Verbraucher-Tipp
Viel Geld sparen bei Strom und Gas: Raus aus der Energiekosten-Falle
Die Energiepreisbremsen laufen zum 31. Dezember aus. Das hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Regierungserklärung am Dienstag noch einmal bekräftigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umschichtung nicht benötigter Corona-Hilfsgelder in andere, zeitlich nach hinten verlagerte Sondervermögen wie den Klima- und Transformationsfonds, aus dem die Preisbremsen bezahlt wurden und werden sollten.
Unabhängig machen von jeglichen Preisbremsen
Mit den staatlichen Bremsen wurden Strom- und Gaspreise zumindest für einen Großteil der Bezugsmenge der Haushalte bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Strom und bei 12 Cent pro kWh Gas gedeckelt.
Klarheit schafft man sich gerade jetzt beim Thema Energie am besten selbst. Nämlich indem man seinen Strom- und/oder Gasvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten und auf die vereinbarten Tarife prüft und mit aktuellen Angeboten am Energiemarkt vergleicht. Zum Beispiel durch Portale wie Check24, Finanztip oder Verivox, per Internet-Recherche über Suchmaschinen, via Telefon oder persönliche Kontakte.
Je nach Ergebnis und nach Kündigungsfristen, die im besten Fall zwei Wochen betragen oder häufig vier Wochen, kann man einen Wechsel des Anbieters prüfen. Oder man findet einen besseren Tarif bei seinem bisherigen Anbieter.
Pfälzer Praxis-Beispiel für aktuelle Strompreise
Die 40 Cent pro KWh Strom und jene 12 Cent pro Kilowattstunde Erdgas, ab denen die staatlichen Bremsen greifen, werden aktuell von sehr vielen Energieversorgern, zu denen man als Endverbraucher je nach Vertrag wechseln kann, klar unterboten.
Wenn jeder Kunde einen Anbieter auswählt, dessen Tarif unter den 12 respektive 40 Cent pro kWh liegt, greifen die staatlichen Hilfe ohnehin nicht mehr. Und die Kunden sparen meist viel Geld. Dazu gibt es aktuelle praktische Beispiele aus der Pfalz.
Verbraucht ein Drei- bis Vier-Personen-Haushalt in der Pfalz 3000 Kilowattstunden Strom, zahlt er momentan dafür 1200 Euro jährlich, also 100 Euro monatlich, wenn der Preis bei 40 Cent/kWh oder darüber liegt.
30 Euro pro Monat Preisunterschied
Zur Vereinfachung lassen wir die Preisdeckel-Definitions-Details mit Bezug auf die 80 Prozent des vorherigen Verbrauchs, die gedeckelt sind, weg. Zum Preis pro kWh kommen die Grundpreise, die um die 10 Euro pro Monat liegen. Gehen wir also von 100 Euro Stromkosten monatlich aus plus Grundpreis von 10 Euro. Macht 110 Euro pro Monat für 250 kWh Strom monatlich (= 3000 kWh jährlich). Aktuell, am 29. November 2023, gab es nach Angaben der Portale Verivox, Check24 und Finanztip seriöse Stromanbieter, die 3000 kWh je 30,97 Cent pro Jahr (250 kWh pro Monat) an Neukunden für monatlich 77,43 Euro plus 2,48 Euro pro Monat Grundpreis verkaufen.
Vertragslaufzeit und Preisgarantie zwölf Monate, Kündigungsfrist ein Monat zum vereinbarten Vertragsende. Macht 79,91 Euro statt 110 Euro pro Monat, völlig unabhängig von allen Preisbremsen. Boni sind in der Rechnung nicht berücksichtigt. Nimmt man dieses Praxisexempel oder eines von vielen ähnlichen Beispielen, braucht es aktuell keine staatlichen Preisbremsen.
Die Gesetze des Marktes kommen nun damit womöglich stärker zum Tragen, diesmal ganz im Sinne der Verbraucher. So war das ursprünglich bei der Liberalisierung des Energiemarktes auch gewünscht.
Pfälzer Praxis-Beispiel für aktuelle Gaspreise
Beispiel Gas und 12-Cent/kWh-Deckel: Rechnet man einen Haushaltsverbrauch von 20.000 kWh Gas pro Jahr, zahlt man mit dem Preisdeckel maximal 2400 Euro im Jahr (200 Euro monatlich) plus monatlich etwa 10 Euro Grundgebühr.
Rund 50 Euro pro Monat beim Gas sparen
Wieder die Anbietersuche über Check24, Verivox und Finanztip: Am 29. November 2023 gab es Erdgas für 8,93 Cent pro kWh plus 10,70 Euro monatliche Grundgebühr. Vertragslaufzeit und Preisgarantie zwölf Monate, Kündigungsfrist ein Monat zum Vertragsende. Also zahlt der Beispielhaushalt (20.000 KWh) 1786 Euro pro Jahr plus 128,40 Euro jährliche Grundgebühr. Macht pro Jahr 1914,40 Euro. Pro Monat bedeutet das dann alles in allem ohne Boni eine Gasrechnung von 159,53 Euro statt rund 210.
Wer den Strom- und/oder Gasversorger wechseln möchte, hat in der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wer einen Sondervertrag hat, wird ihn laut Bundesnetzagentur mit höchstens dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende der Laufzeit los. Nach dem 1. März 2022 geschlossene Verträge sind nach stillschweigender Vertragsverlängerung jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar. Und: Hat der Anbieter die Preise erhöht (oder gesenkt!), können Verbraucher vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Ruhig mal den Stecker ziehen
Generell gilt natürlich: Stecker ziehen oder eine ausschaltbare Steckdosenleiste verwenden statt Stand-by-Modus, Räume nicht überheizen. Energie gar nicht erst zu verbrauchen, hilft Klima und Konto am meisten.