Wirtschaft kommentar: Keine Verhältnisse wie in den USA

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Der VW-Skandal zeigt: Die Rechte von Verbrauchern müssen

gestärkt werden,

aber mit Fingerspitzengefühl.

In den USA waren 500.000 VW-Fahrzeuge vom Skandal mit der Schummelsoftware betroffen. Und der Konzern hat dort 15 Milliarden Dollar für einen Vergleich zahlen müssen. In Europa waren sechs Millionen Kunden die Geschädigten. Sie gingen bislang leer aus. Der Vergleich zeigt zweierlei: Zum einen ist überfällig, dass die rechtliche Position von Verbrauchern in der EU gegenüber Konzernen gestärkt wird, die betrügen und belügen. Zum anderen: Eine einfache Übertragung des US-Modells ist gefährlich. Die US-Sammelklage ist nicht nur darauf ausgerichtet, Verbraucher zu entschädigen, sondern enthält auch eine strafende Funktion für die Unternehmen. Wenn VW die sechs Millionen geschädigten Verbraucher in Europa genauso entschädigen müsste wie in den USA, wäre der Konzern vermutlich pleite. Außerdem dient die Sammelklage in den USA Anwaltsfirmen und Hedgefonds als Lizenz zum Gelddrucken. Daher ist Europa gut beraten, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen. Die Justizkommissarin verspricht zwar eine Sammelklage auf europäische Art. Doch es bleiben Zweifel, ob ihr Vorschlag ausgereift ist. So will sie etwa, dass Geschädigte wie in den USA automatisch bei einer Sammelklage im Boot sind. Es sei denn, sie erklären ausdrücklich ihren Rückzug. Da besteht die Gefahr, dass eine Sammelklage eine ungeheure Wucht bekommt, ohne dass eine namhafte Anzahl von Geschädigten tatsächlich hinter der Sache steht. Vorsicht ist auch angebracht, wenn Organisationen, Clubs und Verbände Klagerechte bekommen. Die Erfahrung zeigt, dass sie schnell Eigenleben entwickeln.

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