Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel „Kinder-Rabatt“ beim Pflegebeitrag: Wo die Haken sind

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sich der Beitrag zur Pflegeversicherung je nach Anzahl der Kinder untersche
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss sich der Beitrag zur Pflegeversicherung je nach Anzahl der Kinder unterscheiden.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist gestiegen. Das trifft Rentner doppelt, denn sie zahlen den vollen Beitrag allein. Eltern werden zwar entlastet, müssen auf den Rabatt aber teils lange warten.

Seit Juli beläuft sich der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung nun auf 3,4 statt zuvor 3,05 Prozent. Gleichzeitig erfolgt eine stärkere Differenzierung nach der Anzahl der Kinder.

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