Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Was weiß die Schufa über mich?

Die Abkürzung Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Dahinter steckt ein Privatunternehmen, das Dat
Die Abkürzung Schufa steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Dahinter steckt ein Privatunternehmen, das Daten von Verbrauchern sammelt. Die Schufa Holding AG hat ihren Sitz in Wiesbaden.

Dass Auskunfteien die Daten von Verbrauchern speichern, ist legal. Dies kann aber zu Problemen beim Abschluss von Verträgen führen. Deshalb sollte man die Einträge bei Schufa und Co. regelmäßig überprüfen. Hier die wichtigsten Tipps.

Die Bank verlangt unerwartet hohe Zinsen für den Kredit? Der Onlineshop verweigert den Kauf auf Rechnung oder der Provider lehnt den Handyvertrag ab? Schlechte Werte bei Auskunfteien wie der Schufa können hinter derart bösen Überraschungen stecken. Um dem vorzubeugen, „sollte jeder Verbraucher zumindest einmal im Jahr eine Selbstauskunft bei Auskunfteien verlangen, um zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind“, sagt Julia Gerhards, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ihre dringende Empfehlung: „Fehlerhafte Daten sollten unbedingt korrigiert werden.“

Kostet das etwas?

Nein. Die Auskunfteien sind verpflichtet, eine Kopie des Datenbestands dem Betroffenen einmal im Kalenderjahr unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das gilt nicht nur für die Schufa, sondern auch für andere große Auskunfteien wie Arvato infoscore, Creditreform Boniversum und CRIFBürgel. Aber Vorsicht: „Manchmal ist die kostenlose Variante hinter kostenpflichtigen Angeboten versteckt“, warnt die Verbraucherzentrale. Tipp: Unentgeltlich ist die „Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“

Um welche Daten geht es?

Unternehmen informieren Auskunfteien zum Beispiel, dann, wenn ein Kunde ein Girokonto eröffnet, eine Kreditkarte beantragt, einen Kredit aufnimmt und diesen tilgt oder Raten schuldig bleibt. Auch von Laufzeitverträgen, etwa mit Mobilfunkfirmen, Versandhandelskonten und Ratenzahlungsgeschäften erfahren Auskunfteien in der Regel. Im Gegenzug können die Unternehmen, die Daten liefern, Daten aus dem Pool auch selbst abrufen. Die Informationen aus öffentlichen Quellen, zum Beispiel über Verbraucherinsolvenzen, sowie die Anschrift und das Geburtsdatum fließen in die Bestände ebenfalls mit ein.

Was soll das bringen?

Die Firmen bedienen sich der Daten, um das Ausfallrisiko abschätzen zu können, wenn sie mit einem Kredit, einer Ware oder einer Dienstleistung bei einem Kunden in Vorleistung treten. Dazu berechnen die Auskunfteien auch einen sogenannten Score-Wert, der die Bonität des Betroffenen in einer Messzahl, teils differenziert nach Branchen, widerspiegeln soll. Ein günstiger Score-Wert erleichtert dem Verbraucher einen Vertragsabschluss, ein ungünstiger erschwert oder verhindert ihn. Laut Schufa liegen für mehr als 90 Prozent der Personen „ausschließlich positive Vertragsinformationen vor“.

Wo ist dann das Problem?

Die gespeicherten Daten können fehler- oder lückenhaft sein. Dann ist es gut möglich, dass Banken, Versicherungen oder etwa Telekommunikationsanbieter falsche Schlüsse auf die Zahlungsfähigkeit eines Verbrauchers ziehen. „Wir erleben es immer wieder, dass es veraltete und falsche Einträge gibt. Offenbar melden Unternehmen den Auskunfteien eher Zahlungsausfälle als dass der Kunde die fällige Zahlung doch geleistet hat“, sagt Verbraucherschützerin Gerhards.

Wie komme ich an die Daten?

Die Selbstauskunft kann formlos beantragt werden. Dazu bieten die Verbraucherzentralen einen kostenlosen Musterbrief an (www.verbraucherzentrale.de, Suchwort Scoring). „Die gespeicherten Daten sollten vor allem auch Verbraucher abrufen, die unerwartet Schwierigkeiten beim Abschluss eines Vertrages haben oder die gar Opfer eines Identitätsdiebstahls im Internet geworden sind“, empfiehlt Datenschutz-Expertin Gerhards.

Was mache ich danach?

Sind Daten nachweislich fehlerhaft, hat der Betroffene Anspruch auf eine Korrektur beziehungsweise Löschung. Auch dazu reicht ein formloses Schreiben an die Auskunftei. Ratsam ist, in einem solchen Fall auch das Unternehmen anzuschreiben, das durch eine falsche oder unterlassene Meldung an die Auskunftei den Fehler zu verantworten hat. Die Schufa weist darauf hin, dass sie bei Reklamationen sofort Kontakt zum meldenden Unternehmen aufnimmt und den Datenbestand so schnell wie möglich aktualisiert. „Die Auskunfteien haben selbst ein Interesse an richtigen Daten“, sagt Juristin Gerhards.

Wie entsteht der Score-Wert?

Nach welcher Formel die Auskunftei den Wert berechnet, muss sie dem Verbraucher gegenüber nicht offenlegen. Das hat der Bundesgerichtshof unter Anerkennung des Geschäftsgeheimnisses der Unternehmen so entschieden (Az.: VI ZR 156/13). Einfluss auf den Score-Wert nehmen kann der Betroffene somit nur, indem er die Daten kontrolliert, die dessen Berechnung zugrunde liegen. Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen fließen zum Teil „auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein“.

Kommentar: Auf Korrektur bestehen

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