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Vorsicht bei der Schnäppchenjagd: Händlertricks am Black Friday
Nicht nur zum Black Friday jetzt am 29. November, dem Tag der vermeintlichen, aber zuweilen auch der echten Schnäppchen, ist höchste Wachsamkeit beim Einkaufen angesagt. Im stationären Handel, vor allem aber bei Online-Angeboten. Darauf weisen die deutschen Verbraucherzentralen sowie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl hin.
Das EVZ warnt aktuell noch einmal vor sogenannten Dark Patterns, vor dunklen Mustern. Dabei geht es, so das EVZ, um die Gestaltung von Internetseiten, die Verbraucher stark beeinflussen sollen, um sie zum Einkauf zu animieren. Zum Teil werden die Kunden, so das EVZ, manipuliert.
Achtung, Zeitdruck kann aufgebaut werden
Dabei kommen einige Tricks von Online-Shops besonders häufig vor. Um Zeitdruck aufzubauen und Kunden zum Kauf zu drängen, versehen manche Online-Shops ihre Produktseiten mit Angaben zur Verfügbarkeit oder zur vermeintlich aktuell hohen Nachfrage. Zum Beispiel: „noch zwei Artikel auf Lager“, oder: „neun Personen sehen sich das Angebot ebenfalls an“. Oder es wird ein ablaufender Countdown-Timer eingeblendet. Das soll den Eindruck erwecken, dass ein Artikel oder Angebot nur begrenzt vorhanden oder gerade äußerst gefragt ist. Obwohl womöglich noch genug Vorrat auf Lager ist.
Ein weiterer Online-Trick mancher Anbieter ist es, den Warenkorb eines Kunden vorab zu befüllen. Das EVZ warnt: „Manchmal landen zusätzliche Objekte im Warenkorb, die beim Bestellen gar nicht ausgewählt wurden. Viele Verbraucher entdecken den Artikel erst beim Bezahlvorgang.“
„Lieblingsfalle“ Warenkorb
Lösche der Kunde diesen ungewollten Artikel nicht aktiv, werde der automatisch mitbestellt. Ein weiterer Trick: Ein Shop bietet dem Verbraucher beim Klick auf den Bestell-Button eine bereits getroffene Vorauswahl an zwischen mehreren Möglichkeiten. So könne, sagen die Verbraucherschützer, etwa ein „Spar-Abo“ eines Produkts statt einer einmaligen Bestellung im Warenkorb liegen, obwohl der Käufer das doch eigentlich gar nicht wolle.
Einkauf und Belege am Ende noch mal prüfen
Das EVZ rät, den Warenkorb besonders kurz vor Abschluss noch einmal genau zu prüfen. Und gegebenenfalls automatisch hinzugefügte Produkte zu löschen. Wie immer empfiehlt es sich ohnehin, alle Angebote ganz genau zu lesen und mit den Offerten der Konkurrenz zum jeweiligen Produkt zu vergleichen. Auch ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gebietet sich, etwa um mögliche Hindernisse etwa bei der Kündigung eines Abos zu erkennen. Das EVZ warnt vor hastigen, vorschnellen Kaufentscheidungen. Es gilt sich über echte Schnäppchen zu freuen, aber sich zuvor nicht aus der Ruhe bringen zu lassen.
Konkrete Regeln für Online-Plattformen
Seit August 2023 müssen sich sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen wie Amazon oder Google an die neuen Vorschriften des Digital Services Act (DSA) der EU halten. Seit Februar 2024 gelten die Regeln für alle Online-Plattformen.
Ob etwas „nur“ moralisch verwerflich ist oder ob es gegen geltendes Recht verstößt, das sind auch hier zwei Paar Schuhe. Bei Dark Patterns handele es sich um „einen unbestimmten Begriff, der am Ende durch die Gerichte ausgelegt werden muss“, sagt Alexander Wahl, Jurist beim EVZ Deutschland. „Einige Techniken wie die erschwerte Kündigungsmöglichkeit sind auf jeden Fall verboten, bei anderen muss man genauer hinschauen.“
Warum es Black Friday heißt
Eine deutliche Warnung vor dunklen Mustern zum schwarzen Freitag also. Warum aber eigentlich Black Friday? Der ominöse Freitag ist stets der Tag nach dem nordamerikanischen Thanksgiving (Erntedank), das traditionell am vierten Donnerstag im November gefeiert wird. Am Black Friday beginnen die Weihnachtseinkäufe dann so richtig. Zum Namen sind verschiedene Ansätze überliefert. Zum Beispiel, dass sich der Handel in den USA mit dem Black Friday in den 1960er Jahren etwas hat einfallen lassen: Die Geschäftsleute wollten ihre Verluste, ihre roten Zahlen, in schwarze verwandeln. Eine weitere Erklärung: Vor den Geschäften standen einst so viele Leute Schlange, dass es von oben „black“ aussah – wie ein schwarzer Fleck. Oder: Die Polizei von Philadelphia verfluchte einst den Tag nach Thanksgiving als Black Friday. Oder, wer mag, nimmt folgende Erklärung: Die Händler hatten vom Zählen der vielen eingenommenen, abfärbenden Dollar-Noten ganz schwarze Hände.
Hier geht es zu Tipps, worauf beim Preisvergleich zu achten ist.