Ratgeber
Riester-Auszahlung: Das Optimale herausholen
Welche Auszahlvariante am besten ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen und Präferenzen ab. Stets zu denken ist aber an die steuerlichen Konsequenzen der getroffenen Wahl. Bei einer „schädlichen“ Verwendung des Geldes laut Gesetz müssen sogar die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Wichtig zu wissen ist zudem, dass das Altersvorsorgedepot, das der Staat ab Januar 2027 fördert und mehr Rendite verspricht, neue Chancen auch für die heutigen Riester-Sparer in der Auszahlphase ihres Vertrags mit sich bringt.
Rente bis zum Lebensende: Sie ist die Standardlösung für Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Und auch bei Riester-Bank- und Fondssparplänen müssen die Anbieter eine lebenslange Rente garantieren, indem sie nach einer Vorlaufzeit – mit Auszahlungen aus dem Sparguthaben bis zum Alter von 85 – einen Versicherer mit ins Boot holen. Von diesem Versicherer bekommen die Sparer dann die Riester-Rente bis zu ihrem Tod überwiesen.
Der Vorteil: Wer im Alter knapp bei Kasse ist, hat dieses Mehr an Geld sicher, egal wie lange er oder sie lebt. Aber es gibt auch Nachteile: Die Rentenzahlungen fallen meist viel niedriger aus, als sich die Sparer erhofften, was an den meist hohen Kosten von Riester-Produkten und der notgedrungen vorsichtigen Kalkulation der Anbieter liegt, die mit einer hohen Lebenserwartung rechnen müssen. Deshalb bezeichnen die Verbraucherzentralen diese Variante auch als „Wette auf ein langes Leben“. Außerdem muss die Riester-Rente in jedem Jahr des Bezugs versteuert werden.
Teilauszahlung: Es ist erlaubt, sich zum Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des angesparten Riester-Guthabens auf einen Schlag überweisen zu lassen. Das Geld kann genommen werden, um eine lange erhoffte Reise zu machen, einen Kredit abzubezahlen oder etwa ein finanzielles Polster anzulegen. Nur die restlichen 70 Prozent fließen dann in die lebenslange Rente, die dadurch jedoch noch geringer ausfällt.
Tipp: Viele wissen nicht, dass der Beginn der Riester-Rente – je nach individuellem Vertrag – zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr liegen kann. Die Auszahlung des 30-prozentigen Einmalbetrags muss also nicht unbedingt auf den Beginn der gesetzlichen Rente fallen.
Durch die Teilauszahlung entstehen keine Nachteile bei der Förderung. Die staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteile bleiben also in voller Höhe erhalten. Dafür gibt es aber ein anderes Problem: Der Einmalbetrag muss im Jahr der Auszahlung komplett versteuert werden. Das treibt den Steuersatz schlagartig hoch, mit der Folge, dass ein beträchtlicher Teil des Geldes ans Finanzamt fließt. Besonders stark betroffen ist, wer ohnehin schon einen hohen persönlichen Steuersatz hat.
Gesamtauszahlung: Eine weitere Option besteht darin, den Vertrag zu kündigen und sich das ganze angesparte Kapital auszahlen zu lassen. Das spült einen Batzen Geld in die Kasse – ist aber mit „erheblichen Nachteilen“ verbunden, wie die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) warnt. Da es sich um eine „schädliche Verwendung“ des Guthabens handele, geht die gesamte staatliche Förderung verloren.
Vor einer Entscheidung dafür sollte man sich daher unbedingt ausrechnen, „was am Ende übrig bleibt“, so die ZfA. Am wenigsten verlustreich ist diese Variante in der Regel für Sparer, die im Verhältnis zur Förderung viel selbst in den Vertrag eingezahlt haben. Hinsichtlich der Besteuerung sieht die Kündigungslösung verschiedene Vergünstigungen für die Sparer vor.
Tipp: Unter www.eservice-drv.de/riester-formulare kann eine Auskunft über die aktuell vorhandenen Riester-Zulagen und gegebenenfalls gewährten Steuerermäßigungen von der Zulagenstelle angefordert werden.
Wechsel in neues Depot mit Auszahlplan:Das neue Altersvorsorgedepot schafft ab Januar 2027 neue Bedingungen für die staatliche Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase – und auch für die Auszahlung des Geldes im Ruhestand, die flexibler als bei Riester gestaltet werden kann. Wichtig für heutige Riester-Sparer: Sie sollen die Möglichkeit bekommen, freiwillig mit ihrem laufenden Vertrag in das neue System zu wechseln, bei Erhalt aller Zulagen. Laut Bundesfinanzministerium (BMF) wird der Wechsel in die neue Ansparförderung ohne, der Wechsel in die neuen Auszahlregeln aber nur mit Zustimmung des Riester-Anbieters erfolgen können.
Werden die neuen Konditionen für die Auszahlung in den laufenden Riester-Vertrag übernommen, können sich Sparer dann – außer für eine lebenslange Rente – auch für einen befristeten Auszahlplan entscheiden. Diese Option wird generell mit Einführung des Altersvorsorgedepots geschaffen.
Der Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen, längere Pläne sind möglich. Wer sich dafür entscheidet, bekommt das angesparte Kapital bis zu dem vereinbarten Alter (85 oder später) nach und nach überwiesen. „Mit Ablauf des Auszahlungsplans ist das Vermögen verzehrt, es erfolgen keine weiteren Auszahlungen mehr“, erläutert das BMF.
Aber Vorsicht: Bei Wahl eines solchen Auszahlplans können die Riester-Anbieter zwar günstiger kalkulieren und entsprechend mehr auszahlen. Der Nachteil ist aber, dass die Auszahlungen auf jeden Fall irgendwann enden. Ab dann müssen die Sparer mit weniger Geld auskommen – denn das Depot ist leer. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt deshalb vor dem Risiko von Altersarmut im höheren Alter. Sie sieht die Gefahr, dass viele Personen ihre Lebenserwartung unterschätzen – also deutlich länger leben als bis zum Aufbrauchen des Depots.
Anbieterwechsel: Mit Einführung des neuen Rechts ab 2027 soll es auch leichter werden, den Anbieter vor Rentenbeginn noch zu wechseln – was nach Beobachtung der Stiftung Warentest derzeit kaum möglich ist. Für Riester-Sparer, die kurz vor der Rente stehen, könnte es sich deshalb lohnen, die Auszahlungen, soweit vertraglich zugelassen, bis 2027 hinauszuzögern, betonen die Tester. Denn dann erst haben sie die Wahl, sich für eine neue Auszahlvariante des eigenen – oder eines anderen - Anbieters zu entscheiden.
Info 1: Erhalt einer Abfindung
Für sogenannte Kleinbetragsrenten gilt es eine Sonderregelung. Die Sparer können sich das Riester-Guthaben im Alter auf einmal auszahlen lassen, ohne die staatliche Förderung zu verlieren. Der Haken daran: Auch die Riester-Anbieter haben das Recht, diese Karte zu ziehen, um ihre Verwaltungskosten zu minimieren. Statt Monat für Monat Minirenten zu überweisen, sind sie den Kunden mit einer einzigen Abfindungszahlung los.
Der Monatsbetrag, bis zu dem von einer Kleinbetragsrente gesprochen wird, ändert sich in jedem Jahr und liegt aktuell bei 39,55 Euro. Auch beim neuen Altersvorsorgedepot wird es die Abfindungsoption geben.
Achtung: Die Abfindung muss versteuert werden, wobei die sogenannte Fünftel-Regel greift. Dies ist vorteilhaft, weil so getan wird, als würde die Gesamtbetrag verteilt über fünf Jahre ausgezahlt. Das senkt den Steuersatz. Abgeführt werden muss die Steuer aber doch auf einen Schlag.
Info 2: Investition in Wohneigentum
Eine spezielle Riester-Auszahlvariante besteht in der Entnahme von Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum, auf Wunsch auch schon vor Beginn der eigentlich vereinbarten Auszahlungsphase im Alter. Die staatliche Förderung geht nicht verloren, wenn das Geld für den Bau, Kauf oder barrierefreie Umbau der Immobilie, die energetische Sanierung oder die Tilgung eines Baukredits fließt. Ein Pluspunkt: Der Entnahmebetrag muss nicht gleich versteuert werden, sondern erst zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn – allerdings mit jährlich 2-prozentigem Aufschlag wegen der vorgezogenen Auszahlung.
Die Sparer haben dabei die Wahl: Entweder sie zahlen die fällige Steuer zum vertraglichen Rentenbeginn auf einen Schlag. Dafür erhalten sie einen 30-prozentigen Nachlass auf den zu versteuernden Betrag. Oder sie versteuern den vollen Betrag gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr.
Beim künftigen Altersvorsorgedepot ist es den Anbietern freigestellt, ob sie die Entnahme von Guthaben für Wohneigentum vertraglich ermöglichen oder nicht. Riester-Produkte müssen diese Variante als Option noch zwingend enthalten.