Ratgeber
Wann Photovoltaik-Speicher brennen können
Ein vollgelaufener Keller ist schon schlimm genug. Feuer aber kann noch weit größere Schäden anrichten. Vom Speicher einer Photovoltaikanlage, wie er in immer mehr Häuser eingebaut wird, um länger Sonnenstrom nutzen zu können, geht – wenn er im Wasser stand – eine solche Brandgefahr aus, warnt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IfS) in Kiel. Vor allem von Starkregen werden viele Haushalte überrascht.
Das IfS berichtet von einem Fall, in dem ein PV-Speicher sogar noch eine knappe Woche nach der Überschwemmung ein Feuer im Keller auslöste, und spricht von einem typischen Ablauf: „Wenige Tage nach dem Wasserschaden kommt es beim langsamen Abtrocknen zu einem Brand infolge von Kurzschlüssen oder des thermischen Durchgehens der Akkuzellen.“ In den Speicher könne das Wasser etwa durch die Lüftungsschlitze eindringen.
Das IfS ist eine Organisation der öffentlichen Versicherer. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnte bereits vor Kurzschlüssen, Stromschlägen, Bränden und gesundheitsschädlichen Dämpfen für den Fall, dass ein PV-Speicher mit Wasser in Berührung gekommen ist.
Laut Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) sind Batteriespeicher, die unter Beachtung der geltenden Normen hergestellt und installiert wurden, grundsätzlich sicher. Wasserschäden und Überflutungen könnten jedoch zu Gefährdungen führen. Der Installationsraum und benachbarte Räume sollten deshalb nicht betreten werden, solange sie noch unter Wasser stehen. Nicht berührt werden sollten zudem elektrisch leitende Teile wie etwa Treppengeländer. Auch wenn der Strom abgeschaltet ist, könne elektrische Energie noch durch die PV-Anlage oder eine Notstromversorgung des Speichersystems vorhanden sein.
Ganz wichtig auch: Die Einsatzkräfte der Feuerwehr, die zum Leerpumpen des Hauses kommen, sofort über den vorhandenen PV-Speicher informieren. Da von Batterien entzündliche Gase ausgehen können, sollten außerdem Zündquellen vermieden und eine Durchlüftung vorgenommen werden, soweit dies gefahrlos möglich ist, etwa durch ein Öffnen der Fenster von außen.
Weiterhin sollte der nassgewordene Speicher nicht wieder eingeschaltet werden. „Mit Wasser oder Schlamm in Kontakt gekommene Batteriespeicher dürfen nicht wieder in Betrieb genommen werden – auch wenn diese äußerlich unbeschädigt erscheinen“, so der BVES. Die Anlage müsse von einer Elektrofachkraft außer Betrieb genommen werden. Vorsicht auch beim Abtransport: Bei einer unsachgemäßen Lagerung und Handhabung besteht dem Verband zufolge Brandrisiko.