Steuer-Tipp
Hohe Spritpreise: Fahrgemeinschaft auch steuerlich günstig
Noch ist ungewiss, ob und wie der Staat Autofahrer für die gestiegenen Benzin- und Dieselpreise entlasten wird. Ein Regierungsentwurf sieht eine Erhöhung der Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) für Fernpendler vor. Genau von dieser Pauschale können auch Fahrgemeinschaften profitieren. Darauf macht die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt aufmerksam.
Was gilt für die Insassen?
Jeder Beteiligte einer Fahrgemeinschaft kann die Pendlerpauschale von der Steuer absetzen – „also nicht nur der Fahrer oder die Fahrerin selbst, sondern alle, die mitfahren“, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein. Die Pauschale beläuft sich derzeit auf 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer einfache Wegstrecke bis zur Arbeit. Ab dem 21. Kilometer sind es 35 Cent seit 2021. Laut Regierungsentwurf soll dieser Betrag rückwirkend ab Januar 2022 sogar auf 38 Cent erhöht werden.
Zählen Umwege mit?
Für jeden einzelnen Insassen der Fahrgemeinschaft erkennt das Finanzamt die Entfernungskilometer für den kürzesten Weg zu seinem Arbeitsplatz an. Umwege für das Abholen oder Heimbringen von Mitfahrern können dem Finanzamt also nicht berechnet werden. Aber: In der Steuererklärung eingetragen werden können Strecken, die verkehrsgünstiger und dadurch schneller als die nach Kilometern kürzesten sind.
Ein Tipp: Auch Eheleute und Lebenspartner können ihre Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale jeweils einzeln absetzen, wenn sie gemeinsam zur Arbeit fahren. Das gilt sogar dann, wenn sie für das gleiche Unternehmen tätig sind.
Warum lohnt sich das Abwechseln?
Der Gesetzgeber deckelt das maximal absetzbare Kilometergeld je Mitfahrer auf 4500 Euro im Jahr. Diese Begrenzung gilt nicht für die Fahrer, die das eigene Auto nutzen. Sie bekommen die Pendlerpauschale unbegrenzt. Somit kann die 4500-Euro-Grenze am ehesten dann für jeden Insassen fallen, wenn sich die Fahrer samt Auto bei größeren Entfernungen regelmäßig abwechseln. Deshalb rät die VLH, genau zu dokumentieren, wer an wie vielen Tagen im Jahr mit seinem eigenen Auto gefahren ist.
Und wenn ich ganz aufs Auto verzichte?
Die Pendlerpauschale kann jeder von der Steuer absetzen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Das heißt: Wer aufs Fahrrad umsteigen kann oder mit Bus und Bahn fährt, profitiert genauso wie als Autofahrer von dem Steuervorteil – und macht sich vom Spritpreis unabhängiger.