbunden ist, das Arbeitsverhältnis aber weiter besteht – mit allen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Eine Freistellung erfolgt normalerweise unter Fortzahlung des Gehalts mit allen Bestandteilen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld beispielsweise, betriebliche Altersvorsorge oder Prämien. Wird gegen den Mitarbeiter eines Unternehmens wegen des Verdachts einer Straftat zu Lasten seines Arbeitgebers ermittelt und wird er rechtskräftig verurteilt, kann das Unternehmen prüfen, ob es in einem zivilrechtlichen Verfahren einen Anspruch auf Wiedergutmachung in Form von Schadenersatz geltend macht. Ein Thema, das Experten zufolge im Arbeitsrecht häufig im Zusammenhang mit Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber auftauche, ist die Frage des Widerrufs von Betriebsrenten. Das bedeutet, dass bestehende Versorgungszusagen durch den Arbeitgeber widerrufen und somit nicht ausgezahlt werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich das Festhalten an dem Versorgungsanspruch als rechtsmissbräuchlich erweist, ist der Widerruf gerechtfertigt. Das ist etwa der Fall, wenn Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers die Existenz des Arbeitgebers in Gefahr gebracht haben. Somit hat der Arbeitnehmer selbst bewirkt, dass sein Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, ihm eine Betriebsrente zu zahlen.
