Fragen und Antworten Härtefallhilfen für Haushalte mit Heizöl

Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus im Jahr 2021 hin
Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus im Jahr 2021 hinausgehen.

Die Strom- und Gaspreisbremse ist längst in Kraft. Nun soll eine Entlastungslücke für Haushalte geschlossen werden, die mit Heizöl oder Holzpellets heizen. Bundesmittel können fließen. Wie es jetzt weitergeht.

Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets können bald mit einer Entlastung rechnen. Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Konkret geht es um Verwaltungsvereinbarungen. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten bereits seit März.

Wer wird entlastet?
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind – und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen – aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen.

Wie wird entlastet?
Mit den Zuschüssen sollen Mehrkosten im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten – sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.

Wie sehen die Referenzpreise aus?
Die Referenzpreise sind: für Heizöl 71 Cent pro Liter, für Flüssiggas 57 Cent pro Liter, für Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm. Für Holzhackschnitzel beträgt der Referenzpreis 11 Cent pro Kilo, für Holzbriketts 28 Cent pro Kilo. Bei Scheitholz liegt der Referenzpreis bei 85 Euro je Raummeter, bei Kohle/Koks bei 36 Cent pro Kilo – jeweils inklusive Umsatzsteuer. Um einen Antrag stellen zu können, müssen sich die Preise mindestens verdoppelt haben. Es können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu könnten die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen – Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.

Wie hoch sind die Entlastungen?
Betroffene sollen einen direkten Zuschuss von maximal 2000 Euro pro Haushalt bekommen. Erstattet werden sollen 80 Prozent der über eine Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten für die geförderten Energieträger. Voraussetzung sei ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Beantrage ein Vermieter für mehrere Wohnungen eine Erstattung, liege der Mindestwert bei 1000 Euro. Um zu erfahren, ob man grundsätzlich einen Zuschuss erhalten kann, wollen Bund und verschiedene Bundesländer „zeitnah“ einen Online-Rechner zur Verfügung stellen, wie es hieß.

Ein Beispiel für eine Erstattung laut Ministerium: Ein Haushalt bezieht 3000 Liter Heizöl, im vergangenen Jahr lag der Preis bei 1,60 Euro je Liter. Die Kosten haben sich also gegenüber 2021 mehr als verdoppelt: Denn der Referenzpreis beträgt ja 71 Cent pro Liter, das doppelte davon sind 1,42 Euro. Bleibt ein Rest von 0,18 Euro bis zum oben genannten Einkaufspreis von 1,60 Euro. Von diesen 18 Cent werden 80 Prozent erstattet, also 0,144 Cent. Hochgerechnet auf die 3000 Liter Heizöl ergibt sich ein Zuschuss von 432 Euro für den Haushalt.

Wie wird das Geld ausgezahlt?
Der Bund gibt die Mittel – die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen über die Länder. Die Freischaltung der notwendigen Portale und der Antragstellungen bei den Ländern solle „schnellstmöglich“ erfolgen, so das Wirtschaftsministerium. Der Startschuss für die Einreichung von Anträgen solle in den kommenden Wochen erfolgen. Zwischen den Ländern könne es aber zu zeitlichen Unterschieden kommen.

Einen Antrag auf Härtefallhilfen soll man bis bis zum 20. Oktober 2023 stellen können. Dies soll online erfolgen, Ausnahmen aber möglich sein. Im Regelfall sollen folgende Nachweise erforderlich sein: Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie „strafbewehrte“ Eigenerklärungen der Antragstellenden unter anderem über Antragsvoraussetzungen.

Wie viel Geld gibt der Bund?
Der Bund stellt für die Härtefallhilfen bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Aus diesem Fonds werden auch die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt.

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