Betrüger RHEINPFALZ Plus Artikel Vorsicht mit Ausweiskopien

Wer seinen Ausweis fotografiert und das Foto dann verschickt, sollte dabei einiges beachten.
Wer seinen Ausweis fotografiert und das Foto dann verschickt, sollte dabei einiges beachten.

Betrüger wollen an die Daten von Personalausweisen kommen und suchen sich im Internet ihre Opfer.

Was kann passieren?
Wer die Daten von einem Ausweis hat, kann die digitale Identität der betroffenen Person annehmen und in deren Namen online einkaufen, Reisen buchen, Kredite aufnehmen oder sogar ausländische Bankkonten zum Zweck der Geldwäsche eröffnen. Für die Opfer hat das schlimme Folgen. Sie bekommen Rechnungen und Inkassoforderungen für Leistungen, die sie nie in Anspruch genommen haben, oder werden mit dem Vorwurf der Geldwäsche konfrontiert, warnt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wie gehen die Täter vor?
Im analogen Leben ist es eine Selbstverständlichkeit, auf den eigenen Ausweis penibel zu achten. Im Internet erhoffen sich die Täter offenbar leichteres Spiel. So berichtet die Verbraucherzentrale Brandenburg von Fällen, in denen sich Unbekannte derzeit als Mitarbeiter von Anwaltskanzleien, Banken oder Plattformen für Kryptowährungen ausgeben. In Schreiben an ihre Opfer täuschen die Täter Gründe vor, die es angeblich nötig machen, ihnen ein Foto des Personalausweises zu schicken. Auch mit lukrativen Jobangeboten haben Cyberkriminelle bereits gelockt und Bewerber veranlasst, sich mit dem Ausweis im Netz zu identifizieren.

Als Musterbeispiel hat die Verbraucherzentrale einen Brief veröffentlicht, der vermeintlich von einer Schweizer Anwaltskanzlei stammt. Darin wird den Angeschriebenen suggeriert, sie seien Opfer eines Betrugs mit Gewinnspielen oder auf Krypto-Plattformen geworden. Bei einem Gesamtschaden von mehr als 430 Millionen Euro stehe ihnen ein angeblich gerichtlich bestätigter Schadenersatz in Höhe von mehreren tausend Euro zu. Für die Auszahlung des Geldes müssten sie sich lediglich per WhatsApp, Telefon oder E-Mail identifizieren. Dabei üben die Täter Zeitdruck aus: Ohne Identitätsprüfung verfalle der Anspruch nach kurzer Zeit. Die Verbraucherzentrale rät dringend davon ab, sich darauf einzulassen. „Wer sich Abzockern gegenüber mit dem Personalausweis identifiziert, riskiert, dass die eigene Identität für kriminelle Machenschaften genutzt wird“, sagt Joshua Jahn, Sprecher der Verbraucherzentrale.

Wie kann ich mich schützen?
Es gibt nur wenige gesetzlich geregelte Fälle, in denen Kopien von Ausweisen erstellt werden dürfen oder müssen: für die Kontoeröffnung bei einer Bank, den Abschluss eines Prepaid-Handyvertrags und für Auskünfte aus dem Flensburger Punkte-Register. Außerdem verlangen Online-Plattformen mitunter eine Kopie des Ausweises zur Verifizierung von Kontoinhabern. Alle Daten, die zur Identifizierung nicht unbedingt benötigt werden, sollten geschwärzt werden, rät das Bundesinnenministerium. Außerdem müsse erkennbar sein, dass es sich um eine Kopie handelt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt, das Fotos des Ausweises mithilfe eines Bildbearbeitungsprogramms wie Paint oder Gimp mit einem Wasserzeichen zu versehen. Auf dem Wasserzeichen könne vermerkt werden, wer der Empfänger des Fotos und der Zweck der Bereitstellung ist. Das Programm könne zudem verwendet werden, um schwarze Balken auf dem Foto über die Ausweisnummer, die Unterschrift und andere sensible Daten wie den Geburtsort, die Größe, Augenfarbe oder Nationalität zu legen.

Wie ist das bei Ferienwohnungen?
„Verbraucher haben sich an uns gewandt, weil sie etwa bei Airbnb ihren Ausweis hochladen sollten. Der Grund: Zur Überprüfung der Identität verlangt das Portal die Kopie eines entsprechenden behördlichen Dokuments wie Ausweis, Führerschein oder Reisepass“, teilt die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Die sei unproblematisch, wenn man sensible Daten schwärze. Airbnb selbst verweise auf seiner Website auf die länderspezifischen Richtlinien zur datenschutzkonformen Übersendung von Ausweiskopien. Demnach sollen Gäste aus Deutschland ihre neunstellige Seriennummer sowie die sechsstellige Zugangsnummer verdecken. Allerdings: „Schwärzen Sie auch andere Daten, akzeptiert das Portal dies nicht“, schildern die Verbraucherschützer. „Der Nachweis Ihrer Identität scheitert und es droht die Stornierung gebuchter oder reservierter Unterkünfte.“

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