Wirtschaft Schwangere zwingt DB in die Knie

Die Deutsche Bahn gestattet das Ruhen von Jobtickets nur bis zu 60 Tagen. Das benachteiligt Frauen im Mutterschutz. Nach öffentlicher Kritik hat die DB nun eine faire Regelung angekündigt.
Die Betroffene ist eine treue Kundin der Deutschen Bahn. Die Pendlerin nutzt häufig den Fernzug zwischen Stuttgart und Heidelberg. Dafür hat sie ein DB-Jobticket im Jahresabonnement erworben. Das Abo allerdings hat versteckte Tücken, für die sich der Staatskonzern eine Rüge vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einhandelte. Die Betroffene erwartet Nachwuchs. Deshalb wollte die Stuttgarterin das Jobticket für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes von mindestens 14 Wochen kostenlos ruhen lassen. Die freundliche Bitte beim Konzern lief allerdings ins Leere: Das Ruhen des Jobtickets und die Erstattung für den ungenutzten Zeitraum seien laut Vertragsbedingungen nur für maximal 60 Tage bei Elternzeit oder Krankheit möglich, teilte der Staatskonzern mit. Das Abo-Center DB-Jobticket empfahl der Kundin stattdessen die Kündigung des Ticketabonnements. Denn meist nutzten Mütter nach der Geburt ohnehin die Elternzeit und gingen längere Zeit nicht zur Arbeit. Die Kündigung des Tickets würde für die Bahn-Kundin jedoch teuer. Denn der Vertrag sieht vor, dass das Abo bis zum Ablauf der Geltungsdauer bezahlt werden muss. Im konkreten Fall wären das Kosten von 544 Euro. Die Frau beschwerte sich deshalb bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die den Fall prüfte und die Geschäftsführung der DB Vertrieb GmbH mit deutlichen Worten um eine Stellungnahme bat. Hier stehe „eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Raum“, schrieben die Experten. Denn die DB-Regelung führe dazu, dass Väter, die zwei Monate Elternzeit nehmen, das Jobticket kostenlos ruhen lassen können. Mütter dagegen müssten es weiter zahlen, weil sie laut Gesetz im Mutterschutz – und damit länger als 60 Tage – nicht arbeiten dürfen. Die DB, die von der öffentlichen Hand beherrscht werde, unterliege einer besonderen Grundrechtsbindung, betonte die ADS in ihrer Bewertung. Deshalb solle der Konzern „die Gründe für die Ungleichbehandlung von Elternzeit und Mutterschutz beim Ruhen des DB-Jobtickets“ darlegen. Abschließend schlagen die Experten vor, den Kunden auch für den Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes eine Lösung wie bei der Elternzeit anzubieten. Die Bahn betonte auf Anfrage, die Vertragsbedingungen für das Jobticket würden „unabhängig vom Geschlecht“ gelten und seien von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Kundin habe die Bedingungen bei Vertragsabschluss akzeptiert. Man bedauere, dass sich die Pendlerin benachteiligt fühle und habe sich wie in anderen Fällen aus Kulanz auf eine vorzeitige Kündigung ohne Nachbelastung und die Rückgabe des Jobtickets geeinigt. Die Betroffene ist dennoch enttäuscht, weil der Konzern spät Einsicht zeigte und die Nachbelastung erst mal von ihrem Konto abbuchte. Dennoch hat sich ihr Einsatz gelohnt: Die DB will zum Fahrplanwechsel die Vertragsbedingungen für das Jobticket ändern, damit „solche Fälle generell nicht mehr vorkommen können“.