Rechts-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Quarantäne im Urlaub: Keine automatische Urlaubsgutschrift

Urlaub soll der Erholung dienen. Die mit der Quarantäne verbundene Verpflichtung, die eigene Wohnung nicht zu verlassen, stört d
Urlaub soll der Erholung dienen. Die mit der Quarantäne verbundene Verpflichtung, die eigene Wohnung nicht zu verlassen, stört die Erholung massiv.

Beschäftigte, die im Urlaub in behördlich angeordnete Quarantäne müssen, haben von dieser Zeit nicht viel oder zumindest meist weniger als erhofft. Denn die Urlaubstage gehen Arbeitnehmern verloren – wenn sie nicht tätig werden.

Ein Arbeitgeber muss die Urlaubstage, die der Arbeitnehmer während eines zuvor bereits bewilligten Urlaubs in Quarantäne verbringt, nicht unbedingt nachgewähren. Das geht aus

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