Finanz-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Wegducken, vergessen, schludern: Teure Fehler bei der Steuer

Da kann einem schon mal der Kopf schwirren: Die Steuererklärung schieben viele vor sich her. Oder sie wollen sie schnell hinter
Da kann einem schon mal der Kopf schwirren: Die Steuererklärung schieben viele vor sich her. Oder sie wollen sie schnell hinter sich bringen. Aber wer Angaben versäumt oder dabei schludert, dem kann viel Geld verloren gehen.

In diesem Jahr ist die Abrechnung mit dem Finanzamt für Millionen Steuerbürger noch vertrackter als sonst. Wer trödelt, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Diese sieben Schnitzer sind auf den letzten Metern bis zur Abgabe vermeidbar.

Nicht einmal mehr vier Wochen, dann muss sie wirklich fertig sein: Die Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020. Wer pflichtveranlagt sei und die Sache selbst in die Hand nehme, für den pressiere es allmählich, wie Sigurd Warschkow betont, Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Weil der Stichtag 31. Oktober ein Sonntag ist, bleibt bis Montag, 1. November, noch ein Tag Puffer. In Bundesländern mit Feiertag ist der 2. November letzter Abgabetermin. Wer die Abrechnung jetzt noch vor sich habe, sollte nicht bis zum allerletzten Moment warten, rät Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Hast und Zeitdruck rächen sich. Schleicht sich der Fehlerteufel ein, geht Steuerzahlern viel Geld durch die Lappen. Sieben Fehler, die es diesmal in sich haben können:

1. Die Steuer ignorieren

Der teuerste Fehler ist, gleich ganz die Segel zu streichen und gar keine Erklärung abzugeben. Schätzungen zufolge ducken sich bis zu 25 Prozent der etwa 40 Millionen Arbeitnehmer regelmäßig weg. Doch in diesem Jahr ist Vorsicht geboten. Wer 2020 Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld bekam, Kurzarbeitergeld, Kranken- oder Erziehungsgeld, muss auf jeden Fall mit dem Finanzamt abrechnen – und zwar immer dann, wenn die Leistungen über 410 Euro hinausgingen, so Warschkow. Damit werden sehr viel mehr Bürger als sonst ran müssen. Keine Wahl haben auch Eheleute und Lebenspartner, wenn sie zusammenveranlagt sind und einer die Steuerklasse V oder VI hat. Auch immer mehr Rentner und Pensionäre müssen abrechnen. Abtauchen geht nicht. Das Finanzamt wird sich garantiert melden, notfalls auch Zwangsgelder verhängen.

2. Ausgaben vergessen

Auch Vergesslichkeit kommt teuer zu stehen. So versäumen es unzählige Mieter und Eigentümer regelmäßig, ihre Kosten für Handwerker im Haus sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung anzugeben. Den Fiskus freut’s. Ähnliches passiert bei den Ausgaben für die Altersversorgung. Arbeitnehmer dürfen ihre Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente von der Steuer absetzen. „Doch Steuerzahler vergessen sehr oft, sie dann auch tatsächlich in der Steuererklärung aufzulisten“, sagt Georgiadis. Damit fallen Zahlungen von meist vielen hundert Euro unter den Tisch. Auch der Dauerantrag für die staatlichen Zulagen geht häufig verschütt. Ebenso Rechnungen für den Handwerker, der Nachweis über die Zahn-OP, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: All das könnte beim Steuern sparen helfen – wären die Belege nur auffindbar. Tipp für nächstes Jahr: Quittungen und Rechnungen regelmäßig in einem Schuhkarton sammeln. Dann geht nichts mehr verloren.

3. Kniff bei Kurzarbeit übersehen

Für Kurzarbeiter kann es diesmal um viel Geld gehen. Folgender Trick kann sich für sie auszahlen: Verheiratete Kurzarbeiter wählen bei der Steuererklärung die Einzel- statt der gewohnten steuerlichen Zusammenveranlagung. Geben beide getrennt ab, geht zwar der Splittingvorteil verloren. Der Kniff zahlt sich in der Regel trotzdem aus. Betroffene Ehepaare und eingetragene Lebenspartner sollten genau prüfen oder sich von Beratern vorrechnen lassen, ob sich diese Variante für sie rechne, empfiehlt Georgiadis.

4. Keine Krankheitskosten angegeben

Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sind absetzbar. Gleiches gilt für Medikamente, Pflegeheim, Operationen, Kuren, Brillen, Hörgerät oder Rollstuhl. Aber: Erst wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird, hilft der Fiskus mit. Wie hoch die Grenze für jeden Einzelnen ausfällt, hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Weil viele Bürger glauben, dass die Hürde sowieso unerreichbar hoch ist, machen sie oft erst gar keine Ausgaben geltend. „Ein Fehler“, betont Georgiadis.

5. In der Zeile verrutscht

Teuer zu stehen kommt vor allem dieser Klassiker: Wer in Eile seine Steuer macht, verrutscht gern in der Zeile. So landen die selbst finanzierten Fortbildungskosten zum Beispiel nicht in der Spalte „Weiterbildung“, sondern bei den „allgemeinen Werbungskosten“. Der Finanzbeamte streicht dann zwar die angesetzten Ausgaben aus den falschen Zeilen raus. Aber er trägt sie nicht in die richtigen ein, wie Georgiadis berichtet. Die Kosten gehen so verloren. Die Rückzahlung, die für die Posten drin wäre, bleibt aus.

6. Alte statt neue Bankverbindung

Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf Ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Konto-Nummer Ihres Ex hinterlegt? Oder es hat sich ein Zahlendreher in die ellenlange IBAN eingeschlichen? Solche Schnitzer passierten tausendfach, gibt Georgiadis zu bedenken. Die Steuerrückerstattung wird dann verspätet oder gar nicht kommen. Vor Abgabe gehören die Angaben zur Bank- und Kontoverbindung in jedem Fall nochmals geprüft.

7. Einspruchsfrist verpasst

Schnitzer bei der Steuererklärung können häufig noch gerade gerückt werden. Denn: Sobald der Steuerbescheid des Finanzamts im Briefkasten ist, bleibt dem Bürger ein Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Bis zum Ende dieser Frist darf der Bescheid nochmal auf Schieflagen abgeklopft werden. Vor allem für Kurzarbeiter kann es diesmal um viel Geld gehen. Wer sich den Check nicht zutraut, kann Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater engagieren. Die Profis helfen beim Aufspüren von Fehlern. Aber: Wird die Einspruchsfrist verpasst, geht nichts mehr.

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