Verkehrs-TIPP RHEINPFALZ Plus Artikel Mit Akku-Beleuchtung mehr Sicherheit auf dem Rad

Sehen und gesehen werden: Das kann Leben retten, gerade auch dann, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist.
Sehen und gesehen werden: Das kann Leben retten, gerade auch dann, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist.

Um zu sehen und gesehen zu werden, bietet nur gutes Licht am Fahrrad die nötige Sicherheit in der dunklen Jahreszeit. Nach dem Gesetz reicht eine akkubetriebene Beleuchtung aus. Aber was taugen die Akku-Leuchten – und worauf ist beim Betrieb zu achten? Ein Überblick mit aktuellen Testergebnissen.

Viele fahren zwar gern Rad, kümmern sich aber nicht besonders darum. Dabei hat sich gerade in Sachen Beleuchtungstechnik einiges getan. Hier wichtige Tipps.

Die meisten montierten Front- und Rücklichter sind mit immer helleren LEDs statt mit Halogenlampen oder den funzeligen Glühbirnchen von früher bestückt. Seit einer Gesetzesänderung 2013 ist es zudem erlaubt, die mit einem Dynamo betriebene Beleuchtung durch Akku-Lichter zu ersetzen.

Die Akku-Produkte verringern das Gewicht des Rads, vermeiden den Rollwiderstand, den es auch bei einem Nabendynamo gibt, und sie ersparen die verschleißanfällige Verkabelung. Das macht sie besonders für Fahrer mit Renn- und Tourenrad oder Mountainbike als Ersatz oder Ergänzung für einen Dynamo interessant. Aber auch für Radler, die noch mit einem Seitenläufer-Dynamo unterwegs sind, der auf nassen oder schmutzigen Strecken leicht versagt und viel Kraftaufwand erfordert, ist die Akku-Beleuchtung eine mögliche Alternative. Mit wenigen Handgriffen sind die Halterungen am Rad angebracht. Allerdings müssen die Akku-Leuchten regelmäßig geladen werden.

Die Testergebnisse

Die Stiftung Warentest hat nun 13 Front- und sechs Rücklichter mit Akku-Stromversorgung untersucht. Die Prüfpunkte: Licht und Sicht (50 Prozent Anteil an Gesamtnote), Handhabung (30 Prozent) und Haltbarkeit (20 Prozent). Alle Produkte im Test sind mit LEDs ausgerüstet und abnehmbar.

Für ein sicheres Fahren ist eine hohe punktuelle Helligkeit laut Testbericht nicht entscheidend. Wichtiger sei das Lichtbild, das ein Scheinwerfer auf der Straße erzeugt, und damit dessen Bauweise. Selbst bei ähnlich hoher Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux, gebe es in dieser Hinsicht große Unterschiede zwischen den überprüften Modellen. „Für den städtischen Straßenverkehr sind alle hell genug, selbst die lichtschwächeren, günstigen Scheinwerfer. Auf unbeleuchteten Wegen kommen manche jedoch an ihre Grenzen“, so die Stiftungsmagazin Test (Heft 9/2020).

Die Vorderlichter

Bei den Vorderlichtern schnitt ein recht teures Modell am besten ab: Trelock LS 760 I-Go Vision für 108 Euro (Gesamtnote Sehr Gut). Ebenbürtig in puncto Licht und Sicht ist den Testern zufolge das deutlich günstigere Frontlicht Cateye GVolt50 für 39 Euro (Gesamtnote Gut). Die preisgünstigsten mit Gut bewerteten Modelle sind Sigma Aura 35 USB (rund 25 Euro) und Axa Compactline 35 USB (ca. 31 Euro). Bei den Frontlichtern, die nur ein Befriedigend oder Ausreichend erzielen, bemängelt die Stiftung eine lange Ladedauer, eine geringe Leuchtdauer oder Haltbarkeit.

Von den sechs Akku-Rücklichtern kommen fünf auf die Gesamtnot Gut: Sigma Blaze (rund 20 Euro), Büchel Duo LED Stoptech (27 Euro), Trelock LS720 Reego (15 Euro), Busch+Müller Ixxi (20 Euro) und Axa Compactline Rear USB (16 Euro).

Vorsicht Blendgefahr

Beim Anbringen der akkubetriebenen Leuchten müssen die Fahrer darauf achten, dass Entgegenkommende nicht geblendet werden – was gerade bei den leistungsstarken LEDs gefährlich ist. Um möglichst weit zu leuchten, richteten viele das Licht jedoch zu hoch aus, warnen die Tester. Ist die Halterung fest am Rad montiert, reiche eine einmalige Justierung aus, während Modelle mit fester Verbindung zwischen Halterung und Leuchte, die ganz abnehmbar sind und auch an einem anderen Rad verwendet werden können, immer wieder neu ausgerichtet werden müssten. „Schleicht sich da Nachlässigkeit ein, wächst die Blendgefahr“, so die Tester.

Nur mit K-Nummer

Radler müssen die abnehmbaren Akku-Leuchten nicht permanent mit sich führen. Bei schlechter Sicht, zu der es witterungsbedingt auch tagsüber kommen kann, sowie in der Dämmerung und bei Dunkelheit müssen die Leuchten aber angebracht werden und – zum Funktionieren – aufgeladen sein. Wichtig ist außerdem, auf die Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt zu achten. Zu erkennen ist sie an einer Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer auf dem Produkt.

„Alles, was das Prüfzeichen nicht trägt, darf weder als Fahrradbeleuchtung verkauft noch genutzt werden. Das gilt zum Beispiel auch für die beliebten Blinklichter“, erläutert der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC). Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann dem ADFC zufolge ein Bußgeld von bis zu 35 Euro kosten. Prinzipiell zugelassen sind nach Angaben der Stiftung Warentest Zusatzfunktionen wie ein Tagfahr-und Fernlicht, solange es auch ein Abblendlicht im normalem Modus gibt, auf den automatisch oder manuell umgeschaltet werden kann. Bei Rücklichtern ist auch eine Bremslichtfunktion erlaubt: Beim Abbremsen darf das Rücklicht kurzzeitig heller aufleuchten.

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