Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Verbraucher-Tipp: Kleines Schlupfloch zur gesetzlichen Kasse

Privat versichert: was in jungen Jahren mit niedrigen Beiträgen lukrativ erschien, kann im höheren Alter zur finanziellen Belast
Privat versichert: was in jungen Jahren mit niedrigen Beiträgen lukrativ erschien, kann im höheren Alter zur finanziellen Belastung werden. Viele würden deshalb gerne in eine gesetzliche Kasse wechseln: Der Weg ist nun etwas einfacher geworden, birgt aber weiterhin einige Haken.

Privatversicherten steht ein neues Schlupfloch in die gesetzliche Krankenversicherung offen. Die Brückenteilzeit macht es möglich. Doch das will gut überlegt sein.

Als gut verdienender Single hatte der 30-jährige Andreas Gruber keine Sekunde gezögert, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die Prämie war verlockend günstig. Heute, fünf Jahre und zwei Beitragserhöhungen später, will der IT-Manager nichts wie raus aus dem Vertrag. Seitdem er sich mit heiraten und Familie gründen beschäftigt hat, dämmert ihm, dass ihn die private Absicherung noch teuer zu stehen kommt. Als Angestellter bleibt ihm eigentlich nur ein Weg zurück in die gesetzliche Schiene: Auf Lohn verzichten und Teilzeit arbeiten. Was für Gruber bisher nicht in Frage kam, weil die Rückkehr zum alten Gehalt unsicher war, ist seit diesem Jahr eine Option: Die neue Brückenteilzeit bietet nicht nur die Garantie auf die alte Vollzeitarbeit. Sie eröffnet auch ein neues Schlupfloch, die teure Privatversicherung loszuwerden – jedoch nicht für jeden wechselwilligen Arbeitnehmer. Wer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurück möchte, muss sein regelmäßiges Bruttoeinkommen so weit senken, dass es unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fällt. Aktuell liegt sie bei 60.750 Euro brutto im Jahr. Rutscht ein Angestellter mit seinem Verdienst auch nur 1 Euro unter diese Grenze, darf er nicht mehr in der privaten Schiene bleiben und wird versicherungspflichtig in der GKV, erläutert Julika Unger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Beschäftigte kann dann in eine Kasse seiner Wahl wechseln. Für alle, die schon am 31. Dezember 2002 Privatpatienten waren, gilt 2019 die besondere Lohngrenze von 54.450 Euro brutto. Gibt es Haken? Wer unbedingt in die GKV zurück will, muss mithilfe von Teilzeitarbeit auf viel Gehalt verzichten. So, dass sein Brutto auf zwölf Monate hochgerechnet unter die JAEG sinkt. „Das will gut überlegt sein, das wird sich nicht jeder leisten können“, gibt Krankenversicherungsexpertin Unger zu bedenken. Mit dem Gehalt sinken auch die Rentenansprüche. Zusatzhaken: Die Altersrückstellungen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) gebildet werden und nach vielen Jahren einige Tausend Euro ausmachen können, gehen meist verloren. Dafür gibt es die Chance, die private Krankenpolice für immer abzuschütteln. Denn: Wer wieder in der GKV drin ist, darf auch dann bleiben, wenn die Teilzeit zu Ende ist, und das Gehalt wieder über die Grenze steigt. Die gut verdienenden Arbeitnehmer müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Bislang war die Flucht aus der PKV über eine Arbeitszeitreduzierung nur für wenige eine Option. Die meisten fürchteten die Teilzeitfalle: Wer einmal von Voll- auf Teilzeit ging, kam ohne den guten Willen seines Chefs nicht so einfach zurück zum alten Arbeitspensum – und zum alten Gehalt. Ein gesetzliches Rückkehrrecht gab es nicht. Das hat sich mit Einführung der Brückenteilzeit nun geändert. Neu ist jetzt, dass Mitarbeiter nach Ablauf ihrer Teilzeitphase automatisch zur alten Stundenzahl im Betrieb zurückkehren dürfen. Diese Garantie ist im neuen Paragrafen 9a des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, der sogenannten Brückenteilzeit, verankert. Aber: Die Neuregelung gilt längst nicht in jedem Betrieb. Anspruch hat nur, wer schon länger als sechs Monate in einer Firma mit mehr als 45 Arbeitnehmern beschäftigt ist. Nur diese Beschäftigten können die befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr beantragen – und damit auch den PKV-Ausstieg in Angriff nehmen. Wer zu den gut 14 Millionen Menschen gehört, die bundesweit in kleineren Betrieben arbeiten, hat Pech. Für sie gilt das Gesetz nicht. Was ist beim Antrag zu beachten? Noch ist der GKV-Türöffner wenig bekannt. Grundsätzlich sei jetzt Beeilung und gründliches Rechnen angesagt, betont Kaja Keller, Arbeitsrechtsanwältin in der Berliner Kanzlei Gansel: „Für die Brückenteilzeit muss man gleich zweimal auf den Zeitpunkt achten.“ Einmal beim Antrag in der Firma. Nur wer zeitig dran ist, bekommt sie auch bewilligt. Denn: Für Unternehmen mit 46 bis 200 Beschäftigten gibt es Zumutbarkeitsgrenzen. Sind bei 150 Mitarbeitern schon zehn Beschäftigte in Brückenteilzeit, darf der Chef den elften Antrag ablehnen. Nur in Firmen mit über 200 Arbeitnehmern gibt es diese Hürde nicht. Und zum zweiten zählt der Zeitpunkt der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Wechselwillige sollten mit Blick auf das spätere Rentenalter sorgfältig abwägen, ob sich die Brückenteilzeit als Schlupfloch überhaupt lohnt, wie Fachanwältin Keller betont. Denn: Nur wer in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder mitversichert war, kann im Alter in die günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) hinein. Wird die 9/10-Klausel nicht erfüllt, müssen sich Rentner freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Beides kann teuer werden. Kellers Erfahrungen zufolge hat sich so mancher Arbeitnehmer schon mächtig verkalkuliert: „Ich weiß von einer Rentnerin, die jetzt 200 Euro in der PKV zahlt statt 80 in der GKV.“

Ab 55 Jahren kein Pardon

Wer wechseln will, sollte das nicht auf die lange Bank schieben, rät Unger: „Bei einem 35-Jährigen macht das alles Sinn, bis Anfang 40 auch noch.“ Danach könne es schwierig werden, ganz unabhängig von der Brückenteilzeit. Ab dem Alter von 55 Jahren kennt das Sozialgesetzbuch – bis auf wenige Ausnahmen - kein Pardon mehr. Selbst wenn jemand dann sein Einkommen drückt, zum Geringverdiener wird oder in die Arbeitslosigkeit rutscht, ist die Rückkehr ins gesetzliche System versperrt.

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