Meinung
Shutdown-Regelung: berechtigter Zorn
Nach mittlerweile elf Monaten Pandemie mit abwechselnden Einschränkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft kann man sich des Eindrucks nicht mehr erwehren: manche der Landesoberhäupter haben nichts dazu gelernt. Konnte man die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Öffnungen oder Zugangsbegrenzungen in der Frühphase mit viel Wohlwollen noch damit begründen, dass dies der unterschiedlichen Infektionsbetroffenheit in einem Land geschuldet war, lässt sich dies tief im Advent mitnichten mehr tun.
Und trotzdem: wieder gibt es Unterschiede in den Landesverordnungen zum neuerlichen Shutdown – während sich die Länder mit der Kanzlerin gleichzeitig darüber einig waren, all jene Geschäfte dicht zu machen, die nicht Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen oder die für die Gesunderhaltung der Bürger wichtig sind, wie etwa Physiotherapeuten. Während Rheinland-Pfalz – anders als im Frühjahr – nun großzügiger agiert und etwa zulässt, dass online oder per Telefon georderte Ware abgeholt werden darf, hat Baden-Württemberg dies untersagt. CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut geriet mit dem Grünen-Gesundheitsminister Manne Lucha bei einer Pressekonferenz hierüber sogar in offenen Streit. Der ebenfalls Grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann beendet diesen jedoch barsch: Es brauche einen scharfen Shutdown – „und das wird so gemacht“.
Auch wenn stark betroffene Handelssegmente, wie die Textilbranche, oder kleine Händler ohne eigenen Web-Shop, von dieser Lösung kaum profitieren werden, bietet sie Händlern doch die Möglichkeit, einen Teil des ausfallenden Umsatzes zu kompensieren. Gewinner werden vor allem die großen Ketten und SB-Warenhäuser sein, die ihre stationären Läden – wie schon im Frühjahr – ganz öffnen, obwohl nur ein kleines Segment des Sortiments verkauft werden dürfte. Die Ungleichbehandlung – sie ist auch nach elf Monaten nicht beseitigt. Der Zorn kleiner Fachhändler darüber ist berechtigt.
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