Arbeitsplatz-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel In Corona-Zeiten ist das Lüften wichtiger denn je

Die Bürofenster regelmäßig weit öffnen und frische Luft reinlassen – so kann das Corona-Ansteckungsrisiko vermindert werden.
Die Bürofenster regelmäßig weit öffnen und frische Luft reinlassen – so kann das Corona-Ansteckungsrisiko vermindert werden.

Das Corona-Virus kann überall sein – auch am Arbeitsplatz. Gegen eine mögliche hohe Viruslast in Besprechungsräumen und Büros wirkt am besten frische Luft. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Berufstätige sind unter Umständen Corona-infiziert, ohne es zu wissen. Wegen der Gefahr einer Virus-Übertragung auf andere warnt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): „Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Büros, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird.“ Die Gesetzliche Unfallkasse Rheinland-Pfalz rät, erforderliche Besprechungen „möglichst kurz und in kleiner Runde in einem gut belüfteten Raum abzuhalten.“

Warum reicht Abstand nicht aus?

Laut DGUV kann das Corona-Virus nach derzeitigem Wissensstand beim Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur beim Ausatmen über feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen werden – genauso wie über sichtbare Tröpfchen. Der Unterschied ist: Aufgrund ihrer Größe sinken Tröpfchen schneller zu Boden, während sich Aerosole im gesamten Raum verteilen und ansammeln können – über den Mindestabstand von 1,5 Metern hinaus. „Durch Lüften wird die belastete Luft verdünnt und die Virenbelastung sinkt“, sagt Expertin Simone Peters.

Wie oft lüften?

Die DGUV rät, während der Pandemie „deutlich intensiver und häufiger“ als in Normalzeiten zu lüften. Als Faustregel für Büroräume wird empfohlen: stündlich lüften über die gesamte Fensterfläche für zwischen drei Minuten (Winter) und zehn Minuten (Sommer). Besprechungs- und Seminarräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Kantinen sollten mindestens alle 20 Minuten gelüftet werden – am besten per Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern bei gleichzeitig geöffneten Türen. „Als Ergänzung zur Stoßlüftung“ könnten aber auch gekippte Fenster sinnvoll sein, „um ein zu schnelles, starkes Ansteigen der Virenkonzentration zu vermeiden“, sagt Expertin Peters.

Was soll die App bringen?

In der Hektik des Berufslebens geht das Lüften leicht vergessen. Die DGUV-App „CO2-Timer“ berechnet die erforderlichen Lüftungsintervalle je nach Raumgröße und Anzahl der Personen und erinnert mit einem Signalton an das rechtzeitige Öffnen der Fenster. Die Konzentration an Kohlendioxid (CO2) in Innenräumen könne „als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen“, so die DGUV in einer aktuellen Mitteilung. Wichtig: Ein Messen der Viruslast in der Raumluft ermöglicht die App nicht. Kostenfrei erhältlich ist die Anwendung im Google Play Store und Apple App Store.

Helfen Raumluftgeräte?

Sogenannte raumlufttechnische Anlagen (RLT) leiten kontinuierlich gefilterte Frischluft von außen in die Innenräume. Bei korrekter Einstellung könne so durchgehend ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden und die Luft beim Einsatz von Klimaanlagen auch noch erwärmt werden, so die DGUV.

Gilt das auch für Covid-19?

Für die Zeit der Pandemie raten die Fachleute, die Außenluftzufuhr über die RLT-Anlage zu erhöhen. Vermieden werden sollte ein Umluft-Betrieb, bei dem „virenbelastete Aerosole zum großen Teil wieder dem Raum zugeführt“ würden.

Ist ein Umluft-Betrieb unvermeidbar, sollten nach Möglichkeit höhere Filterstufen eingesetzt werden. Laut einer kürzlich veröffentlichten „Empfehlung Infektionsschutzgerechtes Lüften“ der Bundesregierung sind Arbeitgeber „gehalten, umgehend eine Prüfung aller RLT-Anlagen in Gebäuden auf ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit vorzunehmen“.

Und was ist nachts?

Die Raumklima-Experten der Gesetzlichen Unfallversicherung raten, die RLT-Lüftung in Zeiten, in denen ein Gebäude nicht benutzt wird, zum Beispiel auch an Wochenenden, nicht auszuschalten, sondern mit abgesenkter Leistung zu fahren. Bereits mindestens zwei Stunden vor der Benutzung und für zwei Stunden danach sollte die RLT-Anlage auf Nennleistung gebracht werden. Weitere Infos enthält die DGUV-Broschüre „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“ (www.dguv.de, Publikationen).

Ist es mit Lüften allein getan?

Die Bundesregierung rät zu weiteren vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen neben dem Lüften. Beispielhaft genannt werden eine geringere Belegung von Arbeitsräumen (,,bis auf das notwendige Minimum“) und das Anbringen von geeigneten Abtrennungen.

Nicht zu vergessen die wichtige AHA-Regel: Abstand halten, Hygiene, Alltagsmasken.

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