Geld-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Wie Alleinerziehende jetzt Steuern sparen

Rund 2,6 Millionen alleinerziehende Eltern gibt es in Deutschland, davon 130.000 in Rheinland-Pfalz.
Rund 2,6 Millionen alleinerziehende Eltern gibt es in Deutschland, davon 130.000 in Rheinland-Pfalz.

Corona hat Alleinerziehenden eine zusätzliche Belastung, aber auch einen höheren Steuervorteil gebracht – der nach jüngster Entscheidung des Gesetzgebers sogar über die Pandemie hinaus bestehen bleibt. Wie Betroffene profitieren können: die wichtigsten Tipps.

Rund 2,6 Millionen alleinerziehende Eltern gibt es in Deutschland, davon 130.000 in Rheinland-Pfalz. Sie sind nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Verbandes Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) von der Corona-Krise wegen fehlender Kinderbetreuung, Homeschooling, Homeoffice und Einkommenseinbußen „besonders hart getroffen“ – einen miterziehenden Partner gibt es ja nicht. Der Staat hat das anerkannt und mit einer Steuervergünstigung reagiert.

Worin besteht der Vorteil?
In einer Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1908 auf 4008 Euro, also auf mehr als das Doppelte (plus 2100 Euro). Der Betrag, der erziehungsbedingte Mehraufwendungen ausgleichen soll, mindert das steuerpflichtige Einkommen und damit die Steuer. Ursprünglich sollte der höhere Entlastungsbetrag nur für 2020 und 2021 gelten. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber die Befristung mit dem neuen Jahressteuergesetz aufgehoben. Der Vorteil besteht also über 2021 hinaus.

Wie viel bringt das finanziell?
Das hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Bei einem Bruttolohn von beispielsweise 1750 Euro im Monat sinkt die Einkommenssteuer durch den höheren Entlastungsbetrag laut Bundesfamilienministerium um 463 Euro im Jahr (von 986 auf 523 Euro). Beträgt der Bruttolohn 3000 Euro im Monat, verringere sich die Steuer um 606 Euro (von 4324 auf 3718 Euro). In beiden Beispielen wird angenommen, dass die alleinerziehende Person ein Kind und übliche Vorsorgeaufwendungen hat.

Was muss ich dafür tun?
Alleinerziehende können in die Steuerklasse II wechseln. Dann berücksichtigt der Arbeitgeber den höheren Entlastungsbetrag beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Wer 2020 bereits in Steuerklasse II war, musste laut rheinland-pfälzischem Landesamt für Steuern nichts weiter unternehmen, damit weniger Lohnsteuer abgeführt wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag rückwirkend in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall ist es also ratsam, eine Steuererklärung für 2020 und die Folgejahre abzugeben. Dann ist eine Steuerrückzahlung zu erwarten. Tipp: Auch bei Gültigkeit der Steuerklasse II sollte auf der Gehaltsabrechnung sicherheitshalber nachgesehen werden, ob der höhere Entlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug beachtet wurde.

Und wenn ich mehr als ein Kind habe?
Hier ist aus steuerlicher Sicht Vorsicht geboten. Das Finanzamt gewährt für das zweite und jedes weitere Kind, das zum Haushalt der alleinerziehenden Person gehört, einen zusätzlichen Freibetrag von je 240 Euro – allerdings immer nur auf Antrag. Dazu ist es nötig, den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Anlage Kinder, abzugeben, mit dem auch der Wechsel in die Steuerklasse II beim Finanzamt beantragt werden kann (https://www.formulare-bfinv.de).

Gibt es Bedingungen?
Um steuerlich als alleinerziehend zu gelten, muss das Elternteil nach Auskunft der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben, Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben sowie unverheiratet, verwitwet oder seit dem vorherigen Kalenderjahr dauernd getrennt sein. Eine weitere wichtige Bedingung laut VLH: Es darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person geben, etwa einem Lebensgefährten, einer Lebensgefährtin oder WG-Mitglied. Ausnahme: Eigene volljährige Kinder können mit in der Wohnung leben, ohne dass der Alleinerziehenden-Status entfällt, solange für sie Kindergeld oder der Kinderfreibetrag beansprucht werden kann.

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