Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Stromvertrag: Was beim Umzug schiefgehen kann

Jetzt wird es noch wichtiger, den Ein- oder Auszug beim Stromversorger vorab zu melden und am Tag des Umzugs die Zählerstände de
Jetzt wird es noch wichtiger, den Ein- oder Auszug beim Stromversorger vorab zu melden und am Tag des Umzugs die Zählerstände der Wohnungen mitzuteilen. Außerdem sollten die Zählerstände fotografiert und in einem Übergabeprotokoll mit den Vermietern festgehalten werden.

Ab Anfang Juni müssen Stromanbieter den Versorgerwechsel bei einer Kündigung binnen 24 Stunden abwickeln. Aber auf Verbraucher lauern damit neue Fallen.

Wann genau geht es los?
Die am 6. Juni in Kraft tretenden Änderungen beruhen auf Vorgaben der Bundesnetzagentur für den Strommarkt. „Die Wechselprozesse zwischen den Versorgern müssen durch die Neuregelung deutlich schneller ablaufen. Vertragliche Regelungen, insbesondere die Kündigungsfrist, bleiben davon jedoch unberührt“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das höhere Tempo betrifft vorerst nur Strom-, nicht dagegen Gaslieferverträge.

Was habe ich als Kunde davon?
Die neue 24-Stunden-Frist gilt für die Zeit, die sich die Anbieter bei Kündigung eines Kunden für den technischen Wechsel vom alten zum neuen Stromlieferanten nehmen können. Nach dem Gesetz hatten sie für diesen internen Prozess bislang bis zu drei Wochen Zeit.

Ändern sich auch die Kündigungsfristen?
Nein. Die Kunden müssen sich unverändert an ihre vertraglichen Kündigungsfristen halten, kommen also nicht früher aus einem laufenden Vertrag heraus. Es geht vielmehr darum, die Wechselvorgänge effizienter zu gestalten und so den Wettbewerb auf dem Strommarkt langfristig zu beleben. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft mussten viele Fristen gestrafft und Prozesse angepasst werden.

Was bedeutet das im Falle eines Umzuges?
Durch die neue 24-Stunden-Vorgabe entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln. Von dieser Option machen viele Verbraucher vor allem bei Umzügen derzeit noch Gebrauch, indem sie sich oft tagelang Zeit lassen, bis sie sich in der neuen Wohnung bei einem Stromversorger nachträglich anmelden. Auch die pünktliche Abmeldung beim Versorger in der alten Wohnung wird im Umzugsstress häufig vergessen. Ab dem 6. Juni hat das nun allerdings Konsequenzen. „Eine An- und Abmeldung ist dann nur noch zu einem künftigen Termin möglich. Das kann zu Schwierigkeiten führen“, warnt Verbraucherschützer René Zietlow-Zahl.

Welche Probleme können konkret auftreten?
Beispiel: Jemand zieht neu in eine Wohnung ein, und der Vormieter versäumt es, seinen Stromvertrag zu kündigen oder ihn auf seine andere Adresse umzumelden. Dann läuft der Vertrag des Vormieters über den bisherigen Zähler unverändert weiter – und es fragt sich, wer für den Strom bezahlt. „Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen“, sagt Experte Zietlow-Zahl. Ob das immer einvernehmlich geschehen wird, ist zweifelhaft, zumal sich Vor- und Nachmieter längst nicht immer kennen. Auch Verbraucher, die nach einem Umzug die pünktliche Anmeldung beim Stromversorger verpassen, haben womöglich Nachteile, da sie erst einmal in die meist teure Grundversorgung rutschen und sich nicht mehr rückwirkend für einen günstigeren Sondervertrag entscheiden können.

Wie kann ich Nachteile vermeiden?
Vor diesem Hintergrund rät die Verbraucherzentrale, sich bei der Planung eines Umzugs frühzeitig auch um den Wechsel des Stromlieferanten zu kümmern. Dazu gehöre, den Ein- oder Auszug beim Versorger vorab zu melden und am Tag des Umzugs die Zählerstände der Wohnungen mitzuteilen. Außerdem sollten die Zählerstände fotografiert und in einem Übergabeprotokoll mit den Vermietern festgehalten werden.

Was sollten Stromkunden zu ihrer eigenen Sicherheit noch beachten?
Die Verbraucherzentrale sieht die Gefahr, dass Kunden künftig noch häufiger einen Stromvertrag untergeschoben bekommen könnten, ohne dies gleich zu bemerken. Das Problem besteht allerdings im Prinzip auch heute schon. Da der Wechsel des Versorgers künftig aber binnen 24 Stunden nach der Beantragung vollzogen wird, habe der betroffene Kunde den ungewollten Vertrag dann noch schneller anhängen, warnen die Verbraucherschützer.

Zu ihrem Schutz sollten die Kunden daher generell vorsichtig sein, wenn ungebetene Anrufer oder Vertreter an der Haustür einen neuen Stromvertrag verkaufen wollen, und außerdem eine bestimmte Kennnummer – die MaLo-ID – nicht ohne Weiteres an Fremde weitergeben. MaLo-ID steht für Marktlokations-Identifikationsnummer. Laut Verbraucherzentrale kann ein neuer Anbieter einen bestehenden Vertrag mithilfe der MaLo-ID im Rahmen des beschleunigten Wechselprozesses kündigen. Die Zählernummer werde nur zweitrangig für den Wechsel herangezogen. Die MaLo-ID ist elfstellig und steht auf der Stromrechnung. Wird ein neuer Zähler eingebaut, bleibt sie gleich.

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