Wirtschaft SONDERPOSTEN: Alkoholtest? Pustekuchen!

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Ein Drittel der an die 4000 Verkehrstoten jährlich in unserem Nachbarland Frankreich kommt durch Alkohol am Steuer ums Leben. Da es aus historisch-kulturellen Gründen ganz unmöglich ist, den Franzosen vor allem den Wein zu verbieten – darin sind sie den Pfälzern durchaus ähnlich –, wurde vor fünf Jahren eine Verordnung erlassen: In jedem Automobil war ein Alkoholtestgerät mitzuführen. Damit sollte der Mensch am Steuer vor Antritt einer Fahrt im Zweifelsfall selbst prüfen, ob er noch fahrtüchtig sei. Bei Unterlassung wären 11 Euro Strafe fällig geworden. Die Betonung liegt auf „wäre“, denn die Gendarmerie kontrollierte nie, ob die Tester an Bord waren – anfangs, weil es hieß, man käme nicht mit der Lieferung der Pusteröhrchen nach. Dann aber gab es einen neuen Präsidenten in Frankreich, und wenn sich schon sonst nicht viel zum Besseren wenden ließe: Die neue Regierung verkündete, das Alkoholtestgerät wieder abzuschaffen. Offiziell ist das nicht geschehen, die Verordnung gilt bis heute. Aber stillschweigend ließ man die Sache einschlafen. Es ist anzunehmen, dass es nach der bevorstehenden Wahl dringendere Themen geben wird, als den Kampf gegen den Alkoholmissbrauch mit Hilfe von Eigentests wieder aufzunehmen. Übrigens gilt in Frankreich die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit 0,5 bis 0,8 Promille am Steuer erwischt wird, muss 135 Euro zahlen. Darüber wird es sehr teuer und kostet 4500 Euro; in schweren Fällen wandert der Alkoholsünder sogar für zwei Jahre hinter Gitter. |kbw

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