Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Sind Stromverträge mit Preisgarantien sinnvoll?

Wie sich der Strompreis entwickeln wird, lässt sich kaum vorhersagen.
Wie sich der Strompreis entwickeln wird, lässt sich kaum vorhersagen.

Mit dem Slogan „Sicherheit durch Energiepreisgarantie“ wirbt derzeit der Ökoanbieter Lichtblick für Gas- und Stromverträge mit einem für zwei Jahre festgeschriebenen Preis. Ähnliche Angebote gibt es auch von anderen Versorgern. Verbraucherschützer sind skeptisch.

Sind Preisgarantien ein vollständiger Schutz vor Preiserhöhungen?
Unserer Zeitung liegen zwei Beispiele verschiedener Versorger vor. In beiden Fällen wurde Bestandskunden eine kräftige Erhöhung ihres aktuellen Strom- oder Gastarifs angekündigt und als Alternative ein anderer, etwas günstigerer Vertrag mit zwölf beziehungsweise 24 Monaten Preisgarantie angeboten. Allerdings gelten Garantien oft nur für die Preisbestandteile, die der Versorger direkt beeinflussen kann. Lichtblick erklärte auf Nachfrage zur Preisgarantie: „Netzentgelte sind hier nicht mit umfasst und werden bei einer Veränderung weitergegeben. Das Gleiche gilt für alle Umlagen, Abgaben und Steuern.“

Braucht man überhaupt eine Garantie, wenn die Energiepreisbremsen kommen?
Die von der Bundesregierung geplanten Preisbremsen für Gas und Strom sind bis Ende April 2024 befristet. Überdies greifen sie nicht für den gesamten Energieverbrauch, sondern nur für 80 Prozent der Menge, die im Vorjahr verbraucht wurde. Vor diesem Hintergrund ist es eine Überlegung wert, sich vor weiteren Preiserhöhungen zu schützen. Verbraucher sollten aber zunächst einmal schauen, wie der garantierte Preis im Marktvergleich abschneidet.

Was ist beim Vergleich zu beachten?
Vergleichsweise günstig ist vielerorts derzeit die früher oft teure Grundversorgung. Zuständig sind meistens die örtlichen Stadtwerke. Ein Vorteil der Grundversorgung ist auch, dass Kunden ihren Vertrag mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist beenden können. Wenn sie bei anderen Anbietern einen günstigeren Tarif entdecken, können sie also schnell wechseln.

Aber Achtung: Nicht alle Tarife, die ein Grundversorger anbietet, sind Grundversorgungstarife. Auch hier gibt es sogenannte Sonderkundenverträge mit je nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschiedlichen Kündigungsfristen. Für Anbieter, die nicht Grundversorger sind, gilt das sowieso. Auch Sondertarife können preislich attraktiv sein.

Von Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten raten Verbraucherschützer jedoch ab: „Wenn sich die Preise wieder entspannen sollten, kommen Sie aus einem solchen Vertrag nicht raus. Ich würde mich deshalb nicht für längere Zeit binden“, sagt Fabian Fehrenbach, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Aber die Preise werden derzeit doch überall erhöht?
Das stimmt und ist auch kein Wunder, weil viele Versorger den Anstieg ihrer Beschaffungspreise bislang nicht vollständig an die Endkunden weitergegeben haben. Wahr ist aber auch, dass die geplanten Energiepreisbremsen den Versorgern Tariferhöhungen erleichtern dürften: Da bis Ende April 2024 einen Teil der Rechnung der Staat übernimmt, würden für Verbraucher „die Anreize, nach einem günstigeren Anbieter zu suchen und zu wechseln“ schwinden, heißt es in einer Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung.

Im Umkehrschluss heißt das auch: Wenn die Preisbremsen wie derzeit geplant im Frühjahr 2024 auslaufen, könnten einzelne Versorger wieder versuchen, mit etwas günstigeren Angeboten Neukunden anzulocken.

Müssten dafür nicht erst die Großhandelspreise wieder sinken?
Tatsächlich sind die Börsenpreise für Gas und Strom nach der Rekordjagd im Sommer bereits zurückgegangen. „Sie werden aber deutlich über dem Niveau bleiben, das wir vor dem Ukraine-Krieg gewöhnt waren. Schließlich wollen wir aus politischen Gründen auf das eigentlich günstigere russische Gas dauerhaft verzichten“, sagt Jan-Christopher Scherer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). „Ein starker Preisrückgang wäre nur zu erwarten, wenn die Weltwirtschaft in eine tiefe Rezession schlittern und damit die Energienachfrage einbrechen würde.“

Philipp Heilmaier von der Deutschen Energieagentur meint: „Wie sich der Preis im kommenden Jahr entwickeln wird, lässt sich kaum vorhersagen.“ Deshalb sollten Verbraucher bei Garantieverträgen bedenken: „Wenn ein Versorger jetzt eine Preisgarantie für zwei Jahre verspricht, muss er überzeugt sein, dass er sich mit dem angebotenen Preis eine auskömmliche Risiko-Marge sichert. Dafür spricht die kaufmännische Logik.“

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