Internet RHEINPFALZ Plus Artikel Sicher handeln auf Second-Hand-Portalen

Wer Sendungen mit gebrauchter Ware verschickt oder erhält, sollte einige wichtige Regeln beachten.
Wer Sendungen mit gebrauchter Ware verschickt oder erhält, sollte einige wichtige Regeln beachten.

Der Handel mit gebrauchten Produkten mittels entsprechender Online-Portale bietet für Verkäufer wie Käufer Vorteile. Dabei gilt es aber einiges zu beachten.

Second-Hand-Plattformen für Kleidung, Designerartikel und Accessoires sind praktisch für den Handel von privat zu privat: Die Verkäufer verdienen mit ihren aussortierten Sachen etwas Geld, die Käufer erhalten preiswerte Waren, und beide dienen der Nachhaltigkeit, weil weniger weggeworfen wird. Eine Win-Win-Situation – aber wie überall im Internet besteht auch Betrugsgefahr. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl rät zur Vorsicht und genauen Beachtung der Regeln, die das jeweilige Portal vorgibt.

Typische Probleme, die auf Plattformen wie beispielsweise Vinted, Sellpy oder Vestiaire Collective auftreten können, sind demnach: Die gebrauchten Artikel sind in deutlich schlechterem Zustand als im Angebot beschrieben, hochpreisige Markenartikel entpuppen sich als Fälschungen und Käufer erhalten vorab bezahlte Sachen – tatsächlich oder angeblich – nicht. Auch die Stiftung Warentest, die zehn Second-Hand-Plattformen untersuchte, darunter etwa auch Ebay, Kleinanzeigen und Momox, empfiehlt Maßnahmen zum Schutz vor Betrug.

Knappe Fristen beim Käuferschutz

Viele der Portale bieten einen sogenannten Käuferschutz an. Das bedeutet, dass der Käufer das Geld zurückbekommt, wenn er die Ware nicht oder nicht in der versprochenen Qualität erhält. Den Käuferschutz im Ernstfall beanspruchen kann aber nur, wer sich an die vom Portal festgelegten Bedingungen und Fristen hält. Laut EVZ bleiben oft nur wenige Tage, um ein Problem zu melden. Fehlende oder verspätete Nachweise führten schnell zum Verlust des Schutzes. „Käuferschutz ist kein Garant für einen reibungslosen Ablauf, er greift nur, wenn alle Bedingungen erfüllt und ausreichend Nachweise vorhanden sind“, sagt EVZ-Juristin Karolina Wojtal.

Aber auch die Verkäufer können die Dummen sein, wenn ein Käufer fälschlicherweise behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben. „Selbst klare Beweise für den Versand wie die Trackingnummer oder Fotos schützen nicht immer vor finanziellen Verlusten, wenn die Plattform im Rahmen der Prüfung des Käuferschutzes am Ende doch dem Käufer glaubt“, so das Verbraucherzentrum. Ein Beispiel: Nach dem Verkauf eines Designer-Rucksacks für 1200 Euro gab der Käufer an, das Paket sei leer bei ihm eingetroffen. „Trotz eindeutiger Nachweise über den Versand stellte sich die Plattform auf die Seite des Käufers, erstattete den Kaufpreis – und der Verkäufer stand ohne Ware und ohne Geld da“, erläutert das EVZ.

Vorab informieren

Nach den Erfahrungen des Verbraucherzentrums schützen die Sicherheitsmechanismen der einschlägigen Portale die Käufer und Verkäufer nicht immer gleich gut. Deshalb sollten sich beide Seiten über die jeweiligen Nutzungsbedingungen vorab informieren. Außerdem rät das EVZ, die komplette Abwicklung des Geschäfts von der Produktbeschreibung über den vereinbarten Preis bis zum Chatverlauf nachvollziehbar zu dokumentieren.

Um einen Beweis über den Zustand der Ware zu haben, sollte sie vom Verkäufer vor dem Versand und vom Käufer beim Auspacken fotografiert werden. Mit dem Smartphone kann der ganze Vorgang des Ein- und Auspackens auch gefilmt werden, um nachweisen zu können, dass die fotografierte Ware wirklich ins Paket gelegt wurde (Verkäufer) beziehungsweise dort herausgenommen wurde (Käufer). Nicht ganz auszuschließen ist freilich, dass auch solche Filmaufnahmen nur zum Schein erfolgen und letztlich doch andere Waren verschickt beziehungsweise beim Portal reklamiert werden.

Versand am besten versichern

Da es eine hundertprozentige Sicherheit also kaum gibt, sollten die Portalnutzer bereits vor Abgabe oder Annahme einer Bestellung vorsichtig sein. Überprüft werden sollten die Profile, früheren Aktivitäten und Bewertungen der potenziellen Handelspartner. Außerdem sollte überlegt werden, ob der genannte Preis für eine Ware realistisch ist oder möglicherweise doch „zu gut, um wahr zu sein“.

Weiterhin empfiehlt das EVZ, offene Fragen zum Artikel im Vorfeld zu klären und hellhörig zu werden, wenn die Gegenseite auf Tempo bei der Bestätigung einer Bestellung drängt. Generell sollten beide Parteien nur über die Plattform miteinander kommunizieren. Wer externe Links und QR-Codes zugesendet bekommt, sollte extrem vorsichtig sein, weil es dann um einen versuchten Diebstahl von persönlichen Daten gehen kann.

Kommt es zu einer Bestellung, sollte der Versand der Ware mit Sendungsverfolgung und Versicherung erfolgen, um als Verkäufer möglichst gut abgesichert zu sein. Die Stiftung Warentest rät dazu auch dann, wenn die Käufer eher am günstigeren, unversicherten Versand interessiert sind, da sie meist das Porto tragen müssen.

Nur bei Artikeln, die sehr wenig kosten, könne auch ein unversicherter Versand, etwa als Waren- oder Büchersendung, ausreichend sein. „Wer dann den adressierten und frankierten Umschlag fotografiert, hat auch eine Art Beleg“, so die Tester. Vorsichtig sein sollten die Verkäufer zudem mit Belegen über die Überweisung des Warenpreises, die ihnen Käufer präsentieren: „Sie könnten gefälscht sein.“

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